Die kirchliche Lehre über das Papsttum und die irrigen Auffassungen über den Papst
Die Gläubigen sind verpflichtet, auch dem nicht unfehlbaren Lehramt zu gehorchen
Papst Leo XIII. – Enzyklika ‚Sapientia Christiana‘
Die lehrende Kirche hat aber zu bestimmen, was zur Lehre der göttlichen Offenbarung gehört, ihr hat Gott die Hut und die Auslegung seines Wortes übertragen. Der oberste Lehrer in der Kirche ist aber der römische Papst. Wie die Einheit in der Gesinnung eine vollkommene Übereinstimmung in dem einen Glauben verlangt, so fordert sie die vollkommene Unterwerfung und den Gehorsam des Willens gegen die Kirche und den römischen Papst ebenso wie gegen Gott selbst. –
Vollkommen muss dieser Gehorsam sein, da er vom Glauben selbst vorgeschrieben wird; und dies hat er mit dem Glauben gemeinsam, dass er unteilbar ist; ja, wenn er nicht absolut rückhaltlos ist, so verliert er, mag er auch alle anderen guten Eigenschaften haben, die Natur des Gehorsams und ist ein Gehorsam nur dem Scheine nach.
Es ist die Sitte unter den Christen, von diesem vollkommenen Gehorsam auszusagen, dass er jenes Kennzeichen ist, woran man den Katholiken stets erkannt hat und noch erkennt… „Es ist aber klar, wer den Lehren der Kirche als der unfehlbaren Regel des Glaubens zustimmt, nimmt alles an, was die Kirche lehrt; wenn er nämlich von dem, was die Kirche lehrt, annimmt, was ihm gefällt, so folgt er nicht der Lehre der Kirche als der unfehlbaren Glaubensregel, sondern seinem eigenen Willen.“ (Th. v. Aquin)
Was nun die Grenzen dieses Gehorsams angeht, so soll niemand meinen, den kirchlichen Oberhirten, insbesondere dem römischen Papst, habe man nur in den Glaubenslehren (Dogmen) zu gehorchen, deren hartnäckige Verwerfung das Verbrechen des Irrglaubens ausmacht. Auch genügt es nicht, aufrichtig und fest jenen Lehren zuzustimmen, welche von der Kirche zwar nicht durch einen feierlichen Ausspruch entschieden sind, aber doch von dem ordentlichen und allgemeinen kirchlichen Lehramt als göttlich geoffenbarte Wahrheiten uns zu glauben vorgestellt werden; das Vatikanische Konzil hat entschieden, das diese Wahrheiten mit katholischem und göttlichem Glauben festzuhalten sind.
Es ist vielmehr auch Christenpflicht, dass man sich durch die Regierungs-Gewalt der Bischöfe, besonders aber durch die des Apostolischen Stuhles leiten und führen lasse. Wie richtig dieses ist, ist leicht einzusehen. Die göttliche Offenbarung enthält die Wahrheiten, die sich teils auf Gott beziehen, teils auf den Menschen und auf die zum Heil der Menschen notwendigen Mittel. Über beides, nämlich über das, was wir glauben und das, was wir zu tun haben, gibt uns, wie gesagt, die Kirche kraft göttlichen Rechtes Vorschriften, und in der Kirche steht dies wiederum dem Papst zu.
Darum muss der Papst gemäß seiner Autorität auch entschieden können, was die göttliche Offenbarung enthält, was mit der Offenbarung im Einklang steht und was nicht; ebenso muss er erklären können, was sittlich ist und was unsittlich, was wir zu tun und was wir zu lassen haben, um das Heil zu erlangen; sonst könnte er weder das Wort Gottes mit Sicherheit auslegen, noch dem Menschen ein sicherer Führer auf dem Lebensweg sein. (aus: Leo XIII., Enzyklika Sapientia Christianae, in: Carl Ulitzka, Lumen de Caelo, 1934, S. 194 – S. 195)
Papst Benedikt XV. – Enzyklika ‚Ad Beatissimi‘
Alle wissen, wem Gott das Lehramt der Kirche übertragen hat: Er hat also das vollkommene Recht, zu sprechen, wie er will und wann er es für richtig hält. Die Pflicht der anderen ist es, ihm ehrfürchtig zuzuhören, wenn er spricht, und das, was er sagt, auszuführen.(aus: Papst Benedikt XV., Enzyklika Ad Beatissimi, Nr. 22)
Papst Pius XII. – Enzyklika ‚Humani Generis‘
Ebenso wenig darf man annehmen, was in den Enzykliken vorgelegt werde, fordere an sich keine Zustimmung, da die Päpste in diesen Schreiben nicht die höchste Gewalt ihres Lehramtes ausüben. Sie sind nämlich Verlautbarungen des ordentlichen Lehramtes, von dem das bekannte Wort ebenfalls gilt: Wer euch hört, der hört mich (Luk. 10,16); sehr häufig gehört das, was die Enzykliken lehren und einschärfen, schon anderweitig zum katholischen Lehrgut.
