Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Bildzauber
Bildzauber, die abergläubische Verzerrung des christlichen Bilderkultes; in der Höchststeigerung Identifizierung des Bildes mit seinem Subjekt, die bis zur Taufe des Bildes auf den Namen der vom Bild zu gebenden Personifikation geht. Der Bildzauber will den Dargestellten durch seine Darstellung zu nutz- und heilbringendem Zweck gegenwärtig machen. Im Schadenzauber wird das Bild geschlagen, ins Wasser geworfen usw., im Analogie- und Fruchtbarkeits.Zauber gebadet, begossen, mit Maien geschmückt usw. Unter den gleichen Vorstellungen „weint“, „blutet“ das Bild, es „rührt die Augen“ usw. Freilich sind manche historischen Tatsachen hierzu nicht leicht zu bestreiten (Beispiele bei L. Fischer, Columba Schonath (1925) 26/29).
Der Gegensatz zur kirchlichen Auffassung liegt aber darin, daß der Bildzauber das Bild selbst als kraftgeladen, als tabu erscheinen läßt, weil es „vom Himmel gekommen“, „von Engeln gebracht“ worden oder „von selber gewachsen“ sei. Der Aberglaube sucht dieser Kraft teilhaftig zu werden, indem das Bild oder der Segenszettel (im Volksmund Breven) als magisches Abwehrmittel und als Amulett (= „wahrer geistlicher Schild“) getragen, in der Tätowierung (vgl. Lv 19,28) sich „einverleibt“, überdies durch Auflösung im Wasser oder durch Verschlucken als Arznei gebraucht (Schluckbildchen oder Eßzettel“), und endlich die magische Kraft durch Berühren mit dem Bild weiter geleitet wird. Gegen den Bildzauber wandte sich die Kirche von jeher: Gregor von Tours in Vitae patrum VI 2 (MGScript. Rer. Merov. I 681); der Induculus superstitionum et paganiorum hat gleich 4 Artikel gegen den Bildzauber (MGLeg. II 1, 223) u.a. –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. II, 1931, Sp. 355