Lexikon D

Diokletian

Lexikon für Theologie und Kirche

Stichwort: Diokletian

römischer Kaiser und Christenverfolger

Diokletian, Cajus Aurelius Valerius, römischer Kaiser, * bei Saloma (Dalmatien), arbeitete sich im Militärdienst zum Comes domesticorum empor, 17.9.284 zu Chalcedon von den Offizieren zum Kaiser ausgerufen. Schon 1.4.286 nahm er Maximianus Herkuleus zum Mitregenten an; beide erhoben 293 Konstantius Chlorus und Galerius zu Cäsaren. Diokletian behielt bei der Teilung des Reiches Asien, Thrazien und Ägypten, leitete eine neue Verfassung ein mit absolutistischer Ausgestaltung des Kaisertums und Einteilung des Reiches in 4 Präfekturen mit 12 Diözesen um 96 Provinzen, führte Kriege in Thrazien, Ägypten und Persien, errichtete große Bauten (Thermen in Rom), residierte mit großem Pomp in Nikomedien.

Der alten Götterreligion, namentlich den Lagergöttern, zugetan, ließ er sich von Wahrsagern beeinflussen, nannte sich auch selbst Jovius und forderte die Adoration. Trotzdem genoss unter ihm das Christentum jahrelang Ruhe, ja sogar Gunst. Es erstanden Kirchen, eine sogar gegenüber dem kaiserlichen Palast in Nikomedien; Christen wurden Statthalter und waren selbst am kaiserlichen Hof vertreten, so Dorotheus und Gorgonius; dessen Gattin Priska und Tochter Valeria standen dem Christentum nahe. Allein mit dem Wachsen der Zahl und des Einflusses der Christen drängte sich die Entscheidung auf, ob der Staat heidnisch bleiben solle …

Die heidnische Opposition verkörperte sich im Neuplatonismus, besonders im Statthalter Hierokles v. Bithynien und in Galerius. Um 302 wurde von den Christen am Hof und beim Militär das Opfer gefordert. Viele lehnten es ab, was bereits mehrere Martyrien zur Folge hatte (Marcellus, Dasius).

Es kam zur letzten und schwersten, der 10. Christenverfolgung, dem eigentlichen Entscheidungskampf zwischen Christentum und Heidentum. Ursprünglich wollte Diokletian noch Blutvergießen vermeiden. Sein 1. Edikt v. 24.2.303 befahl, die Kirchen zu zerstören, die hl. Bücher zu verbrennen, entzog allen Christen die bürgerlichen Rechte (Wahl-, Klagerecht, Verurteilung zur Folter), den vornehmeren Rang und Würde, den in kaiserlichen Diensten die Freiheit (oder allen in Diensten Stehenden die Hoffnung auf Freilassung?). Die Auswirkungen waren gewaltig (Traditores). Widerstand und Intrigen verschärften die Lage.

Besonders sah Nikomedien zahlreiche Martyrien (Anithemus u.a.). Militärunruhen in Melitene und Syrien schrieb man einer Verschwörung von Christen unter Führung von Bischöfen zu. Ein 2. Edikt (Ende April 303) verfügte die Einkerkerung zunächst der kirchlichen Vorsteher, dann aller Kleriker, ein drittes ordnete Opferzwang für diese an, versprach den Opfernden die Freiheit, verhängte über die sich Weigernden die Folter (Prokopius, Alphäus, Zachäus, Romanus, v. Cäsarea u.a.). Das 4 Edikt v. Februar oder März 304 enthielt den Opferzwang für alle Christen.

An den in der Folter Standhaften vollzog man, oft aufs grausamste, in der Regel die Todesstrafe. Die Rechtsformen blieben meist völlig unbeachtet. Christenblut floss in Strömen (Aera martyrum), am meisten in Palästina, Phönizien, Kleinasien, Ägypten; in der Thebais dauerten die Massenhinrichtungen mehrere Jahre mit zuweilen 100 Opfern an einem Tag; in Phrygien wurde eine fast nur mit Christen bevölkerte Stadt niedergebrannt.

Auch in Rom (Cyriakus u.a.) und im übrigen Italien, in Afrika, Spanien, Pannonien, Tätien, Norikum und Salona (Domius u.a.) erfolgten Martyrien. Nur Konstantius Chlorus in Gallien und Britannien beschränkte sich auf die Zerstörung der Kirchen. Diokletian dankte 1.5.305 gemeinsam mit Maximian ab und lebte seitdem, mit Gartenbau beschäftigt, in Spalato bei Salona in seinem großen Palast (…). Er starb, wahrscheinlich nach langer, schmerzhafter Krankheit, 313 (316?). Nach seinem Rücktritt dauerte im Abendland die ruhigere Lage fort, im Osten dagegen hielt unter Galerius und dem grausamen Maximinus Daja die Verfolgung bis zum Toleranzedikt des Galerius 311 an.

aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. III, 1931, Sp. 330 – Sp. 332

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