Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Spiritualen
Spiritualen hießen jene Franziskaner, die im 1. Jahrhundert des Ordens das Beispiel des hl. Stifters und seiner Gefährten befolgten, besonders die Armut in der ersten Strenge hielten, ohne mit der Entwicklung des Ordens und den Umständen zu rechnen. Der Name stammt vielleicht vom 10. Kapitel der Regel oder von 1. Kor. 2,13 und 15; Gal. 6,1; er bedeutet einen tief religiösen, nach innen gekehrten Menschen. Ein anderer Name von Spiritualen ist Zelantes oder Eiferer, nämlich für die strenge Regelbeobachtung. Bald nach dem Tode des hl. Franz lassen sich in seinem Orden 3 Gruppen unterscheiden: Die einen lebten, wie er gelebt, in seinen Ermahnungen gelehrt und in seinem Testament gewünscht hatte; andere verließen dieses Beispiel und zugleich die vom Papst bestätigte Regel; in der Mitte standen die, welche an der Regel festhielten, ohne zugleich das Beispiel und die Wünsche des Stifters zur Richtschnur in der Entwicklung des Ordens zu machen. Aus den Brüdern der 1. Gruppe entstanden die Spiritualen. Solange diese nur für sich jenes Leben führten, waren sie eine Zierde des Ordens und von den Obern nicht behindert; der Streit und die Schwierigkeiten begannen, als sie ihre Lebensweise allen zur Pflicht machen wollten und die mittlerweile auf dem Boden der Regel entwickelten Zustände verurteilten. Bereits unter dem General Crescentius v. Jesi (1244-47) trat diese Richtung auf, als das in die Ordensschulen eingeführte Studium des Aristoteles und der weltlichen Wissenschaften ihre Entrüstung hervorrief. Das ihr charakteristische fanatische Gepräge erhielt sie aber erst, nachdem der Joachimismus Eingang gefunden. Bei manchen war sogar das Evangelium aeternum (Joachim von Floris) die Hauptsache, während sie über die Armut und die Regel-Erklärungen der Päpste korrekt lehrten.
Im Verlauf des Streites treten 3 Gruppen hervor: in der Provence, in Toscana und in der Mark Ancona. Die Spiritualen von Ancona, unter denen die Brüder Liberatus v. Macerata und Angelus Clarenus, der Historiker der Bewegung (Hist. 7 tribulationum) hervorragten, gaben seit 1274 den Provinzobern wiederholt Anlaß zum Einschreiten; mehrere wurden zu ewigem Kerker verurteilt; 1289 befreite sie aber General Raymund Gaufredi und sandte sie als Missionare nach Armenien. Auch dort von den Brüdern Syriens verfolgt, kehrten sie 1294 nach Italien zurück, wurden aber von ihrer Provinz als Apostaten behandelt. Sie wandten sich an Cölestin V., der ihnen erlaubte, als Cölestiner-Eremiten außerhalb des Ordens zu leben. Nach der Thronbesteigung Bonifaz VIII. wiederum beunruhigt, gingen sie nach Griechenland, wurden aber vom Patriarchen von Konstantinopel exkommuniziert, weshalb sie nach Italien zurück kehrten (1304). Mit den Spiritualen Roscanas, deren Haupt Ubertino v. Casale war, bestritten sie die Legitimation Bonifaz VIII., die hingegen von Olivi, dem Führer der Spiritualen in der Provence, verteidigt wurden. Festhalten an der Lehre und den Schriften Olivis bildet das Merkmal dieses Teiles der Spiritualen; es trug ihm seit 1282 manche Untersuchungen und Maßregeln der Obern ein. Dieser Streit über die Lehre Olivis oder vielmehr die Verfolgungen, denen die dortigen Spiritualen ausgesetzt waren, veranlaßten Klemens V., die Kontroverse vor seinen Richterstuhl zu ziehen. Vor einer Kommission von Kardinälen und Theologen, die nicht dem Orden angehörten, wurde 1310-12 die „magna disceptatio“ über 4 Fragen, hauptsächlich die Lehre Olivis und die Ordensdisziplin, geführt. Wortführer der Spiritualen waren der frühere General Raymund und Ubertino v. Casale, die hervorragendsten Gegner der Ordensprokurator Raimund von Fronsac und der frühere Anwalt Bonagratia v. Bergamo. Letztere griffen hauptsächlich Olivis Lehre an, während erstere die Mißbräuche des Ordens scharf verurteilten. Nach langen Verhandlungen veröffentlichte Klemens V. 6.5.1312 die Konstitution „Fidei catholicae“, in der er einige Sätze Olivis, ohne ihn zu nennen, verurteilt, und die Bulle „Exivi de Paradiso“, die verschiedene der von den Spiritualen gerügten Mißbräuche verbietet. Über die von den Spiritualen gewünschte Exemtion von den Ordensobern wurde noch nichts entschieden. Doch schien ihr der Papst nicht abhold, als die Unbesonnenheit der Spiritualen Toscanas der Sache eine andere Wendung gab. Um sich der Gewalt ihrer Bedränger zu entziehen, besetzten sie 1312 einige Klöster, vertrieben die Brüder und wählten sich eigene Obere. Der beauftragte Richter Bernhard, Prior v. St. Fidelis (Siena), sprach am 24.5.1314 den Kirchenbann über die Brüder aus, die dem Befehl zurück zu kehren nicht Folge leisteten. Die Spiritualen der Provence ahmten während der Sedisvakanz nach dem Tode Klemens V. jenes Beispiel nach. Johannes XXII. berief (im April 1317) 62 Spirituale nach Avignon. Der Generalminister Michael von Cesena legte ihnen die Dekretale Quorundam exigit v. 13.4.1317 zur Annahme vor; die meisten unterwarfen sich; 4 Brüder aber, die das Recht des Papstes über die Regel des hl. Franz leugneten, wurden zu Marseille 7.5.1318 als Ketzer verbrannt. Damit verschwinden die Spiritualen aus der Provence. Die Spiritualen Toscanas waren nach Unteritalien und Sizilien geflohen, wo sie König Friedrich beschützte, Johannes XXII. erließ gegen sie die Bulle „Gloriosam ecclesiam“ v. 23.1.1318, worin er ihnen mehrere schwere Irrtümer vorwarf. Die ursprüngliche Gruppe der Mark Ancona hatte sich in Mittelitalien, besonders südlich von Rom, angesiedelt. Sie wurde von Angelus Clarenus geleitet, der 1318 von Avignon, wo er seit 1311 Hausgenosse des Kardinals Jakob Colonna gewesen, nach Italien zurückkehrte. Die gegen sie gerichtete Bulle „Sancta Romana“ v. 30.12.1317 enthält zum ersten Mal den Ausdruck Fraticellen, unter dem die Spiritualen von nun an in der Geschichte weiter leben, bis sie um 1466 verschwinden. Aus einem Inquisitions-Prozeß 1334 erhellt, daß Clarenus, der in Subiaco lebte, sich als deren General betrachtete, aber noch während des Prozesses nach Süditalien floh. Einige seiner Anhänger lebten als Clarener in Einsiedeleien und erhielten später Aufnahme in den Franziskanerorden.
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. IX, 1937, S. 730-732