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Beginen

Lexikon für Theologie und Kirche

Stichwort: Beginen

Das Leben der Beginen

Beginen, ordensähnliche Genossenschaften. – Die Beginen, welche Witwen und Jungfrauen aufnehmen, um sie den Gefahren der Welt zu entziehen, unterschieden sich von Religiosen dadurch, daß sie keine beständigen Gelübde ablegen. Sie versprechen bloß, die Keuschheit und den Gehorsam gegen den Pfarrer und die Oberin zu beobachten, so lange sie in der Beguinage leben; auch werden diese Versprechen nicht öffentlich, sondern geheim im Zimmer oder auch im Beichtstuhl abgelegt. Sie können folglich nach Belieben austreten und sich verehelichen, welcher Fall jedoch sehr selten vorkommt. Die Beginen leben teils zusammen in einem Kloster (besonders die jüngeren und die Novizen), teils einzeln oder zu zwei in kleinen Häusern, deren eine Anzahl, von einer Mauer umschlossen, einen sog. Beginenhof, eine Beguinage bildet; letzteres ist erst sechs Jahre nach dem Eintritt gestattet. Das Noviziat dauert zwei Jahre; nach dem ersten erhält die Begine das Kleid, welches früher, je nach den verschiedenen Anstalten, grau, blau oder braun war, heute aber durchgängig schwarz ist; beim Ausgehen bedeckt ein schwarzer Mantel den Kopf und den ganzen Leib und unter demselben ist eine niedlich gefaltete Kopfmütze befestigt. Beim Eintritt wird eine gewisse Summe für die Wohnung bezahlt, die jedoch bei allfälligem austritt wieder zurück gegeben wird; den Unterhalt aber verschafft jede Begine sich selbst, entweder durch ihr Privatvermögen (denn einige sind sehr reich), oder durch Handarbeit und durch Krankendienst; einige sind auch Dienstmägde bei einer wohlhabenderen Begine. Eigentümlich ist die Vorrichtung im Speisesaal der Beginen-Klöster. Das Essen findet zwar gemeinschaftlich zur selben Zeit statt und darf nicht über eine halbe Stunde dauern, aber jede Begine hat ihren gesonderten Schrank, so daß durch das Öffnen aller Türen derselben für eine jede ein verschlag entsteht, worin sie ungesehen von den anderen ihre Speisen kocht und genießt. Die Regeln sind verschieden nach der einzelnen Beguinagen; gewisse geistliche Übungen (eine Art Chor) sind gemeinschaftlich, alle anderen jedoch freier Wahl überlassen. Zu einem vollständigen Beginenhof gehört eine Kirche mit einem Pfarrer und ein Spital; in letzterem kann jedoch die kranke Begine erst nach dem fünften Jahr ihres Aufenthaltes auf Kosten der Anstalt Aufnahme beanspruchen. Der größte der noch bestehenden Beginenhöfe befand sich bis vor wenigen Jahren in gent, eine kleine Stadt für sich, umgeben von einem Graben und einer Mauer; eine schöne Kirche, 18 Klöster unter selbst gewählten, alljährlich erneuerten Oberinnen, eine große Anzahl kleiner Häuser, Wohnungen älterer Beginen und Zufluchtsorte vieler nicht zur Genossenschaft gehörender Damen waren in diesem Einschluss geborgen. An der Spitze des Ganzen stand die „Grande Dame“, eine von den 18 Klosterobern erwählte Generalvorsteherin, welche allein Novizen aufnehmen und Erlaubnis zur Niederlassung für andere Damen geben konnte; dieselbe hatte einen Rat von zwei bis drei Beginen zur Seite. Die Eintretenden zahlten 153 Franken und mussten ein jährliches Einkommen von 110 Franken besitzen. Die echt liberale Barbarei des Genter Stadtrates überhäufte aber seit 1862 die Beginen mit solchen Plackereien (Ausfüllung des Grabens etc., wodurch die Wohnungen feucht wurden, Durchbruch einer Straße für lärmenden Verkehr, tyrannische Expropriationen, Einschränkungen der Novizen-Aufnahme, Einhausung vieler Pfründe berechtigter Stadtarmen u. dgl.), daß der fernere Fortbestand unleidlich gemacht wurde. Durch die fürstliche Munifizenz des Herzogs Engelbert von Arenberg (gest. 1875) entstand jedoch in Mont-St.-Amand, an den Toren von Gent, eine neue Beguinage, und am 29. September 1874 fand der feierliche Umzug statt.

