Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Abgötterei
Abgötterei (Idololatrie) ist die Übertragung der dem allein wahren Gott gebührenden Anbetung an geschöpfliche Wesen (1.Thess. 1,9; 1. Kor. 10,19f). Sie ist (nach Röm. 1,18ff; Eph. 4,17-19) ohne Entschuldigung. Gemeint ist jedoch die sittliche Verirrung des in seinen psychologischen Quellgründen dunkeln und schwer durchdringlichen Phänomens des Geschöpf-Kultes, nicht zunächst die Sünde des Unglaubens oder etwa die nicht-christlichen Fremdreligion als solche. Abgötterei in figürlichem Sinne (Quasi-Abgötterei) ist die Hingabe an irgend eine Laster, besonders Unkeuschheit, Geiz, Unmäßigkeit (1. Kor. 10,7; Eph. 5,5; Kol. 3,5; Joh. 3,19; Röm. 16,18). Gegenüber der Ehrung des Schöpfers in der Natur (Röm. 1,20) und der dem Menschen schuldigen Ehrenerweisung (Röm. 13,7) gehört die heidnische und neuheidnische Abgötterei, d.h. die Natur- (Pantheismus) und Menschenvergötterung (Heroen-, Genie-, Cäsaren-, Baal-, oder Venuskult) zu den schwersten Sünden der Abgötterei. Die Selbstvergötterung vollends ist Wider-Christentum (2. Thess. 2,3f) – Über abgöttischen Bilderdienst, speziell in Altisrael, siehe Götzendienst. –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. I, 1930, Sp. 31
Das Urteil aller Geschichte über Wesen und Wirkungen des Götzendienstes findet seine Bekräftigung und er selbst sein Gericht in den Offenbarungs-Schriften, den ältesten wie den spätestens. Diese Bücher sind meist zu Zeiten verfaßt, in welchen Abgötterei und Vielgötterei das üppigste Leben und die größte äußere Übermacht besaß, und entstanden gar nicht selten während des direkten, äußerlich ungleichen Kampfes gegen deren Tyrannei. –
Quelle: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 5, 1888, Sp. 816 – Sp. 817