Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Baronius, Cäsar
Baronius, Cäsar, Kardinal, Kirchenhistoriker, wurde am 30. Oktober 1538 zu Sora in Kampanien (Neapel) geboren. Die fromme Mutter weihte ihn schon vor der Geburt der seligsten Jungfrau, und nochmals drei Jahre später, als derselbe gefährlich krank geworden, durch ein Gelübde, welches Cäsar, sobald er die Vernunftjahre erreicht, bestätigte.
Die Studien begann er in Veroli, seit 1556 in Neapel, allein der Krieg zwischen Paul IV. und Spanien nötigte ihn, mit der Familie 1557 nach Rom überzusiedeln, wo er unter Cäsar Costa, nachmals Erzbischof von Capua, beide Rechte studierte. Mit dem hl. Philipp Neri bekannt geworden, schloss er sich der Kongregation des Oratoriums an, zum großen Verdruss seines Vaters, der ihm nun jede Unterstützung versagte; er fand aber auf Verwendung des hl. Philipp Neri in Joh. Mich. Paravicini einen Schützer und war in dessen Haus fast sieben Jahre Erzieher.
Im Jahr 1563 ward er zum Priester geweiht und und 1564 bis 1577 mit der Sorge für die Kirche der Florentiner zum hl. Joh. Bapt., dann bis 1593 mit derjenigen von Vallicella in Rom betraut. In diesen Stellungen widmete er sich 30 Jahre lang allen priesterlichen Funktionen im Beichtstuhl und predigte wöchentlich drei- bis viermal; besonderes Aufsehen machten die viel besuchten Predigten über die Kirchengeschichte. Daneben diente er den Kranken in den Spitälern und verrichtete, mehr noch als die Regel verlangte, die niedrigsten Dienste im Haus, so dass es in der Tat wunderbar ist, wie er noch Muße zu seinen großartigen schriftstellerischen Arbeiten fand.
Im Jahr 1568 begann er, da der Augustiner Onuphrius Panvini, den Baronius selbst vorgeschlagen, abgelehnt hatte, im Auftrag des hl. Philipp Neri das große Werk der kirchlichen Annalen, das gegen die Magdeburger Centuriatoren gerichtet war.
Nach der Abdankung des Stifters (1593) wurde Baronius Oberer der Kongregation. Bald hierauf wählte ihn Papst Clemens VIII. zu seinem Beichtvater: „Heute wird der Papst dich rufen, um zu beichten“, sagte ihm eines Tages (1595) Philipp Neri; „erkläre ihm vor der Lossprechung: P. Philipp befiehlt mir, Eurer Heiligkeit zu sagen, ich dürfe Sie nicht lossprechen, auch künftig nicht Beichte hören, wenn Sie nicht den König von Frankreich absolvieren.“ Am 17. September 1595 erhielt Heinrich IV. die Absolution; Baronius aber wurde noch 1595 apostolischer Protonotar und 5. Juni 1596 Kardinal; die letztere Würde nahm er jedoch nur auf Androhung der Exkommunikation an. Im Jahr 1597 ward er zum Bibliothekar ernannt.
In dem Konklave vom Mai 1605 nach Leos XI. Tod erhielt er 31 Stimmen; die Wahl schien gewiss, da kam seinem sehnlichsten Wunsch, damit verschont zu bleiben, Spanien zu Hilfe, indem es ihm wegen seiner Abhandlung De Monarchia Sicula die Exclusive gab. Baronius zeigte sich stets in Schrift und Tat als ein eifriger Verteidiger der kirchlichen Rechte und der Prärogativen des heiligen Stuhles. In dem Streit zwischen Paul V. und der Republik Venedig tat es sich im Rat der Kardinäle durch seine energische Haltung der Republik gegenüber hervor.
Die harte und abgetötete Lebensweise, mehr noch das angestrengte Studium zogen ihm eine schmerzliche Magenkrankheit zu, an der er 30. Juni 1607 starb. Sein Äußeres verriet eine große Strenge (nie sah man ihn lachen), gleichwohl war nicht nur allgemein geschätzt und hochgeachtet, sondern auch beliebt, und der Ruf der Heiligkeit folgte ihm ins Grab. –
Seine Werke sind:
Annales ecclesiastici a Christo nato ad annum 1198, 12 voll. Mit diesem Hauptwerk. Welches dem Verfasser den Namen eines Vaters der Kirchengeschichte erwarb, bezweckte Baronius die Widerlegung der Magdeburger Centuriatoren und die allseitige Verteidigung der Kirche auf geschichtlichem Boden.
