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Katholische Kirche – Mystici Corporis
Von den sechs fremden Sünden
P. Joseph Deharbes größere Katechismuserklärung
IV. Von der Übertretung der Gebote oder von der Sünde
§ 2. Von den verschiedenen Gattungen der Sünde
4. Von den sechs fremden Sünden, um andere zur Sünde zu verführen
1. Zur Sünde raten
Auf diese Weise hatte sich der Hohepriester Kaiphas bereits des Gottesmordes schuldig gemacht, noch bevor er Christus zum Tode verurteilte. Er hatte nämlich den Rat gegeben, denselben zu töten, indem er vor dem versammelten Hohen Rat sprach: „Ihr wisset nichts und bedenket nicht, dass es besser für euch sei, wenn ein Mensch für das Volk stirbt, als wenn das ganze Volk zugrunde geht.“ (Joh. 11, 49. 50)
Ähnlich sündigte Herodias, da sie ihrer Tochter den ruchlosen Rat gab, als Preis für ihre Tanzkunst das Haupt des hl. Johannes des Täufers zu begehren. (Mark. 6) Dieser fremden Sünde machen sich überhaupt alle schuldig, welche einem andern zu was immer für einer Sünde Anleitung geben, mag jene wirklich verübt werden oder nicht. Insbesondere verfehlen sich diejenigen, welche andern zur Erlangung der Gesundheit, zum Gewinn in der Lotterie und dgl. allerhand abergläubische Mittel anraten, welche anstößige Moden, religionsfeindliche Bücher und Zeitungen oder andere schlechte Schriften anrühmen.
2. Andere sündigen heißen
Man heißt einen andern sündigen, wenn man ihm durch Wort oder Wink befiehlt, etwas Sündhaftes zu tun. So gab David seinem Feldherrn Joab Befehl, den edlen Urias an den gefährlichsten Posten des Kampfes zu stellen und ihn dann zu verlassen, auf dass er unter demSchwert der Feinde falle. (2. Kön. 11, 15) Der mörderische Befehl wurde vollzogen: Urias fiel. Obgleich aber David denselben nur durch fremde Hand umgebracht hatte, ließ ihm Gott dennoch durch den Propheten Nathan zurufen: „Du hast Urias ermordet und erschlagen mit dem Schwert der Söhne Ammons.“ (2. Kön. 12, 9)
Dieser Sünde machen sich jene Eltern schuldig, welche ihre Kinder zum Lügen, Betrügen, Stehlen anhalten; jene Dienstherrschaften und Meister, welche ihren Dienstboten, Gesellen und Lehrlingen auftragen, an Sonn- und Feiertagen ohne Not zu arbeiten und sogar den pflichtmäßigen Gottesdienst zu versäumen; jene Kauf- und Handelsleute, welche ihren Untergebenen zumuten, schlechte Ware für gute zu verkaufen, die Kunden auf diese oder jene Weise zu übervorteilen, Wein oder Milch mit Wasser zu vermischen, Butter mit Margarine zu verfälschen; jene Landwirte, welche den Ihrigen befehlen, die Frucht anzufeuchten, damit sie schwerer wie usw. –
3. In die Sünde anderer einwilligen
Dieses geschieht, wenn man eine Sünde des Nächsten billigt, sei es dass man ihr bloß innerlich im Herzen zustimmt und Wohlgefallen daran hat, oder dass man seine Zustimmung auch äußerlich durch Worte oder durch sein sonstiges Verhalten zu erkennen gibt. So willigte Saulus ein in die Steinigung des hl. Stephanus, was er dadurch zeigte, dass er die Kleider von dessen Steinigern bewahrte.
Einer gewissen Einwilligung in die Sünde anderer machen sich auch jene schuldig, welche dieselbe nicht verhindern, obwohl sie es könnten und sollten. Dahin gehören namentlich Vorgesetzte, welche ihren Untergebenen verderbliche Spiele, ausschweifende Belustigungen, nächtliches Herumschwärmen gestatten;
Eltern und Dienstherrschaften, die zur übertriebenen Kleiderpracht der Kinder und Dienstboten, zu gefährlichen Bekanntschaften derselben, zum Besuch von Schauspielhäusern und sittengefährlichen Tanzgelegenheiten ihre Beistimmung geben;
ferner solche, die verdächtigen oder gar schlechten Menschen in ihrem Haus Aufenthalt gewähren; Wirte, die zulassen, dass in ihren Gaststuben Tugend und Religion verhöhnt und gelästert werden.
