Der Verkehr mit Akatholiken und Andersgläubigen
Die Gebote der göttlichen Tugenden – Der Glaube Vierter Artikel Der Verkehr mit Akatholiken Der Verkehr mit Akatholiken kann sich auf das bürgerliche Leben erstrecken (communicatio civilis) oder auf Kulthandlungen (communicatio in sacris). I. Der bürgerliche Verkehr mit Andersgläubigen ist erlaubt, soweit daraus keine Gefahren für den Glauben entstehen. Wegen der Gefahren für den Glauben…

