Lexikon für Theologie und Kirche

Stichwort: Placet

Placet (Placetum oder Placitum regium, Exsequatur, Pareatis), das vom Landesherrn beanspruchte Recht, Erlasse kirchlicher Behörden daraufhin zu prüfen, ob vom Staatswohl aus ihrer Veröffentlichung nichts im Wege steht. Gegenüber päpstlichen Erlassen wurde es im Mittelalter in einzelnen Fällen schon von den deutschen Kaisern Heinrich IV., Friedrich II. und Ludwig dem Bayer angewandt; in Zeiten des Schismas geschah dies auch zur Prüfung, ob der Erlass von dem durch den Landesherrn anerkannten Papst stamme.

Eine theoretische Grundlage schuf erst in Frankreich der Gallikanismus, in Deutschland der Protestantismus, dem die landesherrliche Genehmigung kirchlicher Erlasse selbstverständlich war, dann in Deutschland und Österreich der Febronianismus und Josephinismus, der das Genehmigungsrecht naturrechtlich von einem staatlichen Kirchen-Hoheitsrecht (jus cavendi, inspectionis) ableitete. Das Placet wurde hier auch auf bischöfliche Anordnungen und Synodalbeschlüsse ausgedehnt.

Im 19. Jahrhundert wurde es größtenteils wieder beseitigt, so durch die Verfassungen von Belgien, Holland, England und Österreich. Bayern und Preußen führten es allerdings nachher wieder ein. Die Reichsverfassung von 1919 hob es dann aber für ganz Deutschland auf (Art. 137 III) Ausdrücklich als beseitigt erklärt wurde das Placet im Konkordat mit Italien von 1929 (Art. 24); inhaltlich schließen es aus das bayerische Konkordat von 1924, Art. 1 §2, und Reichskonkordat von 1933, Art. 1 Abs. II und Art. 4.

Die Kirche hat das Placet nie anerkennt und als schweren Eingriff in die freie Ausübung ihres von Gott anvertrauten Lehr- und Hirtenamtes wiederholt verurteilt, so besonders im Syllabus Pius IX. (prop. 28) und Vaticanum (Const. De Ecclesia, Sessio IV cap. 3). Der CIC bedroht in can. 2333 die Ausübung des Placet mit der ohne weiteres eintretenden, dem Apostolischen Stuhl speciali modo vorbehaltenen Exkommunikation. –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. VIII, 1936, Sp. 317

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