4. Zur Sünde reizen
Diese Sünde begeht derjenige, welcher durch Wort oder Werk in andern die sündhafte Lust schuldbarer Weise weckt und gleichsam aufstachelt. So reizte das gottvergessene Weib Putiphars den unschuldigen Joseph zur Unkeuschheit an. (1. Mos. 39)
Auch heutzutage gibt es viele, die ihre Mitmenschen, namentlich die Jugend, zur Sünde reizen und anlocken. Solches geschieht besonders von jenen, die gottlose oder unsittliche Bücher schreiben, schändliche Bilder und Statuen verfertigen, schlechte Bücher verkaufen, ausleihen, verschenken, solche Bilder und Statuen öffentlich aufstellen; ferner jene, die sich üppig und unzüchtig kleiden, schamlose Reden führen, anstößige Lieder singen, durch Schmeicheleien, Versprechungen, Geld und sonstige Geschenke zur Unkeuschheit zu verleiten suchen.
Auf gleiche Weise machen sich diejenigen fremder Sünden teilhaftig, welche ihren Nächsten zum Zorn, zum Fluchen, zu Verwünschungen und Lästerungen reizen, durch Ohrenbläserei Zank und nicht selten unversöhnliche Feindschaft stiften. –
Umsonst sucht man zuweilen diese Sünde von sich abzuwälzen, indem man sagt: „Ich beabsichtige nicht, die andern zur Sünde zu reizen. Was geht das mich an, wenn andere an meinen Scherzen, an meinem Putz Anstoß nehmen?“ Wenn du redest oder tust, was an und für sich geeignet ist, andere zur Sünde zu verleiten, so wirst du zum Mitschuldigen ihrer Sünde, magst du dieselbe beabsichtigt haben oder nicht.
Wer ein scharf geladenes Gewehr leichtsinniger Weise auf eine Volksmenge abfeuert, der ist ein Mörder, wenn er auch die Ansicht nicht hat, jemanden zu töten: so bist auch du durch deine anstößigen Reden und Handlungen ein Seelenmörder; denn diese sind tödliche Geschosse, die fast immer treffen, magst du es beabsichtigen oder nicht. –
5. Die Sünde anderer loben
So handeln Schmeichler, die um die Gunst der Vornehmen buhlen und darum die Schwächen und Laster derselben zu Tugenden stempeln; so Väter und Mütter, welche die erwachende Eitelkeit und Putzsucht ihrer Töchter, anstatt sie zu tadeln, vielmehr beloben und töricht genug sind, deren erste Schritte auf der schlüpfrigen Bahn des Weltsinnes und der Gefallsucht beifällig zu bewundern;
leichtsinnige Freunde, die ihresgleichen rühmen wegen ihrer Stärke und Gewandtheit im Raufen und Schlagen, wegen ihrer Kühnheit im Widerstand und in der Auflehnung gegen das elterliche Ansehen, wegen ihrer Geschicklichkeit in der Ausführung von schmählichen Liebesabenteuern,
wegen ihrer Fertigkeit, Geld zu bekommen, wegen ihrer Überlegenheit im Trinken; so endlich jene heillosen Verführer, die den gottlosesten Spöttereien wider die Religion und ihre Diener, den gewissenlosesten Verleumdungen und Ehrabschneidungen, den abscheulichsten Zoten und Possen Beifall klatschen.
6. Zur Sünde anderer stillschweigen
Schon die Nächstenliebe fordert, daß wir das Böse bei andern verhindern, falls wir ohne große Schwierigkeit oder besondern Nachteil dazu imstande sind. Wer also schweigt, wo er leicht durch Warnung, liebevolles Zureden oder Anzeige bei Eltern oder Vorgesetzten die Sünde des Nächsten verhindern oder dem bereits eingeschlichenen Übel steuern könnte, der trägt Mitschuld an dessen Sünde.
Dies gilt doppelt von denjenigen, welche durch ihre Stellung oder Ihr Amt die besondere Pflicht haben über andere zu wachen, sie zu warnen und zu mahnen. Deshalb spricht der Herr durch den Mund des Propheten Ezechiel (3, 18): „Wenn ich den Gottlosen mit dem Tode bedrohe und du es ihm nicht verkündigst, dass er von seinen bösen Wegen sich bekehre und lebe, so wird er, der Gottlose, in seiner Missetat sterben, aber sein Blut will ich von deiner Hand fordern.“ –
aus: Joseph Deharbes größere Katechismuserklärung, Bd. 2, 1912, S. 366 – S. 368
Siehe auch:
Siehe auch den Beitrag aus dem Katechismus vonPetrus Canisius:
Siehe auf wahrerglaube.info den Beitrag:
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