Der heldenmütige Akt der Liebe für die Armen Seelen im Fegefeuer
Ein Ablassgebet zum Trost der Armen Seelen im Fegefeuer
„Himmlischer Vater! In Vereinigung mit den Verdiensten Jesu und Mariä opfere ich dir für die Armen Seelen im Fegefeuer alle Genugtuungs-Werke meines ganzen Lebens auf, sowie auch alle und jede Werke, welche für mich nach meinem Tode werden aufgeopfert werden. (Und diese Werke übergebe ich in die reinsten Hände der unbefleckten Jungfrau Maria, damit sie dieselben jenen Seelen zuwende, welche sie nach ihrer Weisheit und mütterlichen Liebe zuerst aus dem Fegefeuer befreien will.) Nimm, o mein Gott, dieses Opfer gnädigst an und laß mich um dessentwillen täglich in deiner Gnade zunehmen. Amen.“
Etwas kürzer:
„O mein Gott, in Vereinigung mit den Verdiensten Jesu und Mariä opfere ich dir für die Seelen des Fegefeuers alle meine Genugtuungs-Werke auf, wie auch jene, welche mir im Leben, im Sterben und nach meinem Tode von anderen zugewendet werden.“
Es ist löblich und heilsam, den heldenmütigen Liebesakt oft auf diese oder ähnliche Weise oder auch bloß durch Erweckung der guten Meinung zu erneuern.
Schon Papst Benedikt XIII. beschenkte den heldenmütigen Liebesakt durch Dekret vom 23. Aug. 1728 mit vielen geistlichen Gnaden, welche von Papst Pius VI. am 12. Dez. 1788 bestätigt, von Papst Pius IX. aber durch Dekret der hl. Ablasskongregation vom 30. Sept. 1852 folgendermaßen festgelegt wurden:
Die Priester, welche den genannten Akt gemacht haben, können an allen Tagen des Jahres das persönliche Vorrecht des privilegierten Altars genießen.
Alle, die den Liebesakt gemacht haben, können einen vollkommenen Ablass, nur den Armen Seelen zuwendbar, gewinnen:
a) so oft sie zur hl. Kommunion gehen, und
b)an jedem Montag, wenn sie zum Trost der Armen Seelen dem hl. Messopfer beiwohnen. Bedingungen für a) und b): Kirchenbesuch und dabei Gebet nach der Meinung des Papstes.
Alle bereits bewilligten oder in Zukunft zu verleihenden Ablässe, welche von denjenigen, die diesen Liebesakt gemacht haben, gewonnen werden, können den Seelen des Fegefeuers zugewendet werden. –
aus: Franz Beringer, Die Ablässe, ihr Wesen und Gebrauch, Erster Band, 1915, S. 419 – S. 420
siehe auch den Beitrag: Andachtsübungen für die armen Seelen