Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Sabbatina sc. bulla
Sabbatina sc. Bulla, angeblich von Papst Johannes XXII in Avignon 3.3.1322 auf Grund einer früheren Erscheinung Marias erlassene Bulle mit reichen Ablaß-Privilegien, die Christus auf die Fürbitte seiner Mutter den treuen Mitgliedern des Karmelitenordens und der mit ihm verbundenen Bruderschaft ULF vom Berge Karmel verliehen und der Papst bestätigt haben soll; darunter befindet sich auch die Zusicherung des Heils und der baldigsten, bzw. am nächsten Samstag nach dem Tode erfolgenden Befreiung aus dem Fegefeuer durch Maria (ego mater gloriosa (gratiose) descendam subito (andere Lesart: sabbato, daher der Name bulla S.) post eorum obitum et quos (quot) inveniam in purgatorio liberabo usw.). Das „Privilegium Sabbatinum“ wurde von mehreren Päpsten seit dem 16. Jahrhundert, zuerst von Klemens VII (1528,1530), im allgemeinen bestätigt und als „frommer Glaube“ zu predigen erlaubt, daß Maria denen, welche die Bedingungen dieses Ablasses erfüllen, durch stete Fürsprache und durch ihre Verdienste im Fegefeuer zu Hilfe kommen werde, und zwar vor allem am Samstag. Pius XI. empfahl 18.3.1922 den Karmelitenorden und seine Bruderschaften, bestätigte die ihnen gewährten Ablässe, insbesondere die „Indulgentiae maximae Sabbatinae“. Doch entstand über die Bulle schon 1566 und namentlich seit 1609 heftige Fehde. Ihre Echtheit wurde vom Jesuiten D. Papebroch (Responsio ad. P. Debast. A S. Paulo, Antwerpen 1696) und vom Gallikaner J. De Launoay (Dissert. V de S. Stochii viso usw., in Opera II 2 Genf 1731, 404ff) scharf bestritten, von den Karmeliten leidenschaftlich verteidigt. Heute steht ihre Unechtheit wissenschaftlich außer Zweifel und wird im Orden selbst zugegeben (B. Zimmermann OCarm); doch traten noch S. Mattei OCarm (Apologia della Bolla Sabb., Rom 1873), die Etudes Carmélitaines (Paris 1911, 145ff, 212ff) und die AnalOCarm (1929, 178/85) dafür ein. Die Bulle wird erst von dem Karmeliten Nik. Calciuri 1461 erwähnt (AnalOCarm 1911, 614ff); die Ordensschriftsteller von 1330 bis 1460 und das sogenannte „Mare Magnum“ Ord. Carm mit der Bestätigung aller Ordensprivilegien durch Sixtus IV. 1476 reden nicht von ihr. Vom Original findet sich in den päpstlichen Registern keine Spur; seine angebliche Beglaubigung durch Alexander V. (1409 bis 1410) ist nicht bewahrheitet.
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. IX, 1937, S. 51-52