A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T Ü V W Z

Lexikon für Theologie und Kirche

Stichwort: Reformationsrecht

Reformationsrecht (jus reformandi) des Landesherrn heißt in der Geschichte der sogenannten Reformation das Recht, welches sich die Fürsten und Stände des deutschen Reiches beilegten, kraft ihrer Territorialhoheit in ihren Ländern die eigene Konfession einzuführen und andere bestehende Religions-Bekenntnisse abzuschaffen, gemäß dem Satz: Cujus regio, illius et religio. Der Name „Reformationsrecht“ kommt zuerst bei den Verhandlungen zum Westfälischen Frieden vor, wo die protestantischen Stände gegenüber den Beschwerden der Katholiken wegen Verletzung des Augsburger Religionsfriedens sich durch Berufung auf das jus reformandi zu rechtfertigen suchten. Die Sache selber war allerdings tatsächlich in Übung, seitdem deutsche Fürsten und Reichsstände unter Annahme der Augsburger Konfession eigenmächtig die katholische Religion in ihren Gebieten abschafften, die Kirchengüter und Klöster säkularisierten usw. Der Nachweis aber, auf Grund welches „Rechtes“ die Landesherren so verfahren durften, hat seit je den protestantischen Juristen Schwierigkeiten bereitet, und es finden sich bei ihnen fast so viele Ansichten über das jus reformandi, seinen Ursprung und seine Begrenzung, als Autoren darüber geschrieben haben. Hier braucht auf diese Versuche im Einzelnen nicht weiter eingegangen zu werden, da keiner derselben den unlöslichen Widerspruch aufheben kann, welcher nach christlichen Prinzipien der ganzen sogenannten Reformation mit allen ihren Folgen anhaftet. Von einem Reformationsrecht der Landesherren kann demnach gar keine Rede sein, und was man mit diesem Namen zu bezeichnen pflegt, war nichts Anderes als eine Rechtsverletzung, die aber wegen der traurigen Zerrüttung des deutschen Reiches einer legalen Anerkennung teilhaft wurde, als eine Art Provisorium bis zur Wiederherstellung der Einigkeit bezüglich der Religion (vgl. I.P.O. Art. 5, §1. 14. 31).

Nur in diesem Sinne und als communis per totum imperium hactenus usitata praxis wurden beim Westfälischen Frieden auch von Seiten der katholischen Fürsten nicht sowohl das „Reformationsrecht“, als vielmehr die tatsächlichen Zustände, welche aus dem vorgeblichen jus reformandi hervor gegangen waren, als äußerlich zu Recht bestehend anerkannt. Dabei waren aber durch die Aufstellung des Jahres 1624 als Normaljahrs für das „Reformationsrecht“ Grenzen festgesetzt, die freilich von den protestantischen Fürsten zu ihren Gunsten keineswegs inne gehalten wurden. Dies, und auf der andern Seite der Gebrauch, den katholische Fürsten, welche durch Sukzession Herren über andersgläubige Untertanen wurden oder konvertiert waren, von ihrer Landeshoheit zur Einführung des sogenannten Simultaneum machten, ward zu einer ergiebigen Quelle von gegenseitigen Beschwerden. Auf Seiten der protestantischen Juristen ging aber gleichzeitig insoweit eine Wandlung bezüglich des jus reformandi vor sich, als man, seitdem aus diesem Recht für die Protestanten statt der früheren Vorteile mancherlei Schäden drohten, das dem Reformationsrecht zu Grunde liegende Territorialsystem zu bekämpfen suchte, besonders durch Aufstellung des in sich übrigens gleich widerspruchsvollen Kollegialsystems. Bei der neueren staatlichen Entwicklung in Deutschland ist das „Reformationsrecht“ im früheren Sinne nicht mehr von praktischer Bedeutung; ein Nachklang davon zu Ungunsten der Katholiken findet sich jedoch in der Beschränkung der vollen freien Religionsübung in einigen Territorien. –
Quelle: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 10, 1897, Sp. 891 – Sp. 892

Seit dem 18. Jahrhundert verstand man unter jus reformandi den Anspruch der weltlichen Regierung, die Bildung von Religions-Gesellschaften und das Maß ihrer Kultusübung zu bestimmen (Kirchenhoheit), oder das Recht des Staates, Missbräuche in der Kirche abzuschaffen. Allein dadurch beansprucht er geistliche Gewalt für sich. –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. VIII, 1936, Sp. 703

Tags: Protestantismus
Buch mit Kruzifix
Ludwig I. – IV. Könige von Deutschland
Buch mit Kruzifix
Albornoz

Weitere Lexikon-Einträge

Buch mit Kruzifix

Decius

Lexikon für Theologie und Kirche Stichwort: Decius römischer Kaiser und Christenverfolger Decius, Cajus Messius Quintus Trajanus, 249 bis 251 römischer Kaiser. Die decische Verfolgung, die 7. nach der traditionellen Zählung, die erste zielbewusste und planmäßige, wollte das Christentum im ganzen…
Buch mit Kruzifix