Wenn die Päpste in ihren Akten über eine bislang umstrittene Frage ein ausdrückliches Urteil fällen, dann ist es für alle klar, daß diese nach der Absicht und dem Willen derselben Päpste nicht mehr der freien Erörterung der Theologen unterliegen kann. (aus: Pius XII., Enzyklika Humani Generis, in: Anton Rohrbasser, Heilslehre der Kirche, 1953, S. 263)
Pius IX. – Pastor Aeternus
Wenn also jemand sagt, der römische Papst habe nur das Amt der Aufsicht oder der Leitung, nicht aber die volle und höchste Jurisdiktionsgewalt über die gesamte Kirche, nicht bloß in Sachen des Glaubens und der Sitten, sondern auch in Sachen, welche die Disziplin und Regierung der über den ganzen Erdkreis verbreiteten Kirche betreffen; oder derselbe habe nur den vorzüglicheren Anteil, nicht aber die ganze Fülle dieser höchsten Gewalt; oder diese seine Gewalt sei nicht eine ordentliche und unmittelbare, sei es über alle und die einzelnen Kirchen oder über und die einzelnen Hirten und Gläubigen, so sei er im Banne. (aus: Pius IX. Dogmatische Bestimmung Pastor Aeternus, Kap. 3)
Der Papst ist in religiösen Angelegenheiten an die göttliche Verfassung der Kirche gebunden
„… auch in religiösen Angelegenheiten ist der Papst in hohem Maße an die göttliche Verfassung der Kirche gebunden. Es gibt eine ganze Reihe von Dingen, die der Papst in der Religion nicht tun kann. Er kann nicht einen einzigen Punkt der Offenbarung, die Christus der Kirche gegeben hat, verändern oder in irgendeiner Weise berühren; seine Aufgabe ist es nur, diese gegen Angriffe und falsche Interpretationen zu schützen.
Wir glauben, dass Gott ihn so leiten wird, dass seine Entscheidungen dieser Art nichts anderes sein werden als eine Verteidigung oder Entfaltung dessen, was Christus offenbart hat. Der Papst kann ein Sakrament weder machen noch aufheben, er kann das Wesen eines Sakraments in keiner Weise beeinflussen. Er kann die Bibel nicht berühren; er kann weder einen Text aus der inspirierten Schrift wegnehmen noch einen hinzufügen. Er hat keine neue Inspiration oder Offenbarung. Seine Aufgabe ist es, die Offenbarung Christi zu glauben, wie alle Katholiken sie glauben, und sie gegen Häresie zu verteidigen.“
(P. Adrian Fortescue, The Early Papacy to the Synod of Chalcedon in 451 [London: Burns, Oates and Washbourne Ltd, 1920], S. 11; zitiert in novusordowatch).
Es gab in der Kirchengeschichte keinen häretischen Papst
Hl. Robert Bellarmin – Kirchenlehrer
Ich antworte, dass fünf Lösungen des Problems zu finden sind. Die erste ist die, welche Albert Pighius (*) in seinen Werken gab (“Über die kirchliche Hierarchie”, Kap. 8, Buch II): ‘Ein Papst kann nicht häretisch sein; infolgedessen kann kein Fall eintreten, der seine Absetzung zur Folge hat’. Dieses Urteil ist wahrscheinlich richtig und kann leicht gerechtfertigt werden, wie wir es später an passender Stelle sehen werden. Indessen ist diese Wahrheit nicht sicher und Einwänden ausgesetzt. Daher lohnt es sich, beim Studium zu überlegen, welche Antwort auf das Dilemma eines häretischen Papstes zu geben ist. (Kap. 30) (siehe den Beitrag: Sollte ein Papst in Häresie fallen)
Es ist wahrscheinlich und kann fromm geglaubt werden, dass der Höchste Pontifex nicht nur als “Papst” nicht irren kann, sondern er kann auch als Privatperson kein Ketzer sein, indem er hartnäckig etwas Falsches gegen den Glauben glaubt.
