Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Erthal
Erthal, 1) Franz Ludwig Frh. v., * 16.9.1730 zu Lohr a. M., † 14.2.1795 zu Würzburg; studierte Theologie zu Mainz, Würzburg und Rom, Rechtswissenschaft zu Wien; 1763 Präsident der weltlichen Regierung des Hochstifts Würzburg, 1767 kaiserlicher Geheimrat, 1776 Reichstags-Kommissar in Regensburg, 1779 Fürstbischof v. Würzburg und Bamberg. Aufgeschlossen gegenüber den Bestrebungen der Aufklärungszeit, ohne jedoch den kirchlichen Grundsätzen etwas zu vergeben und den geistlichen Charakter seines Hochstiftes zu mißachten, leistete er als Fürst und Bischof Großes, so daß seine Regierung im Blickpunkt des geistigen Deutschlands stand. Selbst tief religiös und von aszetischer Strenge, war er unter großen persönlichen Opfern unermüdlich bestrebt, auch Klerus und Volk in diesem Geist zu erziehen. Ebenso eifrig förderte er die übrigen kulturellen und wirtschaftlichen Interessen seines Landes. Das gesamte Bildungswesen, die Armen- und Krankenpflege, das Finanzwesen wurden von ihm reorganisiert, eine bedeutsame Handelspolitik neu eingeleitet. Treu dem Kaiser und Papst (Gegner des Fürstenbundes und der Emser Punktation), starb er, tief betrauert von der Mitwelt, heute noch unvergessen in Franken.
Erthal, 2) Sein Bruder Friedrich Karl Joseph, Frh. v., * 3.1.1719 zu Mainz, † 25.7.1802 zu Aschaffenburg; ausgebildet zu Reims, seit 1753 Mitglied des Mainzer Domkapitels, 1758 Präsident des Hofrats, 1769 kurmainz. Minister und Fürstbischof v. Worms erwählt, 14.5.1775 konsekriert. Ein Freund der kirchlichen Aufklärung, führte er eine umfassende Restauration der Mainzer Universität durch, die besonders wegen der Berufung protestantischer Dozenten Widerspruch fand. Die von seinem Vorgänger Emm. Jos. v. Breidbach eingeleitete Reform des niederen (Volks-) Schulwesens nahm unter ihm keinen Fortschritt. Seine Teilnahme an den Emser Verhandlungen (Punktationen) entsprach der in Mainz geübten Verwaltungspraxis. Er war mit seinem Koadjutor Karl Theodor Dalberg Teilnehmer am Fürstenbund Friedrichs II. von Preußen (1785). Seit Ausbruch des Französischen Revolution gewissermaßen verbannt, verlor er durch den Krieg den Besitz und durch das Konkordat v. 1801 die Jurisdiktion über das linke Rheinufer seines Erzbistums. –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. III, 1931, Sp. 774