Cossa

Lexikon für Theologie und Kirche Stichwort: Cossa Johann XXIII. 17.5.1410 bis 929.5.1415 Gegenpapst gegen Benedikt XIII. und Gregor XII.; Balthasar Cossa aus Neapel, kam nach bewegtem Vorleben (Soldat und Seemann) unter Bonifaz IX. an die Kurie, steig hier, ehrgeizig und…
Buch mit Kruzifix

Synode von Pisa

Lexikon für Theologie und Kirche Stichwort: Synode von Pisa (1409) Von den Synoden ist die von 1409 die bedeutendste. Enttäuscht und verärgert über das unschlüssige, widerspruchsvolle Verhalten Gregors XII. und des Gegenpapstes Benedikt XIII. in der Unionsfrage, entschlossen sich die…
Buch mit Kruzifix

Synedrium

Lexikon für Theologie und Kirche Stichwort: Synedrium Synedrium bezeichnet zunächst eine Sitzung einer Versammlung, die über öffentliche Angelegenheiten berät, ist daher seit dem 4. Jahrhundert v. Chr. auch Name für bestimmte politische Körperschaften und ihre Versammlungen in der späteren Gräzität…
Buch mit Kruzifix

Langobarden

Lexikon für Theologie und Kirche Stichwort: Langobarden Langobarden, ostgermanischer Stamm, der einst in Gotland saß, dann längere Zeit an der unteren Elbe (Bardengau). Im 4. Jahrhundert wanderten sie unter Zurücklassung bedeutender Reste nach Südosten, nahmen im Marchtal von den Rugiern…

Weitere Lexikon-Beiträge

Buch mit Kruzifix

Aufklärung

Irrlehrer und Irrlehren
Lexikon für Theologie und Kirche Stichwort: Aufklärung Aufklärung als geschichtliche Erscheinung ist die theoretische und praktische Tendenz, von der christlichen Offenbarung und Kirche und allem, was mit ihr zusammen hängt, als einer „Verfinsterung des Geistes“ sich frei zu machen und nur einen Glauben, den an die sola ratio, anzuerkennen. Im Laufe der Religions-Geschichte haben fast…
Buch mit Kruzifix

Harnack

Lexikon für Theologie und Kirche Stichwort: Harnack Harnack, Adolf v., bedeutendster protestantischer Theologe Deutschlands seit Schleiermacher, anerkannter Führer des liberalen Protestantismus, Lehrer einer ganzen Generation von Geistlichen und Professoren, ein Mann von internationalem Ansehen, überaus fruchtbarer und vielseitiger Schriftsteller, der weit über sein Fach hinaus zu Fragen der geistigen Kultur, des sozialen Lebens, der Organisation…
Buch mit Kruzifix

Methodisten

Lutheraner
Lexikon für Theologie und Kirche Stichwort: Methodisten Methodisten, die Mitglieder der größten und bedeutendsten Erweckungsbewegung des zu Beginn des 18. Jahrhunderts erstarrten englischen Protestantismus, welche die Einzel- wie Massenbekehrung und damit die religiöse Erneuerung und Rettung der Welt durch bestimmte seelsorgerische Methoden zu erreichen suchen. John Wesley Gründer war der anglikanische Geistliche John Wesley, der…
Buch mit Kruzifix

Ökolampad

Irrlehrer und Irrlehren
Lexikon für Theologie und Kirche Stichwort: Ökolampad(ius) Ökolampad(ius), eigentlich Husschyn, Hußgen, Heußgen), Johann, Reformationstheologe, * 1482 zu Weinsberg (Württemberg), † 24.11.1531 zu Basel. Er studierte in Bologna die Rechte, in Heidelberg seit 1499 Humaniora und Theologie, wurde 1503 baccal. Artium und 1506 Hauslehrer beim Kurfürsten Philipp von der Pfalz. 1510-12 besaß er eine kleine Pfründe…
Buch mit Kruzifix

Fideismus

Irrlehrer und Irrlehren
Lexikon für Theologie und Kirche Stichwort: Fideismus Fideismus, auch Symbolofideismus, nannte sich die Anschauung der Professoren der 1877 gegründeten Pariser protestantischen theologischen Fakultät Louis Aug. Sabatier und Eugène Ménégoz (1838-1921) über das Verhältnis von Glaube und Dogma. Um die Religion dem modernen Menschen wieder nahe zu bringen und die Kluft zwischen der reformierten Orthodoxie und…
Buch mit Kruzifix

Schmalkaldischer Bund

Lutheraner
Lexikon für Theologie und Kirche Stichwort: Schmalkaldischer Bund Schmalkaldischer Bund, konfessionell-politisches Bündnis, nach längeren Vorverhandlungen zunächst auf 6 Jahre abgeschlossen am 27.2.1531 zwischen mehreren protestantischen Fürsten, voran Landgraf Philipp von Hessen und Kurfürst Johann v. Sachsen, und einer größeren Zahl nieder- und oberdeutscher Städte zum Schutz ihres Glaubensstandes, den sie durch den Augsburger Reichstagsabschied v.…
Consent Management Platform von Real Cookie Banner