P. Joseph Deharbes größere Katechismuserklärung
Über die geistliche Hoffart des Bruder Justin
und sein schmähliches Ende
Die geistliche Hoffart, vermöge welcher der Mensch von geistlichen Gütern, von Tugend, Frömmigkeit oder außerordentlichen Gunstbezeugungen Gottes Anlass nimmt, sich über andere zu erheben, ist mit nicht geringer Gefahr verbunden, der Gnade, ja selbst des ewigen Heiles verlustig zu gehen. Wenn Gott überhaupt den Hoffärtigen widersteht, so ist dies vorzüglich bei jenen der Fall, die sich auf Vorzüge etwas einbilden, welches ein pures Gnadengeschenk Gottes sind. – Justin, ein Klostergenosse des hl. Johannes von Kapistran, war durch Gebet, Abtötung, jungfräuliche Reinheit und andere Tugend-Übungen zu einer hohen Stufe des beschaulichen Lebens gelangt und vieler außerordentlichen Gnadenbezeigungen Gottes gewürdigt worden. Weit und breit war er als ein hoch begnadigter Mann bekannt und verehrt. Der Ruf seiner Heiligkeit drang selbst bis zu den Stufen des päpstlichen Thrones. Papst Eugen IV., voll Verlangen, diesen ausgezeichneten Diener Gottes persönlich kennen zu lernen, rief ihn zu sich und empfing ihn mit ungewöhnlichen Ehrenbezeigungen. Er stand bei seiner Ankunft vor ihm auf, umarmte ihn und ließ ihn neben sich sitzen. Darauf beschlich Hoffart Justins Herz und brachte in demselben eine höchst traurige Umwandlung hervor. Als er wieder zu Johannes von Kapistran zurück kehrte, betrachtete ihn dieser mit wehmütigem Blick und sprach zu ihm: „O Bruder Justin! Als ein Engel bist du fort gegangen, als ein Teufel bist du wieder gekehrt.“ Die Folgezeit bestätigte vollkommen die Wahrheit dieser hart scheinenden Rede. Justin ward von Tag zu Tag hoffärtiger, bei jeder Veranlassung murrte er laut, daß man ihn nicht mit gebührender Achtung behandle; ja er vergaß sich am Ende so weit, daß er einem seiner Mitbrüder, von dem er sich verächtlich behandelt wähnte, ein Messer in die Brust stieß. Nach diesem Mord entfloh er, trieb sich allenthalben herum, beging eine Menge von Freveltaten, ward endlich zu Neapel eingefangen und starb, in Unglauben und Bosheit verhärtet, eines schmählichen Todes. –
aus: P. Joseph Deharbes größere Katechismuserklärung, Ein Hilfsbuch für die Christenlehre und katechetische Predigt, 2. Band Lehre von den Geboten, 1912, S. 546