Gesetzbuch der lateinischen Kirche
Gesetzbuch CIC Verkündigung des Wortes Gottes
Kanon 1327
§ 1
Zu den rechtmäßigen Verkündern des Wortes Gottes gehört in erster Linie der Papst, der das Amt hat, der Gesamtkirche die Wahrheit zu verkünden.
Die Bischöfe haben den Auftrag, ihren Untergebenen das Wort Gottes zu verkündigen.
Unter dem Ausdruck „Bischöfe“ werden hier auch gefreite Äbte und Prälaten verstanden (vgl. Kan. 215 §2).
§ 2
Diese Pflicht müssen die Bischöfe, sofern sie nicht rechtmäßig verhindert sind, persönlich erfüllen.
Außerdem müssen sie nicht nur Pfarrer, sondern auch noch andere geeignete Männer zur Verkündigung des Wortes Gottes anstellen.
Kanon 1328
Das Predigtamt darf jemand nur ausüben, wenn er von dem zuständigen Obern den Auftrag dazu erhalten hat (missio canonica).
Da diese Kanones die Einleitung zu den folgenden Kapiteln sind, so ergibt sich sofort aus dem ersten Kapitel, dass hier unter Predigtamt auch die Erklärung des Katechismus (überhaupt der Religionsunterricht) in den öffentlichen Schulen verstanden werden muss. (vgl. auch Kan. 1381 §3)
Nach Schröcker üben nicht nur die Pfarrer, sondern auch die Laien, die nach Norm von Kan. 1333 §1 einen Auftrag für die Unterweisung der Gläubigen erhalten haben, kirchliche Jurisdiktions-Gewalt aus. –
Dazu muss bemerkt werden, dass der Pfarrer und die Gläubigen, von denen Schröcker handelt, nicht die Aufgabe haben, in authentische Weise zu erklären, ob etwas katholische Lehre sei oder nicht (vgl. die Erklärung zu Kan. 1323 §1 im Kleindruck), sondern sie haben nur die Aufgabe, den Gläubigen – unter Aufsicht der Bischöfe – in der von der Kirche als katholische Lehre erklärten Wahrheit zu unterweisen. Wer das, was der Pfarrer lehrt, nicht annimmt, kann sich wohl gegen den Glauben und den der Kirche schuldigen Gehorsam verfehlen. Er versündigt sich aber nicht durch Ungehorsam gegen den Pfarrer.
Dieser Lehrauftrag kann entweder ausdrücklich gegeben werden oder stillschweigend durch Verleihung eines Amtes, mit dem kraft kirchlicher Bestimmungen die Pflicht verbunden ist, das Wort Gottes zu verkünden. –
aus: Heribert Jone O.F.M.Cap., Gesetzbuch der lateinischen Kirche, Erklärung der Kanones II. Band Sachenrecht, 1952, S. 544 – S. 545