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Filioque

Lexikon für Theologie und Kirche

Stichwort: Filioque

Filioque, der Zusatz der Lateiner zum nicäno-konstantinopolitanischen Symbolum. Durch gefälschte Akten schon einem persischen Provinzialkonzil zu Seleucia 410 zugeschrieben (Hefele II §117), in Wahrheit durch Augustin vorbereitet, wurde er zuerst in spanische private Glaubensformeln gegen die Priscillianer aufgenommen, Formeln, die später zu Unrecht dem Papst Damasus I. Und den Synoden von Toledo der Jahre 400, 447, 633 und 638 zugeschrieben wurden. Das spanische Unionskonzil mit den goten 589 zu Toledo bringt zum erstenMal den Text „ex Patre et Filio procedentem“ im Symbolum Constantinopolitanum, ohne sich bewußt zu sein, selbst den Zusatz gemacht zu haben. Unter lebhaftem Interess Karls des Großen kam er ins Frankenreich, wo er in der kaiserlichen Pfalzkapelle und bald allenthalben in der Messe gesungen wurde. 807 brachten fränkische Mönche des Ölbergklosters den Brauch nach Jerusalem, wo er den Widerspruch der Griechen erregte. Leo III. erklärte die Lehre für rechtgläubig: „Credimus Spiritum S. A Patre et filio aequaliter procedentem“, bat aber Karl d. Gr., den Zusatz nicht im liturgischen Symbolum zu singen, und stellte nach der Konferenz mit den kaiserlichen Gesandten in der Sakristei von St. Peter den Text ohne den Zusatz in griechisch-lateinischer Sprache am Petrusgrab auf Silbertafeln auf. Auf einem Conciliabulum zu Konstantinopel 867 warf Photius Rom vor, daß der Zusatz in abendländischen Kirchen gesungen wurde. Rom selbst aber scheint erst auf Bitten Heinrichs II. unter Benedikt VIII. († 1024) die Absingung des Zusatzes im Meßcredo eingeführt zu haben (Berno v. Reichenau). Die Griechen verwarfen das Filioque förmlich 879 und betrachten die Leugnung des Ausgangs vom Sohne als ein Hauptdogma des orientalischen Schismas. Allein der Zusatz ist in sich berechtigt; denn im dreifaltigen Gottesleben ist alles gemeinsam, außer dem Gegensatz des Ursprungs-Verhältnisses, und so ist auch dem Vater und Sohn das Hauchen des Hl. Geistes gemeinsam. Der Zusatz ist auch kein Verstoß gegen das 3. und 4. allgemeine Konzil, , die nur heterodoxe Zusätze verbieten; er ist vollkommen angemessen, um die Definition des Konzils v. 391 gegen Mißdeutung zu schützen. Die Unionskonzilien zu Lyon 1274 und Florenz 1439 verlangten von den Griechen die Anerkennung des Dogmas, nicht auch die Aufnahme des Zusatzes in das Symbolum. Die Bonner Konferenzen der Altkatholiken 1874 und 1875 mit russischen Theologen lehrten mit Johannes Damascenus den Ausgang des Geistes „a Patre per filium“, erklärten dies aber als theologische Meinung und verlangten die Streichung des Zusatzes.

aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. III, 1931, S. 1039-1040

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