Sakramente

Abendmahlsstreit

Lexikon für Theologie und Kirche

Stichwort: Abendmahlsstreit

Abendmahlsstreit, betraf die Art und Weise der Gegenwart und Vergegenwärtigung des Leibes und Blutes Christi in der Eucharistie.
I. Erster Abendmahlsstreit. Bei dem im 9. Jahrhundert entstandenen sog. 1. Abendmahlsstreit zwischen Paschasius Radbertus einerseits und Rathramnus, Hrabanus Maurus sowie dem anonymen Verfasser des Traktats Cuiusdam sapientis (Migne PL 112, 1510ff) anderseits handelte es sich um das Verhältnis zwischen dem sakramentalen und historischen, d.h. aus Maria geborenen, gekreuzigten und nunmehr erhöhten Leib Christi. Nach Radbert sind beide völlig gleich. Er hat den Realismus, wie er von der gallischen und römischen Liturgie sowie von der Ambrosius folgenden Theologie vertreten ward, genauer als Identität von sakramentalem und historischem Herrenleib bestimmt. Die Art der Vergegenwärtigung erfolgt nach ihm durch die Verwandlung des Elementes. Ihm gegenüber lehnen Hrabanus Maurus, der Anonymus und Rathramnus die Identität ab und heben den Unterschied beider hervor. Besonders Rathramnus betont den Unterschied durchgängig und derart, daß er einer dynamischen Auffassung sehr nahe kommt. Im Zusammenhang damit übt er auch Kritik an der Verwandlung. Seinen Abschluss fand der 1. Abendmahlsstreit in dem Brief Radberts an Frudigar, in dem er gegenüber dem symbolisch-dynamischen Aufstellungen seiner Gegner noch schärfer die völlige Gleichheit von historischem und sakramentalem Herrenleib herausstellt, wobei er besonders auf seine geistige Seinsart hinweist.

II. Zweiter Abendmahlsstreit. Bei dem im 11. Jahrhundert zwischen Berengar von Tours und seinen Gegnern (Eusebius Bruno (anfänglich sein Anhänger), Adelmann von Lüttich …) sich abspielenden 2. Abendmahlsstreit handelt es sich sowohl um die Art der Gegenwart wie der Vergegenwärtigung des Herrnleibes. Berengar von Tours leugnete in Anlehnung an Scotus Eriugena und Rathramnus die Möglichkeit einer Verwandlung der Elemente und der realen Gegenwart des Herrnleibes und vertrat anfänglich eine bloß dynamische, später nur mehr (wie Scotus Eriugena) eine symbolisch-spiritualistische Auffassung des Sakramentes. Durch die consecratio werde das das elementum zum sacramentum, d.h. zur figura des Herrenleibes. Ihm gegenüber verteidigten seine Gegner sowohl die reale Gegenwart des Leibes und Blutes bzw. der ganzen gottmenschlichen Persönlichkeit in der Eucharistie wie auch die Verwandlung des Elements, die sie (Guitmund v. Aversa) näherhin als eine Verwandlung der Substanz von Bort und Wein in die Substanz von Leib und Blut des Herrn bestimmten (Transsubstantiation). Berengar selbst legte 1079 ein Glaubensbekenntnis ab, worin die substantiale Gegenwart des Herrnleibes (in proprietate naturae et veritate substantiae), wie die substantiale Verwandlung (substantialiter converti) ausgesprochen war. Einem Wiederaufleben der Berengarschen Ansicht zu Beginn des 12. Jahrhunderts traten Gregor von Bergamo und Alger von Lüttich entgegen, dessen Schrift über das Altarssakrament den Abschluss des 2. Abendmahlsstreites darstellt.

III. Viertes Laterankonzil. Die ganze Lehre von der Eucharistie erhielt eine gewisse Zusammenfassung durch die Definition des 4. Laterankonzils (1215), wonach Leib und Blut Christi im Altarssakrament unter den Gestalten von Brot und Wein wahrhaft enthalten sind, indem eine Transsubstantiation des Brotes in den Leib und des Weines in das Blut Christi stattfindet. Damit war die überlieferte Glaubenslehre zugleich definiert und formuliert gegenüber verschiedenen spiritualistischen, dualistischen und anderen Sekten des Mittelalters: den Bogomilen, Paulizianern, Albigensern, Katharern, Heinrizianern, Petrobrusianern, Flagellanten usw., welche die wirkliche Gegenwart des Leibes Christi in der Eucharistie leugneten.

IV. Sog. Vorreformatoren und Protestantismus. Im Spätmittelalter kehrt bei Wiclif und Hus der Symbolismus Berengars wieder. Nach Wiclif fügt die conscratio zum esse naturale des Elementes das superadditum sacramentale, wodurch das Brot zum Zeichen der Herrenleibes wird. Die Husiten traten vor allem für Empfang der Kommunion unter beiden Gestalten ein. Von einem eigentlichen Abendmahlsstreites aber kann man erst wieder zur Zeit der Reformation reden.
Luther (und Melanchthon) vertrat unter dem Eindruck der Einsetzungsworte stets die reale Gegenwart des Herrenleibes, verwarf aber die Transsubstantiation und bekannte sich zu Konsubstantiation, nach der Leib und Brot eine Einheit bilden und der Leib in, unter und mit der noch vorhandenen Brotsubstanz empfangen wird. Die Möglichkeit der realen Gegenwart des Leibes im Sakrament sieht er mit Occam in der Ubiquität des Leibes Christi begründet. Ihm gegenüber vertraten Zwingli, Ökolampadius, Karlstadt und Butzer die symbolische Auffassung. Insbesondere Zwingli leugnete die Allgegenwart des Leibes Christi und damit auch seine Gegenwart im Sakrament. Nach ihm ist das Abendmahl eine Erinnerung an unsere Erlösung durch Christi Tod. Die 1524-152 zwischen Luther und Zwingli geführte Kontroverse war ergebnislos. Weder das Marburger Religions-Gespräch (Oktober 1529) noch die Wittenberger Konkordien-Formel (1536) erzielten eine Einigung. Calvin verwarf ebenfalls die Allgegenwart des Leibes Christi. An den Himmel gebunden, könne er auf Erden nur seiner Kraft nach gegenwärtig sein. So wird für Calvin das Sakrament zum Zeichen, bei dessen Genuss den Auserwählten die Gnade des Leibes Christi dargeboten wird. – Bei den jüngeren protestantischen Sekten ist das Abendmahl vielfach nur Danksagungs- und Bekenntnis-Zeremonie. Ferner macht sich unter dem Einfluß der Theosophie auch die mystische Auffassung von Ötinger und Baader geltend. Doch huldigt die Mehrzahl der Protestanten der dynamischen (calvinischen) und symbolisch-spiritualistischen (zwinglianischen) Auffassung. –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. I, 1930, Sp. 19 – Sp. 21

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