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Interkonfessionalismus

Lexikon für Theologie und Kirche

Stichwort: Interkonfessionalismus

Interkonfessionalismus ist ein Problem in Staaten mit religiöser, bekenntnismäßig gemischter Bevölkerung, wie sie besonders durch die Säkularisation und später durch die Freizügigkeit und Industrialisierung Deutschlands entstanden sind. Das Zusammenleben protestantischer und katholischer Bürger machte ein Zusammenarbeiten in den verschiedensten Bereichen zur Notwendigkeit, von grundsätzlicher Bedeutung ist die prinzipielle Rechtfertigung, die man dafür gab oder gibt.

I. Der Interkonfessionalismus als dogmatisches Prinzip wäre philosophisch und theologisch unmöglicher Latitudinarismus (Duldung). Philosophisch widerspräche er der Tatsache, daß die Wahrheit auch im Religiösen nur eine ist, da Gott sich nicht selbst widersprechen kann. Religiöse Bekenntnisse, die sich in Wesentlichem widersprechen, können nicht zugleich wahr sein. Theologisch kann es allgemeines Christentum nicht geben, das als Genusbegriff die einzelnen christlichen Bekenntnisse als gleich berechtigte Unterarten unter sich faßt. Christus hat nur ein Christentum, eine Kirche gestiftet. Kompromißhafte Verwischung der konfessionellen Unterschiede zur Ermöglichung einer allgemein christlichen Basis unter Herausstellung der sogenannten wesentlichen und Zurückstellung der unwesentlichen Lehren, wie es Harnack vorschwebte, wäre Verrat am Christentum Christi und die Selbstaufgabe der Kirche als der einen Verkörperung Christi. Ethisch wäre für den einzelnen Katholiken das Bekenntnis zu einem solchen allgemeinen Christentum Glaubensabfall, grundsätzlicher Indifferentismus.

II. Diese Ablehnung eines ebenso utopischen wie verwerflichen nebelhaften Allgemein-Christentums schließt den praktischen Zusammenschluss, die Zusammenarbeit von Katholiken und Andersgläubigen in sozialer, politischer, kultureller Hinsicht nicht aus. Die wesentliche Grundlage hierfür sind die Normen und Ziele der natürlichen Sittlichkeit und des natürlichen Rechtes, alle die Forderungen des staatlichen Gemeinwohls in der Politik, der sozialen Gerechtigkeit im wirtschaftlichen Leben, der staatsrechtlichen Freiheit der Bekenntnisse im paritätischen Staatswesen, der Gewissensfreiheit, der Gleichheit vor dem Gesetz im staatsbürgerlichen Leben. Diese Normen und Ziele sind, weil natur- und vernunft-rechtlich, nichts spezifisch Konfessionelles und erfahren, nach dem Prinzip „gratia supponit naturam“, vom katholischen Glauben nur ihre tiefere Begründung. Der Zusammenschluss mit Andersgläubigen in einer und derselben Organisation, in einer politischen Partei, einer Gewerkschaft, einem andern Verein muß als erlaubt gelten; denn dort werden ja nicht, wie in Andachts-, Kult-, Missionsvereinen, unmittelbar religiöse Ziele angestrebt, dort beschwören die stark das Weltanschauliche, Religiöse berührenden Vereinsziele nicht, wie in erzieherischen, caritativen Vereinen, die Gefahr einer religiösen Verwischung herauf; vielmehr werden dort solche Zwecke verfolgt, die in sich erlaubt, natürlich gut, wirtschaftlich, politisch, künstlerisch bedeutsam sind, ohne daß sie unmittelbar bis zum höchsten Zweckgedanken weiter verfolgt werden. Der einzelne ist wegen seiner zur ständigen Hingabe an Gott verpflichtenden Innerlichkeit, die wieder auf seinem persönlichen In- und Fürsichsein, seiner Geistigkeit und Unsterblichkeit, seiner lebendigen Gott geöffneten Einheit beruht, gehalten, auch das Natürliche und Gleichgültige innerlich durch den Geist des Glaubens und der Liebe zu heiligen. Auch als Mitglied eines interkonfessionellen Vereins muß er seiner Tätigkeit die ungeschwächte und unverkürzte katholische Welt- und Lebensauffassung zu Grunde legen und untersteht nach der sittlichen Seite dieser Tätigkeit dem Urteil der kirchlichen Autorität. Der Korporation dagegen geht diese zur ständigen Hingabe an Gott verpflichtete Innerlichkeit ab; ihre Aufgabe und Tätigkeit ist eine äußere, weil ja alle korporative Verbindung der Individuen eine äußere ist. Für sie gilt als sittliche Pflicht, daß ihr Zweck objektiv einen natürlich guten, sittlich erlaubten Inhalt hat, damit dieser dann von ihren einzelnen Gliedern subjektiv dem höchsten Ziel geweiht werden kann. Besonders aktuell war die Frage des Interkonfessionalismus im sogenannten Gewerkschaftsstreit und im Streit um den Charakter der Zentrumspartei. –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. V, 1933, Sp. 438 – Sp. 439

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