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Katholische Kirche – Mystici Corporis
Die neun Arten von fremden Sünden

P. Joseph Deharbes größere Katechismuserklärung
§ 2. Von den verschiedenen Gattungen der Sünde
4. Von den neun Arten von fremden Sünden
Fremde Sünden heißen jene sündhaften Handlungen, durch welche wir uns der Sünden anderer mitschuldig machen. Schon beim fünften und siebten Gebot Gottes haben wir verschiedene Weisen kennen gelernt, wie man sich der Sünden anderer mitschuldig machen kann.
Solches tut z. B. der Verführer, indem er anderen zu einer Sünde rät oder sie dazu anreizt; desgleichen der Hehler, der gestohlenes Gut verbirgt, damit der Dieb nicht entdeckt werde. Manche glauben, zwar, Sünden, die sie nicht selbst begangen haben, könnten ihnen auch nicht angerechnet werden. Das ist ein großer Irrtum; wer die Sünden anderer freiwillig veranlasst oder dabei hilft oder ihnen auch nur Beifall spendet, nimmt eben dadurch teil an diesen Sünden und macht sich zum Mitschuldigen derselben.
Ja, mag auch die Sünde des anderen noch nicht verübt worden sein, so haben wir uns doch schon einer fremden Sünde schuldig gemacht, falls wir nur die Absicht hatten, auf was immer für eine Weise denselben zu einer Sünde zu bestimmen oder ihm dabei behilflich zu sein.
Bei Gott wird nämlich, wie schon anderswo bemerkt worden, der böse Wille für die böse Tat selbst angerechnet. Vor dieser Gattung von Sünde warnt der hl. Paulus mit den Worten: „Mache dich nicht fremder Sünden teilhaftig.“ (1. Tim. 5, 22) Und im Brief an die Römer (1, 32) lehrt er, dass nicht allein jene, die wie die Heiden Böses tun, „des (ewigen) Todes würdig sind, sondern auch, die denen Beifall geben, welche es tun.“ –
Keiner halte sich demnach für sündenfrei, wenn er mit Wissen und Willen Ursache war, dass andere sündigten.
„Wie kannst du glauben, ohne Sünde zu sein“, schreibt der hl. Chrysostomus (Opusc. Quod regulares feminae etc. T. 1. Montf.) zu einem solchen, „da du doch der Urheber des ganzen Verderbens bist? Des anderen Sünde ist dein Werk.
Du hast das Schwert geschärft, du die Hand bewaffnet und mit der bewaffneten Hand die unglückliche Seele getötet; wie kannst du der Strafe, womit Gott den Mord bedroht, entfliehen? Sage mir einmal, wen hassen, wen verabscheuen wir? Wen bestrafen die Gesetzgeber und Richter? Sind es die, welche den vergifteten Becher trinken, oder die, welche ihn gemischt haben, um andere zu verderben? Bedauern wir nicht die, welche ihn trinken, als solche, denen man übel mitspielt, und verdammen wir nicht die Giftmischer auf alle Weise? …
Du Unglückseliger, du hast den Becher der Sünde gemischt, du hast ihn deinem Mitbruder dargeboten, du hast ihm den tödlichen Trank gereicht; und nachdem er denselben getrunken und dem Tod verfallen ist, glaubst du dich wohl damit rein waschen zu können, dass du selbst nicht getrunken, sondern nur den Giftbecher dargereicht hast? Schrecklicher als der Tod des Leibes ist der Tod der Seele; schrecklicher wird dafür auch die Strafe sein.“
Die Gottesgelehrten zählen gewöhnlich neun Arten auf, wie man sich der Sünden anderer mitschuldig machen kann.
