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Reuchlin

Lexikon für Theologie und Kirche

Stichwort: Reuchlin

Reuchlin, Johann, gräzisiert Capnion, berühmter deutscher Humanist, * 22.2.1455 zu Pforzheim, † 30.6.1522 zu Liebenzell (Württemberg); studierte in Freiburg i. Br., Paris und Basel. Hier gab er 1475 ein lateinisches Reallexikon (Vocabularius breviloquus) heraus, das bis 1504 25 Auflagen erlebte. 1477 wurde er Magister artium und lehrte Griechisch und Latein; studierte seit 1478 die Rechte in Orléans und Poitiers; 1481 Lic. Jur. in Poitiers, 1484 Dr. jur. in Tübingen; begleitete den württembergischen Grafen Eberhard im Bart 1482 nach Rom, wurde dessen Rat, Beisitzer am Hofgericht und Gesandter. Um 1485 begann er das Studium des Hebräischen und vervollkommnete dich darin mit Hilfe gelehrter Juden. Er vertiefte sich auch in die jüdische Geheimwissenschaft der Kabbala, in der er eine höhere Weisheit zu finden glaubte /vgl. seine Schriften De verbo mirifico (Basel 1494) und De arte cabbalistica (Hagenau 1517). 1492 erhielt er den erblichen Adel. Nach dem Tode seines Gönners Eberhard floh Reuchlin 1496 vor Eberhard d. J. (II) und dessen Günstling, dem ehemaligen Augustiner Dr. Holzinger, nach Heidelberg an den Hof des pfälzischen Kurfürsten, wo er die witzigen lateinischen Komödien Sergius (gegen Holzinger) und Henno in Nachahmung des Terenz verfaßte.

Nach der Absetzung Eberhards d. J. trat er wieder in württembergischen Dienst, war 1502-13 Richter des schwäbischen Bundes, lebte dann zurückgezogen in Stuttgart wissenschaftlicher Muße, empfahl 1518 seinen Großneffen Philipp Melanchthon nach Wittenberg, war Februar 1520 bis April 1521 Professor des Griechischen und Hebräischen an der Universität Ingolstadt, ging dann wegen der Pest nach Tübingen, wo er bis zum Tode grammatische Vorlesungen hielt. Reuchlin war ein hoch achtbarer Charakter und der Kirche treu ergeben. In seinem Liber de arte praedicandi (Pforzheim 1504) gibt er Predigtanweisungen im Sinne der klassischen Rhetorik. Reuchlin hat große Verdienste um die deutsche Bildung. Er war ein trefflicher Lateiner und hervorragender Gräzist, einer der Begründer und wirksamsten Förderer der hebräischen Sprachwissenschaft in Deutschland. Seine Rudimenta linguae hebraicae (Pforzheim 1506), Grammatik und Wörterbuch umfassend, waren bahnbrechend. Er gab auch die 7 Bußpsalmen hebräisch und lateinisch (Tübingen 1512) und eine Schrift De accentibus et orthographia linguae hebr. (Hagenau 1518) heraus. Reuchlin stand in regen Briefwechsel mit vielen Gelehrten in Deutschland, Frankreich und Italien.

Sein Unglück war der Streit mit dem jüdischen Konvertiten Pfefferkorn über die Vernichtung der Judenbücher. Reuchlin sprach sich 1510 in einem Gutachten gegen die Maßregel als Schädigung der Wissenschaft aus; nur offenbare Schmähschriften gegen das Christentum sollten verbrannt werden. Daraus entwickelte sich eine leidenschaftliche literarische Fehde, der sog. Reuchlin`sche Streit: Pfefferkorn erwiderte im Frühjahr 1511 mit dem „Handspiegel“, Reuchlin im Herbst 1511 mit dem noch schärferen Augenspiegel“. Es folgten Pfefferkorns erbitterter „Brandspiegel“ (1512) und Reuchlin`s bitterböse „Defensio contra calumniatores Coloniensis“ (Tübingen 1513). Die Zustimmungs-Schreiben seiner humanistischen Freunde (B. Adelmann, H. v. d. Busche, W. Pirkheimer u.a.) veröffentlichte Reuchlin unter dem Titel Clarorum virorum epistolae (Tübingen 1514). Als mit der Kölner theologischen Fakultät auch die Universitäten Löwen, Mainz, Erfurt und Paris den „Augenspiegel“ verwarfen und der Kölner Dominikaner und Inquisitor Jakob von Hoogstraeten 1513 gegen Reuchlin einen kirchlichen Prozeß wegen Häresieverdachts anstrengte, appellierte dieser nach Rom. Er wurde in erster Instanz 1514 vor dem Bischof von Speyer freigesprochen. Hoogstraeten wandte sich nun seinerseits an Leo X. Machenschaften beider Parteien verzögerten die Entscheidung in Rom lange; unterdessen wuchs sich der Streit in Deutschland zu einer grundsätzlichen Fehde zwischen Humanisten und Scholastikern aus. Die stärksten Ausfälle gegen die Theologen (Ortwin Gratius u.a.) und gegen die kirchliche Autorität machte die frivole Satire der Epistolae obscurorum virorum (Dunkelmännerbriefe) v. 1515/17. Auch mit der lutherischen Bewegung wurde der Streit verknüpft, obwohl Reuchlin der alten Kirche durchaus anhänglich blieb. Schließlich verbot Leo X. 23.6.1520 den „Augenspiegel“ als ein anstößiges, den Juden unerlaubt günstiges Buch und verurteilte Reuchlin zu sämtlichen Kosten des Prozesses. –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. VIII, 1936, Sp. 847 – Sp. 848

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