Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Balduin I. bis V. Könige von Jerusalem
Balduin I., Bruder Gottfrieds von Bouillon, nahm am 1. Kreuzzug teil, 1098 Fürst von Edessa. Nach Gottfrieds Tod zum König von Jerusalem 25.12.1100 gekrönt, eroberte 1101 Arsuf und Cäsarea, schlug die Ägypter bei Askalon, unterlag bei Ramla 1102, siegte daselbst wieder 1105, eroberte Akron, Tripolis, Beirut und Sidon, von Maudud von Mossul 113 bei Tiberias besiegt, † 2.4.1118 auf einem Zug gegen Ägypten.
Balduin II., † 21.8.1131, Sohn Hugos I. von Rethel, nahm am 1. Kreuzzug teil, von seinem Oheim Balduin I. 1100 zum Nachfolger in Edessa ernannt, 1104 bis 1109 in Gefangenschaft bei den Persern, 14.4.1118 zum König von Jerusalem gesalbt und gekrönt, besiegte Ilghazi von Maridin und Togtekin von Damaskus bei Danith (14.8.1119), begünstigte die Gründung des Templerordens, wurde 1123 wieder gefangen, 1124 freigelassen, eroberte 1124 Tyrus, siegte über die Sarazenen 1125 bei Ezaz, 1126 bei Damaskus. Unter seiner Herrschaft hatte das Königreich Jerusalem die größte Ausdehnung.
Balduin III., Sohn des Königs Fulko, * um 1130, † 10.2.1162; gesalbt und gekrönt 25.12.1143, zuerst unter Vormundschaft seiner Mutter Melisende, zog mit Konrad III. von Deutschland und Ludwig VII. von Frankreich 1148 vergeblich gegen Damaskus, hatte 1152 einen ärgerlichen Streit mit seiner Mutter, nahm 1153 Askalon, besiegte Nuredin 1158 am Tiberius-See.
Balduin IV. der Aussätzige, (1171 bis 1184), Sohn König Amalrichs und Neffe des vorigen, * 1160, stand unter der Vormundschaft Milos von Plancy, der bald ermordet wurde, und Raimunds III. von Tripolis; besiegte Saladin 25.11.1177 bei Tell-dschezer, konnte aber wegen seiner Krankheit das Anwachsen der Macht Saladins nicht aufhalten.
Balduin V., Sohn Wilhelms von Longuespee und der Schwester Balduins IV., Sibylle, * 1177, † 1186; schon zu Lebzeiten Balduins IV. 20.11.1183 gekrönt, ebenfalls unter der Vormundschaft Raimunds von Tripolis, der mit Saladin einen 4-jährigen Frieden schloss. –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. I, 1930, Sp. 929 – Sp. 930