Es ist bewiesen:
1) weil es die süße Güte der Vorsehung Gottes zu erfordern scheint.
Denn der Papst sollte nicht nur nicht, sondern kann nicht Ketzerei predigen, sondern er sollte immer die Wahrheit predigen. Er tut das sicherlich, denn der Herr hat ihm befohlen, seine Brüder zu stärken, und deshalb hat er hinzugefügt: “Ich habe für dich gebetet, dass dein Glaube nicht irre geht”, das heißt, dass mindestens die Verkündigung des wahren Glaubens nicht auf deinem Thron versagen wird. Wie, frage ich, wird ein häretischer Papst die Brüder im Glauben stärken und immer den wahren Glauben predigen?
Sicherlich Gott kann das Herz eines Häretikers veranlassen, den wahren Glauben zu bekennen, so wie er die Worte in das Maul von Balaams’ Eselin legte. Dennoch wird dies eine große Gewalt sein, und nicht im Einklang mit der Vorsehung Gottes, die alle Dinge süß anordnet.
2) Es ist erwiesen ab eventu (vom Ergebnis).
Denn bis zu diesem Punkt war kein Pontifex ein Häretiker, oder es kann sicherlich nicht bewiesen werden, dass einer von ihnen Ketzer war; deshalb ist es ein Zeichen dafür, dass so etwas nicht sein kann. (Für weitere Informationen siehe Albert Pighius) (Buch IV, Kap. 6)
Möglichkeit eines häretischen Papstes
Die dritte Meinung ist auf einem anderen Extrem, dass der Papst weder durch geheime noch durch offensichtliche Häresie abgesetzt werden kann … Füge hinzu, dass es der miserabelste Zustand der Kirche wäre, wenn sie gezwungen wäre, einen Wolf, der offensichtlich umherstreift, als Hirten zu erkennen.
Nun ist die fünfte die richtige Meinung, dass ein Papst, der ein offensichtlicher Häretiker ist, in sich selbst aufhört, Papst und Haupt zu sein, so wie er in sich selbst aufhört, Christ und Glied des Leibes der Kirche zu sein; wodurch er von der Kirche gerichtet und bestraft werden kann.
Dies ist die Meinung aller Väter der Antike, die lehren, dass offenkundige Häretiker sofort jegliche Gerichtsbarkeit verlieren, und zwar der heilige Cyprian, der über Novatian spricht, der ein Papst in Schisma mit Cornelius war: “Er kann das Episkopat nicht halten, obwohl er zuerst Bischof war, fiel er aus dem Leib seiner Mitbischöfe und aus der Einheit der Kirche”. Dort meint er, dass Novatian, auch wenn er ein wahrer und legitimer Papst wäre; er wäre immer noch von sich aus aus dem Pontifikat gefallen, wenn er sich von der Kirche getrennt hätte.
Hl. Alphons Maria von Liguori – Kirchenlehrer
„Einige haben auch noch zu beweisen gesucht, dass einige Päpste in Ketzerei gefallen seien, es ist ihnen dies aber niemals gelungen, wogegen wir das Gegenteil am Schluss des zehnten Kapitels beweisen werden.
Würde Gott es übrigens zulassen, dass ein Papst ein hartnäckiger und notorischer Ketzer wäre, so würde ein Solcher aufhören Papst zu sein und der päpstliche Stuhl wäre alsdann erledigt. Wäre er dagegen im Verborgenen ein Ketzer und würde er der Kirche kein falsches Dogma aufbürden, so würde diese auch keinen Schaden von ihm zu erleiden haben; mit Recht dürfen wir aber, wie Bellarmin bemerkt, voraussetzen, dass Gott es nie zulassen werde, dass ein Papst auch als Privatmann jemals notorisch oder im Geheim in Ketzerei verfalle.“ (aus: Alphons Maria von Liguori, Die Wahrheit des Christentums und die Unfehlbarkeit der Kirche und ihres Oberhauptes des Papstes, 1845, S. 410)
Der Amtsverlust eines Häretikers
Da es nicht nur unangebracht ist, dass jemand, der öffentlich vom Glauben abgefallen ist, in einem kirchlichen Amt verbleibt, sondern da ein solcher Zustand auch die Quelle ernsthafter geistlicher Schäden sein kann, wenn die Sorge um die betroffenen Seelen in Anspruch genommen wird, schreibt der Codex [des Kanonischen Rechts] vor [in Kanon 188 4º], dass ein Kleriker durch öffentliches Abtrünnigwerden vom Glauben stillschweigend auf sein Amt verzichtet.
