Regalienrecht
Lexikon für Theologie und Kirche Stichwort: Regalienrecht Regalienrecht bezeichnet dem Wortlaut nach das Recht auf die Regalien, d. h. auf gewisse, dem König (bzw. Staatsoberhaupt) zustehende oder vorbehaltene Rechte. Der Begriff der Regalien ist indes auch bei den modernen Staatsrechts-Lehrern kein durchaus fest stehender; bald werden darunter die gesamten sog. Hoheitsrechte, Regierungsgewalt usw., bald nur…