Johannes XXII. ein katholischer Papst

Der Papst trägt das Kreuz Christi, von Christus glorreich empfangen; es zeigt das Leiden der Päpste und zugleich der Kirche

Johannes XXII. (1316-1334) – ein katholischer Papst

Die Lehrfreiheit eines Theologen bei einer theologischen Frage

Damals ward vielfach die Frage erörtert, ob die Heiligen sogleich nach ihrem Tode oder erst nach dem jüngsten Gericht zur Anschauung Gottes gelangen. Johannes, welcher oft in Avignon predigte, trug am dritten Adventssonntag 1329 und später im öffentlichen Konsistorium seine Meinung in dieser Streitfrage vor und formulierte sie dahin, daß die Heiligen vor Christi Ankunft in sinu Abrahae gewesen seien; nach Christi Himmelfahrt bis zum jüngsten Tag seien die Seelen der Gerechten sub altari, d. h. in dem Schutze und in der Tröstung, welche die Betrachtung der verherrlichten Menschheit Christi ihnen gewährt; nach dem jüngsten Tage aber, wenn Leib und Seele wieder vereinigt sind, seien die Heiligen super altare und schauten dann nicht bloß die Menschheit Christi, sondern auch seine Gottheit, wie sie an sich ist, und die ganze heilige Dreifaltigkeit.

Zur weiteren Begründung dieser Ansicht beauftragte der Papst den Minoriten Walter von Dijon, alle Stellen der Väter über diesen Gegenstand zu sammeln. Er glaubte seiner Sache so sicher zu sein, daß er den Dominikaner Thomas von Anglia, welcher gegen diese Lehre öffentlich predigte und sie als Häresie bezeichnete, gefangen nehmen ließ. Bald darauf schickte er den Minoriten-General Gerhard Odonis samt einem Dominikaner in einer diplomatischen Mission nach Paris; diese versuchten bei dieser Gelegenheit auch dort die päpstliche Theorie zur Anerkennung zu bringen. Es erhob sich aber ein heftiger Protest dagegen, und selbst König Philipp VI. stellte sich auf die Seite der Gegner des Papstes.

Johannes wahrte die Lehrfreiheit eines Theologen in Fragen, welche noch nicht zur Entscheidung gekommen seien; er habe nichts anderes vorgetragen, als was er bei den Vätern gefunden habe, und wünsche, daß durch Gutachten der Doktoren die Wahrheit an den Tag gelegt werde. Eine größere Versammlung von Gelehrten, unter welchen Erzbischof Roger von Rouen (später Clemens VI.), Nikolaus von Lyra, Kanzler Wilhelm Bernardi waren, erklärte im Dezember 1333, daß seit dem Tode Christi die Seelen der Gerechten, wenn sie keiner Reinigung mehr bedürfen oder bereits durch das Fegefeuer gegangen seien, zur unmittelbaren vollen und beseligenden Anschauung Gottes aufgenommen werden, und daß diese Anschauung nach der Vereinigung der Seele mit dem Körper nicht in eine andere übergehe; durch diese Erklärung wollten sie aber dem Ansehen des Papstes durchaus nicht zu nahe treten, da Johannes ja nicht asserendo seu opinando (seine Meinung behauptend), sondern nur recitando (die Ansichten anderer vortragend) sich ausgesprochen habe. Der Papst selbst aber hatte gleichzeitig die Gelehrten seiner Kurie mit der Untersuchung des Lehrpunktes beauftragt und gab am 3. Januar 1334 in einem Konsistorium die Erklärung, daß er weder mit seiner Behauptung in Betreff der beseligenden Anschauung, noch durch irgend einen andern Satz seiner Predigten etwas habe festsetzen wollen, was der heiligen Schrift und dem katholischen Glauben zuwiderlaufe; sei etwas Solches geschehen, so widerrufe er feierlich. Von diesem Widerruf setzte er auch König Philipp in Kenntnis.

Damit ruhte die Sache in Frankreich; in Deutschland führten aber die Hoftheologen Ludwigs des Bayern den Krieg gegen den „neuen Ketzer Jacob von Cahors“ fort und sollen sogar, unterstützt von Cardinal Napoleon Orsini, auf die Berufung eines Konzils zur Verurteilung des Papstes hingearbeitet haben. Auf dem Sterbebett (3. Dezember 1334) gab der Papst in Gegenwart der Kardinäle noch einmal die Versicherung: „Er glaube, daß die Seelen der Heiligen (auch ohne Leib) im Himmel seien, mit den Engeln um Christus versammelt und Gott von Angesicht zu Angesicht schauend, soweit der Status und die conditio der vom Leibe getrenntenSeele es gestattet. Alle etwa entgegengesetzten früheren Ansichten nehme er zurück.“ –
aus: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. VI, 1889, Sp. 1590 – Sp. 1591

Papst Benedikt XII. beschäftigte die durch Johann XXII. angeregte Frage über den Zustand der Seligen im Himmel und der Verdammten in der Hölle vor der Auferstehung des Fleisches. Schon am 2. Februar 1335 hatte er in öffentlicher Predigt den Seligen im Himmel für die Zeit vor dem jüngsten Gericht die klare Anschauung Gottes vindiziert, und am 4. Februar berief er alle Anhänger der Meinung seines Vorgängers, um ihre Gründe zu hören. Am 6. Juli ließ er seine eigene Schrift in einer Versammlung von Theologen und Kardinälen vorlesen und prüfen; endlich am 29. Januar 1336 erließ er die Konstitution Benedictus Deus, welche diesen später auch auf dem Konzil von Florenz berührten Gegenstand ausführlich entscheidet. –
aus: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. II, 1883, Sp. 312

Papst Benedikt XII. erklärte in der dogmatischen Konstitution „Benedictus Deus“ (1336), daß die ganz reinen Seelen in den Himmel eingehen und die göttliche Wesenheit unmittelbar und von Angesicht zu Angesicht schauen, indem sich ihnen die göttliche Wesenheit unmittelbar, unverhüllt, klar und offen darbietet, und daß sie auf Grund dieser Schau und dieses Genusses wahrhaftig glückselig sind und das ewige Leben und die ewige Ruhe haben. –
aus: Ludwig Ott, Grundriss der Dogmatik, 1954, S. 546

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