(Rev. Gerald V. McDevitt, Der Verzicht auf ein kirchliches Amt [Washington, DC: The Catholic University of America Press, 1946], S. 136)
… es kann nicht bewiesen werden, dass der römische Papst als Privatlehrer nicht zum Ketzer werden kann, wenn er z. B. ein zuvor definiertes Dogma widerspenstig verleugnet; diese Unfehlbarkeit wurde ihm nirgendwo von Gott verheißen. Im Gegenteil, [Papst] Innozenz III. gibt ausdrücklich zu, dass der Fall eingeräumt werden kann. Aber wenn der Fall eintreten sollte, fällt er nach göttlichem Recht aus seinem Amt, ohne irgendein Urteil, nicht einmal ein deklaratorisches.
Denn wer sich offen zur Ketzerei bekennt, stellt sich selbst außerhalb der Kirche, und es ist unwahrscheinlich, dass Christus mit einem so unwürdigen Menschen den Primat seiner Kirche bewahrt. Wenn sich der Papst zur Häresie bekennt, wird ihm folglich seine Autorität vor jeder wie auch immer gearteten Verurteilung, welche unmöglich ist, entzogen.
(Rev. Matthaeus Conte a Coronata, Institutiones Iuris Canonici , Bd. I, 4. Aufl. [Rom: Marietti, 1950], Nr. 316c)
Kanonisches Recht – Kanon 188
Das Kirchenrecht kennt auch einen stillschweigenden Verzicht.
Dieser ist in Bezug auf alle Ämter möglich und tritt von selbst ohne jede weitere Erklärung ein unter den gleich zu nennenden Voraussetzungen.
Nr. 4
Ein stillschweigender Verzicht liegt vor, wenn jemand öffentlich vom katholischen Glauben abfällt.
Der Abfall ist gegeben bei Apostasie oder Häresie; … Der Abfall muss öffentlich sein im Sinne von Kan. 2197 n. 1 (P. Heribert Jone O.F.M.Cap., Dr. iur. can., Gesetzbuch der lateinischen Kirche, 1950, Bd. 1, S. 215 – S. 216)
Kann das nicht unfehlbare Lehramt des Papstes Häresie enthalten?
Pastor aeternus – Vatikanisches Konzil
Die römischen Päpste aber haben, wie es die Zeitumstände und Verhältnisse erheischten, bald durch Berufung allgemeiner Konzilien oder Erforschung des Urteils der über den Erdkreis zerstreuten Kirche, bald durch Partikular-Synoden, bald mit Anwendung anderer von der göttlichen Vorsehung dargebotenen Hilfsmittel, das festzuhalten entschieden, was sie unter Gottes Beistand als übereinstimmend mit der Heiligen Schrift und den apostolischen Überlieferungen erkannt hatten.
Denn den Nachfolgern Petri ist der Heilige Geist nicht dazu verheißen worden, dass sie durch seine Eingebung eine neue Lehre verkünden sollten, sondern damit sie unter seinem Beistand die durch die Apostel überlieferte Offenbarung oder Glaubenshinterlage heilig bewahrten und treu auslegten.
Deren apostolische Lehre haben denn auch alle ehrwürdigen Väter angenommen und die heiligen rechtgläubigen Lehrer verehrt und befolgt, im vollkommenen Bewusstsein, dass dieser Stuhl des hl. Petrus stets von allem Irrtum unversehrt bleibt, gemäß der göttlichen, von unserem Herrn und Heiland dem Apostelfürsten gegebenen Verheißung: „Ich habe für dich gebetet, dass dein Glaube nicht gebreche, und du hinwiederum bestärke dereinst deine Brüder.“ (aus: Theodor Granderath SJ, Geschichte des Vatikanischen Konzils Von seiner ersten Ankündigung bis zu seiner Vertagung, Bd. 3, 1906, S. 503-516)
Johannes Baptist Franzelin SJ
Der Heilige Apostolische Stuhl, dem die Sicherung des Glaubensdepositums und die damit verbundene Pflicht und Aufgabe der Speisung der Universalkirche zum Heil der Seelen göttlich anvertraut worden ist, kann theologische Verlautbarungen – oder sogar Verlautbarungen, soweit sie mit theologischen verbunden sind – als zu befolgende Lehren vorschreiben, oder er kann sie als nicht zu befolgende Lehren tadeln, nicht nur in der Absicht, die Wahrheit durch eine endgültige Verkündigung unfehlbar zu bestimmen, sondern auch notwendigerweise und absichtlich abseits dieses Zieles, entweder ohne Einschränkung oder durch begrenzte Ergänzungen, um für die Sicherheit der katholischen Lehre zu sorgen (vgl. Zaccaria, Antifebronius vindicatus, Bd. II, diss. V, Kap. 2, Nr. 1).
