Der Gesetzgeber des Gewissens ist Gott selber
Die erste Tätigkeit des Gewissens ist wirklich die des Gesetzgebers. Nur übt es diese Gewalt nicht in eigener Vollmacht, sondern wenn es als Gesetzgeber auftritt, so tut es dies wie jeder gute Gesetzgeber, d. h. im Namen des höchsten Gesetzgebers, im Namen Gottes selber. Obwohl es also wahrhaft Gesetze aufstellt, Gesetze, die wirklich verpflichten, so tritt es doch nicht willkürlich als unabhängiger Gesetzgeber auf, sondern nur als Verkünder des göttlichen Gesetzes. Darum muss unser Gewissen stets das für gut und das für bös erklären und uns stets zu dem verpflichten, was Gott festgesetzt hat. Darum kann es auch nicht nach eigenem Ermessen Gesetze abschaffen, sondern es muss sich dabei wieder an den Willen Gottes halten.
Diese Wahrheit ist begreiflicher Weise nicht nach dem Sinn des zum Bösen geneigten menschlichen Herzens. Schon Archelaus, der Schüler des Anaxagoras, leugnete, daß es für gerecht und schändlich einen objektiv fest stehenden Maßstab gebe. Was man so nenne, behauptete er, sei nicht an und für sich seiner Natur nach recht oder unrecht, sondern nur der menschliche Geist habe diese Unterschiede eingeführt, und Herkommen und Gesetz habe diese willkürliche Annahme dann zu billigen für gut befunden. Noch kühner lehrte Karneades unter großem Zulauf der goldenen Jugend Roms: ein unbedingt gültiges sittliches Gesetz ein für immer unveränderlich gleich bleibendes natürliches Recht gebe es überhaupt nicht. Gesetze seien nur Erfindungen der Klugheit, zumeist auch des Eigennutzes, und wandelbar wie die Verhältnisse. Und der frechste der alten Freigeister, der gott- und vaterlandslose Theodor, dem die Alten aus Abscheu den schimpflichen Namen, den sie kannten, den Beinamen des Atheisten gaben, scheute sich nicht, davon die praktische Nutzanwendung zu machen, indem er sagte, er sehe nicht ein, warum der Weise nicht Diebstahl und Gottesraub begehen und offen jeder bösen Lust nachgehen solle. Derlei Handlungen seien ja nicht von Natur aus böse. Man habe nur manches zur Sünde gestempelt, um das dumme Volk durch eine gewisse Furcht vor dem Willen und vor der Strafe Gottes zu schrecken. Der Gebildete sei über diese Ammenmärchen hinaus. Er wisse, daß nur eigenmächtige menschliche Erfindung manche Dinge als böse erklärte. Er brauche bloß die Meinung abzulegen, als sei daran etwas Böses, dann verlören sie auch ihre böse Eigenschaft, die sie nur durch die Menschenmeinung hätten, und dann dürfe man sie ungescheut begehen.
Demnach hat Spinoza durchaus nicht Neues vorgebracht, sondern nur dem alten Atheisten nachgesprochen, als er sagte, gut und bös seien nichts Positives, sondern bloß unsere Art und Weise, die Dinge anzusehen und miteinander zu vergleichen. Ebenso wenig ist es neu, wenn Locke die Behauptung aufstellt: wie es überhaupt nichts objektiv Feststehendes gebe, so könne man insbesondere kein apriorisches Sittengesetz annehmen. Man habe es da mit leeren Verstandesdingen zu tun und könne sich nur wundern, daß man sich so viel mit Dingen abgebe, die in der Welt der Wirklichkeit kein Dasein hätten. Vielmehr sei ein jedes Gesetz mit der Zeit eingeführt, das rechtliche durch Gesetzgeber, das moralische durch die öffentliche Meinung und das Herkommen.
An ihm knüpft dann der moderne Unglaube an… Danach gäbe es nicht einmal für den Einzelnen, geschweige für die Gesamtheit eine fest stehende und gleich bleibende Sittlichkeit, sondern was dem einen gut anstünde, wäre für den andern unpassend, und was uns heute zusagte, könnte morgen schon wieder veraltet sein. Von einem verpflichtenden Willen Gottes aber wäre keine Rede; unsere Handlungsweise, unsere Gewissens-Überzeugungen wären künstlich anerzogene Vorurteile und Täuschungen, Früchte der Erziehung, der Suggestion und der öffentlichen Meinung. Alle diese Lehren werden heute als die kostbarsten Errungenschaften des Zeitgeistes gepriesen, in allen Schulen gelehrt und vom Liberalismus und vom Sozialismus um die Wette verwirklicht. In Wahrheit sind sie Irrtümer, die schon lange leben, nur daß ehemals, selbst in den Zeiten des sinkenden Heidentums und der allgemeinen Auflösung, wenige verwegene Geister sie vorzutragen wagten, weil der Abscheu aller Besseren die Weiterverbreitung so gemein gefährlicher Lehren unterdrückte.
