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Lexikon für Theologie und Kirche

Stichwort: Goldene Bulle – Bulla aurea

Bulla aurea, Goldene Bulle, wird technisch die von Kaiser Karl IV. auf den Reichstagen zu Nürnberg und Metz im Jahre 1356 fixierte Ordnung für die deutsche Kaiserwahl genannt. Diese Bezeichnung (selten kommt die Benennung Carolina vor) rührt von dem goldenen kaiserlichen Siegel (bulla aurea) der Wahlordnung her, welches jedoch ebenso wie der Name bulla aurea auch bei andern kaiserlichen Erlassen vorkommt. Die Bulla aurea schuf kein neues Recht, sondern fixierte nur, was seit mehreren Jahrhunderten herkömmlich bestanden, jedoch mangels eines geschriebenen Rechtssatzes zu vielfachen Streitigkeiten Anlass gegeben hatte. Im Wesentlichen bestimmt die golden Bulle Folgendes.

Ist der Tod des römischen Kaisers zur Kenntnis des Erzbischofs von Mainz gelangt, so hat dieser als Erzkanzler des römischen Reiches innerhalb Monatsfrist die Kurfürsten nach Frankfurt a. M. zur Neuwahl zu entbieten. Dort soll mit dem Wahlgeschäft unmittelbar begonnen werden. Dasselbe wird in der Kirche zum hl. Bartholomäus abgehalten und mit einer Messe zum heiligen Geist nebst anschließender Vereidigung der Wähler eröffnet. Wahlberechtigt sind die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg, deren Rangordnung in vorgenannter Reihenfolge durch die golden Bulle ebenfalls endgültig festgestellt wird. Der Erzbischof von Mainz soll die Stimmen erfragen, mit dem Erzbischof von Trier beginnen und selbst zuletzt seine Stimme abgeben. Absolute Stimmenmehrheit der anwesenden Kurfürsten entscheidet. Ist die Wahl binnen 30 Tagen nicht erledigt, so sollen die Kurfürsten auf Wasser und Brot gesetzt werden.

Außer diesen Bestimmungen für die Wahl des „rector seu caput temporale mundi“, welche bis zum Untergang des römisch-deutschen Kaiserreiches in Kraft blieben, enthält die goldene Bulle zahlreiche Privilegien der Kurfürsten. (…) Auf dem Reichstag von Metz war auch der päpstliche Legat zugegen, schied jedoch sehr missgestimmt; leicht begreiflich, denn in der goldenen Bulle geschieht des Verhältnisses der Reichsgewalt zum Papst keine Erwähnung. Als sich Innozenz VI. hierüber beschwerte, antwortete Karl IV. mit Klagen über das Verderbnis unter dem deutschen Klerus. Jedoch stand der Kaiser schließlich davon ab, die Reformation eigenmächtig zu betreiben. –
Quelle: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 2, 1883, S. 1468

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