Siehe dazu den Beitrag:
– Von den sechs fremden Sünden
Hinzu kommen noch die drei folgenden fremden Sünden:
7. Die Sünder anderer nicht strafen
Eltern und Vorgesetzte sollen ihre Kinder und Untergebenen nicht nur ernstlich von der Sünde abmahnen, sie haben auch die Pflicht, dieselben, wo es nötig ist, zu strafen. Unterlassen sie aus Nachlässigkeit oder Weichlichkeit die Erfüllung dieser Pflicht, so nehmen sie teil an der fremden Sünde, welche durch die Ungestraftheit gleich einem Krebsschaden immer weiter um sich greift. So machte sich der Hohepriester Heli der Frevel seiner Söhne mitschuldig, „weil er wusste, dass dieselben Schändliches taten und sie nicht strafte“. (1. Kön. 3, 13) Denselben Fehler verweist auch der hl. Paulus den Korinthern, weil sie den Unzüchtigen, der in ihrer Mitte lebte und durch sein ärgerliches Beispiel anderen leicht schaden konnte, nicht zur Strafe gezogen hatten. (1. Kor. 5)
Nicht mit Unrecht sagt der hl. Augustin (Geg. Julian, Bch. 5, Kap. 3): „wenn wir jene, über die wir Gewalt haben, allerlei Sünden vor unseren Augen tun lassen, so sind wir nicht besser als sie.“
8. Andern zur Sünde helfen
Solches tut der, welcher mit Wissen und Willen andere bei einer sündhaften Tat irgendwie unterstützt.
Dieses geschieht z. B., wenn man Dieben an die Hand geht, ihnen Leitern, Werkzeuge zum Aufbrechen der Fenster oder Türen, Waffen zur Verteidigung u. dgl. darbietet; wenn man Wache hält, damit sie nicht überrascht und ergriffen werden, sie von den Nachspürungen der weltlichen Gerechtigkeit in Kenntnis setzt oder sie vor denselben verbirgt; wenn man zu Betrügereien in Maß und Gewicht oder zu sonstigen Übervorteilungen die Hand bietet, wenn man Trunkenbolden nach Wunsch und Gelüsten geistige Getränke ausschenkt, wenn man unerlaubten Verhältnissen durch Hin- und Hertragen von Liebesbriefen oder auf sonstige Weise wissentlich Vorschub leistet, verbotene Spielgesellschaften unterhält, ausgelassene Tänze abhalten lässt, bei denselben aufspielt usw. Diese alle laden als Mitgenossen der Sünder den Zorn Gottes auf sich.
9. Die Sünde anderer verteidigen
Wenn schon der sich fremder Sünden mitschuldig macht, welcher sie im Herzen billigt, dann um so mehr jener, welcher sie durch Wort oder Tat in Schutz nimmt und so fördert. Solches ist häufig der Fall bei Eltern, welche die Fehler ihrer Kinder gegen ihr besseres Wissen vor Lehrern und Seelsorgern verteidigen, um sie der wohlverdienten Züchtigung zu entziehen; – desgleichen bei Advokaten, welche die Führung umgerechter Prozesse übernehmen; – ganz besonders bie Zeitungsschreibern und anderen Schriftstellern, die im Namen des Fortschritts und der Aufklärung jeglicher Auflehnung gegen die rechtmäßige Obrigkeit, jeglichem Eingriff in die Rechte der Kirche, jeder Pflichtverletzung im häuslichen und gesellschaftlichen Kreis, bald schlau verdeckt, bald offen und unverhohlen das Wort reden.
Der Geist Gottes ruft solchen Verteidigern des Unrechts ein drohendes Wehe zu, indem er durch seinen Propheten spricht: „Wehe euch, die ihr das Böse gut und das Gute böse nennt, die Finsternis zu Licht und das Licht zu Finsternis macht!“ (Is. 5, 20) Unsägliches, nie genug zu beklagendes Unheil entsteht aus diesem verdammlichen Verfahren. Der Sinn für Recht und Gerechtigkeit, für Religion und Tugend verschwindet so allmählich aus der Masse des Volkes, geht endlich ganz verloren. Wehe aber dem Volk, welchem Rechtssinn und Tugendliebe abhanden gekommen: es geht unaufhaltsam dem kläglichsten Ruin entgegen. –
aus: Joseph Deharbes größere Katechismuserklärung, Bd. 2, 1912, S. 365 – S. 366; S.368 – S. 369
Siehe auch:
Siehe auch den Beitrag aus dem Katechismus vonPetrus Canisius:
Empfehlenswert ist auch der Volkskatechismus von Spirago, neu aufgelegt und herausgegeben von dem Verlag ‚Lilien des Feldes‘ in Österreich.
Bildquellen
- hattler-die-suende-und-ihre-folgen: © https://katholischglauben.info
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