Seine Methode besteht darin, dass er Jahr für Jahr erzählt, was im Orient und Okzident an kirchlichen Dingen sich ereignete (Sukzession der Päpste, Kaiser, Könige, Patriarchen, Konzilien, Briefe der Päpste, Gesetze, welche die Kirche betreffen, Verfolgungen, Märtyrer, Heilige, Häresien und ihre Gegner, kirchliche Schriftsteller u. ff.) und alles mit Dokumenten begleitet, soweit er deren in den Autoren und in den reichen Fundgruben der vatikanischen Bibliothek habhaft werden konnte. Die apologetische Natur des Werkes brachte es mit sich, dass er häufig in Abhandlungen ergeht. –
aus: Wetzer und Weltes Kirchenlexikon, Bd. 1, 1882, Sp. 2038 – Sp. 203
Die 1584 erschienene, aber ungenügende Ausgabe des Martyrologium Romanum hatte er mit Noten zu versehen und gab das Martyr. Romanum restitutum heraus, dessen ersten, ebenfalls mangelhaften und deshalb zurückgezogenen Ausgaben (Rom 1586, Venedig 1587) bald bessere folgten (Antwerpen 1589, Rom 1600 u. ö., Antwerpen 1613 von Rosweyde).
Ebenso war er an der Herausgabe des Index, an der Brevierreform und der Revision des Missale beteiligt. Frühjahr 1595 überreichte er eine Denkschrift über die Leitung der Kirche nach den Vorschriften Gregors d. Gr. (A. Ratti, Opusculo inedito … di C. B., Perugia 1910). 1602 vertrat er bei der Firmung des Konvertiten Justus Calvinus die Patenstelle (G. Buschbell in HistJahrB 22 [1901] 298/316). Baronius gehörte der 1603 gegründeten Kongregation zur Verbreitung des Glaubens an, arbeitete an der Regelung des Verhältnisses mit England; namentlich beseitigte er die Bedenken Klemens VIII. gegen die Absolution Heinrichs IV. v. Frankreich.
Anderseits bekämpfte er Spaniens starken Einfluss an der Kurie. Als er im 11. Band der Annalen das Legatenprivileg Urbans II., auf das Spanien seine im Begriff der Monarchia Sicula vereinigten zu weit gehenden kirchlichen Rechte in Sizilien gründete, (zu Unrecht) anzweifelte, erhob die spanische Partei in den 2 Konklaven 1605 Einspruch gegen eine wahrscheinliche Wahl des Baronius zum Papst.
Im Streit Pauls V. mit Venedig trat er für den Papst ein in der Paraenesisad rempublicam Venetam (Rom 1606, auch Augsburg 1606 u. ö.) sowie durch Veröffentlichung seines im Kardinalkollegium abgegebenen Votums contra rempublicam Venetam.
Trotz guter Beziehungen zum Jesuitenorden (Bellarmin) war Gegner der Lehre Molinas. Unter die Verbindungen mit verschiedenen Persönlichkeiten unterrichtet zum Teil der Briefwechsel (R. AlBericius, C. B. Epistolae et opuscula, 3 Bde, Rom 1759/70; unvollständig).
Infolge des Übermaßes an Arbeit seit längerer Zeit magenleidend, starb Baronius 30.6.1607 zu Rom im Ruf der Heiligkeit und wurde in der Oratoriumskirche S. Maria in Vallicella (Chiesa nuova) bestattet. Die anstoßende Bibliothek bewahrt seinen literarischen Nachlass. Benedikt XIV. erklärte 18.1.1745 Baronius als venerabilis.
Die Annales ecclesiastici umfassen die Zeit von Christi Geburt bis 1198; für je 1 Jahrhundert ist 1 Band bestimmt; … trotz zahlreicher Ungenauigkeiten namentlich in der Chronologie übertrifft das Werk durch sein riesiges, großenteils zum ersten Mal aus den handschriftlichen Schätzen der Vaticana veröffentlichtes Quellenmaterial, durch die Objektivität der Darstellung, die z. B. auch die Unechtheit der konstantinischen Schenkungsurkunde darlegte, durch den Verzicht auf verletzende Polemik, der nur die Tatsachen für den unveränderten Fortbestand der von Christus gestifteten Kirche ließ, weit das Werk der Magdeburger Centuriatoren, leitet eine neue Periode in der Kirchen-Geschichtsschreibung ein und ist auch heute noch wertvoll. –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. I, 1930, Sp. 985 – Sp. 986