Entstehung der Beginen-Klöster

Daß die Beginen in Belgien entstanden, darüber herrscht kein Zweifel; wann aber, wo und durch wen sie gestiftet sind, ist höchst dunkel und streitig. –
Quelle: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 1, 1882, Sp. 292 – Sp. 207

Ganz unhaltbar ist jedenfalls die im 15. Jahrhundert auftauchende Legende von einer Stiftung durch die hl. Begga im 7. Jahrhundert. Schwerlich darf auch der zu Unrecht als „Häretiker“ verfolgte und verurteilte Lütticher Reformprediger Lambert le Bègue )der „Stammler“) bzw. li Béguin († 1177) als Gründer gelten, obwohl angesehen Historiker (Kurth, Callaey) immer noch daran festhalten. Greven (vgl. J. v. Mierlo) machte es wahrascheinlich, daß die Beginen durch allmähliche Abzweigung frommer Frauenvereine von den Prämonstratenserinnen und Zisterzienserinnen, die den Zustrom nicht mehr aufnehmen konnten, entstanden sind. Ihr Ursprung ist nicht in Lüttich, sondern in dem Kreis um die selige Maria von Oignies († 1213) zu Nivelles im südlichen Brabant zu suchen, wo sich kurz vor 1200 der Beginen-Konvent von S. Sépulcre bildete. Etwas später (nach 1207) erscheint unter Leitung des Priesters Johannes von Nivelles jener von St. Christoph zu Lüttich, der um 1241 schon 1500 Insassinnen zählte. Eine selbständige anerkannte Genossenschaft sind die Beginen seit 1228. Sie wurden anfangs vom hohen Klerus in Lüttich beargwöhnt und ihre kirchliche Gesinnung wurde verdächtigt, womit wohl auch der Beginen zusammen hängt (in Köln wurden die Katharer als beggini bezeichnet). Doch verbreitete sich die neue Lebensweise ungemein rasch in den Niederlanden, in Frankreich und Deutschland; in Köln gab es im ganzen über 140, in Straßburg über 70, in Frankfurt 57 Beginen-Häuser; in Bayern waren Beginen in Ingolstadt, Pförring, Gaimersheim. Man nannte die Beginen auch Klausnerinnen Betschwestern, Waldschwestern, Seenonnen, Feldnonnen, Willige Arme, Arme Kidner, Devote, Konversen, Bicornen, graue, blaue, braune oder schwarze Schwestern (je nach Tracht) und bezeichnete ihre Niederlassungen als Klausen, Samenungen, Gotteshäuser, Seelhäuser, Einungen, Regelhäuser. Viele schlossen sich dem 3. Orden des hl. Franz oder Dominikus an. –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. II, 1931, Sp. 89 -Sp. 90

Beschuldigung der Häresie

In Deutschland gab es frühzeitig viele Beginenhöfe. Kaufbeuren in Bayern, Waldsee in Württemberg werden genannt; vor allem blühten die Anstalten in Aachen und Köln. Daß sie zahlreich waren, ersieht man aus den Konzilien, die sich häufig mit ihnen beschäftigten; so die Synoden von Fritzlar 1259, Mainz 1261, Magdeburg 1261, Köln 1306, Trier 1310, Mainz 1310. Es tritt aber auf den Synoden meistens ein gewisses Misstrauen gegen die Beginen hervor. In der Tat hatten einzelne Beginen in Frankreich und Deutschland durch allzu freies ungebundenes Wesen und durch irrige Ansichten Veranlassung zu Klagen geboten. Das Konzil von Vienne verbot daher 1312 den Stand der Beginen unter Exkommunikation als einen verdächtigen, weil mehrere über die heilige Trinität, die Wesenheit Gottes, die Sakramente unkatholische Meinungen hegten und verbreiteten (Clement. 1. 3, tit. 11, c. 1). Durch dieses allgemeine Verbot hörte nun Lesung, Gesang, Gebet und alles gemeinschaftliche Leben in den Beguinagen auf, bis Johann XXII. in einem Brief an Bischof Johann von Straßburg 1321 (aus welchem wir die große Anzahl der damaligen Beginen ersehen [der Papst spricht von mehr als 200000]), mildere Bestimmungen traf und den nicht verdächtigen, nicht theologisierenden Beginen, welche ihren geistlichen Ortsobern gehorchen, die frühere Lebensweise gestattete (Balize, Vitae Paprum II, 436). Um 1325 dehnte derselbe Papst durch die Konstitution Ratio recta (Extrav. Com. 1. 3, tit. 9, c. 1) diese Erlaubnis allgemein aus.
(Kirchenlexikon, Bd. 2, Sp. 208)

Wiederholt wurden sie aber auch in der Folge der Häresie beschuldigt (Brüder und Schwestern des freien Geistes) und von der Inquisition bekämpft… Gegen Ausgang des Mittelalters war das Beginen-Wesen vielfach entartet.

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