Denn das ließen sich auch die Heiden nicht ausreden, daß die Gesetze, insbesondere die Gesetze der Vernunft und des Gewissens, nicht willkürliche Erfindung der Menschen, sondern der Ausfluss des heiligen, unabänderlichen, alle ohne Ausnahme verpflichtenden Willens Gottes sind. Selbst Zeno, der Vater der Stoiker, erklärte: wenn er lehre, man müsse nach der Natur leben, so sei das im Grunde dasselbe, als wenn andere sagten, man müsse sich an das göttliche Gesetz halten; denn die richtige Vernunft oder die allgemeine Ordnung der Welt und der Natur sei eben die Ordnung Gottes selber. Noch besser sagt Cicero: Soweit ich sehe, ist das die Überzeugung aller wahrhaft Weisen, daß das Gesetz nicht menschliche Erfindung, sondern etwas Ewiges ist, was die ganze Welt beherrscht und leitet. Das oberste Gesetz ist nichts anderes als der göttliche Geist selber, der durch die menschlichen Gesetze gebietet oder verbietet. Daher ist das Gesetz überall und immer das gleiche und läßt sich durch keinen Volksbeschluss aufheben oder umändern. Denn der ewige und unveränderliche Urheber dessen, was die gesunde Vernunft und die Natur gebieten, ist kein anderer als Gott, der gemeinsame Lehrer und Beherrscher von allem. Will also einer ihm entfliehen, so müsste er erst sich selbst entfliehen und seine eigene Natur ausziehen.
Eine wahrhaft großartige Anschauung, der wir nur mit aller Begeisterung beitreten können! Daraus folgt aber, daß der Mensch, will er seiner wahren Natur Rechnung tragen und seiner Vernunft folgen, keinen andern Weg hat als den, dem Gesetz Gottes zu folgen. Umgekehrt, will er Gottes Gebot entkommen, so gibt es für ihn keine andere Möglichkeit als die, daß er seine eigene Vernunft verleugne und seine bessere Natur mit Füßen trete. Sucht er aber aufrichtig Wahrheit und Recht, so hat er einen sehr einfachen Weg, den nämlich, daß er seinem Gewissen treu bleibe und ihm als dem Mittel gehorche, durch das ihm Gott seinen Willen zu erkennen gibt.
Daraus ergibt sich, warum es so strenge Pflicht ist, nur nach dem Gewissen zu handeln und zu leben, und warum es nie erlaubt sein kann, gegen das Gewissen zu handeln. Was nicht der Gewissens-Überzeugung entspricht, ist Sünde (Röm. 14, 23); um so mehr das, was der Überzeugung des Gewissens widerspricht. Sobald also der Wille der Vernunft widerspricht, handelt er gegen das Gewissen und wird böse. Das kommt davon, daß uns da Gewissen nicht in eigener Kraft, sondern im Namen des göttlichen Gesetzes bindet. Hätten wir uns selber nach unserer beliebigen Annahme eine Richtschnur für das Handeln gemacht, so könnten wir diese auch wieder ändern.
Daß wir das aber ebenso wenig können, als es in unserer Macht steht, uns eine solche Verpflichtung willkürlich aufzuerlegen oder nicht, das erleben wir alle Tage in unserer innersten Erfahrung. Wir haben uns zum Beispiel unvermutet für oder gegen etwas zu entscheiden. Nie haben wir bisher darüber nachgedacht, nie darüber gelesen, nie hat uns jemand ein Wort gesagt. Und doch steht im selben Augenblick die Pflicht, jetzt so und nicht anders zu handeln, so klar vor unserer Seele, daß wir sie uns nicht verhehlen können. Wir haben uns diese Überzeugung nicht selber gemacht. Das Widerstreben unserer niederen sinnlichen Natur spricht deutlich dafür. Die Überwindung, die sie uns auferlegt, das mühevolle Suchen, ob es nicht möglich sei, sie zu verleugnen, zeigt, daß wir gewiß eine andere, bequemere Vorschrift für unser Handeln erwählen würden, hinge das von uns ab. Sie ist uns auch nicht anerzogen worden. Nicht genug, daß uns bisher kein Mensch davon gesprochen hat, steht vielmehr das, wozu wir uns in unserem Gewissen getrieben finden, im geraden Widerspruch mit unsern anerzogenen Vorurteilen und Gewohnheiten. Dennoch vermögen wir vor uns selber nicht in Abrede zu stellen, daß wir uns nicht befugt fühlen, das, wozu unser Gewissen uns antreibt, zu unterlassen oder mit dem Gegenteil zu vertauschen, sondern daß wir uns verpflichtet wissen, gerade so und nicht anders zu handeln. Das Zittern, die Unruhe unseres innern ist uns der beste Beweis dafür.
Ist uns nun aber diese Pflicht weder von uns selbst noch von einem andern auferlegt worden, so kann sie nur von einer höheren Macht in uns gelegt worden sein. Sie kündigt sich also durch unsere Vernunft als Ausfluss des göttlichen Willens an. Es ist also das Gewissen zwar in uns, aber nicht von uns, sondern, obschon wahrhaft menschlich und natürlich, dennoch mit einer uns überlegenen gesetzgeberischen und gebietenden Macht ausgerüstet. Es ist, mit einem Wort, die Stimme Gottes in uns. Daher die Verpflichtung, die es uns auferlegt als Stellvertreter der gesetzgeberischen Macht Gottes.
Soweit die erste oder vorangehende Tätigkeit des Gewissens –
aus: Albert M. Weiß, Apologetik, Bd. 1, 1905, S. 122 – S. 128