Auch wenn die unfehlbare Wahrheit der Lehre in solchen Erklärungen nicht vorhanden sein mag (weil vermutlich die Absicht, die unfehlbare Wahrheit zu bestimmen, nicht vorhanden ist), so ist doch die unfehlbare Sicherheit vorhanden. Ich spreche sowohl von der objektiven Sicherheit der erklärten Lehre (entweder ohne Vorbehalt oder durch begrenzte Ergänzungen, wie erwähnt) als auch von der subjektiven Sicherheit der erklärten Lehre, insofern es für jeden sicher ist, sie anzunehmen, und es unsicher und unmöglich ist, dass jemand die Annahme verweigert, ohne eine Verletzung der gebührenden Unterwerfung gegenüber dem göttlich geschaffenen Magisterium. (Tractatus de Divina Traditione et Scriptura, 2nd ed. [Rome: Ex Typ. S.C. de Propaganda Fide, 1875], Thesis XII, Principle VII; Quelle: The open Letter)
Wenn der Papst Fehler macht, sind dann die Gläubigen die Rettung?
Der Papst ist der Lehrer und Hirte der ganzen Kirche, daher ist die ganze Kirche verpflichtet, zu hören und ihm zu folgen, da, wenn er sich irren würde, die ganze Kirche irren würde“ (Robert Bellarmin, De Romano Pontifice, Buch IV, Kapitel 3)
Leo XIII. Epistola Tua
Bei gewissen Andeutungen ist es nicht schwer, daraus zu folgern, dass es unter den Katholiken – zweifellos als Folge der jetzigen Übel – einige gibt, die mit der Bedingung des »Subjekts«, die die ihre in der Kirche ist, sich denken, in ihr Teil nehmen zu können, oder zumindest denken, sie sind berechtigt, nach ihrer eigenen Art und Weise die Handlungen der Autorität zu prüfen und zu beurteilen. Eine falsche Meinung, sicherlich.
Wenn sie sich durchsetzen würde, würde sie der Kirche Gottes, in der durch den manifesten Willen ihres göttlichen Gründers in der absoluten Weise zwei Parteien zu unterscheiden sind, sehr schaden: der Lehrende und der Belehrte, die Schäfer und die Herde, unter denen es einen gibt, der das Haupt und der höchste Hirte aller ist.
Den Hirten allein wurde alle Macht gegeben, zu lehren, zu richten, zu leiten; den Gläubigen wurde die Pflicht auferlegt, ihre Lehre zu befolgen, ihre Gerechtigkeit ihrem Urteil zu unterwerfen und sich von ihnen auf dem Weg der Erlösung regieren, korrigieren und leiten zu lassen. Es ist also eine absolute Notwendigkeit für die einfachen Gläubigen, sich ihren eigenen Hirten zu unterwerfen und diese dem Haupt und Obersten Hirten unterzuordnen. In dieser Unterordnung und Abhängigkeit liegt die Ordnung und das Leben der Kirche; darin ist die unentbehrliche Bedingung des Wohlergehens und der guten Regierung zu finden.
Im Gegenteil, wenn es geschehen sollte, dass diejenigen, die kein Recht dazu haben, Autorität für sich selbst beizumessen, wenn sie sich erdreisten, Richter und Lehrer zu werden, wenn Untergebene in der Regierung der Universalkirche anstreben oder versuchen, Einfluss auszuüben verschieden von dem der höchsten Autorität, dann folgt eine Umkehrung der wahren Ordnung, viele Gedanken werden in Verwirrung geworfen, und Seelen verlassen den rechten Weg…
Desgleichen legt eine wenig aufrichtige Unterwerfung an den Tag, wer einen Gegensatz zwischen einem Papst und einem anderen zu konstruieren sucht. Jene, die von zwei unterschiedlichen Befehlen den gegenwärtigen verweigern, um sich an den vergangenen zu halten, liefern keinen Beweis ihres Gehorsams gegenüber der Autorität, die das Recht und die Pflicht hat, sie zu leiten; in gewisser Weise gleichen sie jenen, die angesichts ihrer Verurteilung an ein künftiges Konzil oder einen besser unterrichteten Papst appellieren möchten… (aus: Papst Leo XIII., Apostolischer Brief Epistola Tua)