Kirchenrecht

Buch mit Kruzifix

CIC Exkommunikation der Freimaurer

Kirchenrecht, Jone
Gesetzbuch der lateinischen Kirche Delikte gegen kirchliche Behörden, Personen und Sachen Exkommunikation der Mitglieder der Freimaurerei und ähnlicher Vereinigungen Kanon 2335 § 1 a) Wer sich der Freimaurerei anschließt, verfällt ohne weiteres der Exkommunikation, die simpliciter dem Apostolischen Stuhl reserviert ist. Der Anschluss an die Freimaurerei besteht darin, daß man sich als ihr Mitglied eintragen…
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Das Abstinenz- und Fastengebot

Jone, Kirchenrecht
 Gesetzbuch der lateinischen Kirche Die Kirche über das Abstinenz- und Fastengebot Kanon 1246 Fest-, Fast- und Abstinenztage werden berechnet von Mitternacht zu Mitternacht. Über die genaue Bestimmung der Mitternacht vgl. Kanon 33 § 1. Ist einer dieser Tage aber zugleich ein Ablaßtag, so gilt für die Gewinnung von Ablässen die Bestimmung in Kan. 923. Kanon…
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Delikte von Klerikern gegen das sechste Gebot

Jone, Kirchenrecht
 Gesetzbuch der lateinischen Kirche Wenn Kleriker gegen das sechste Gebot verstoßen Kanon 2358 Hat ein Kleriker mit niederen Weihen ein Delikt gegen das sechste Gebot begangen, dann soll er der schwere der Schuld entsprechend bestraft werden. Lassen die näheren Umstände es als angebracht erscheinen, dann soll er auch in den Laienstand zurück versetzt werden. Als…
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Delikte von Laien gegen das sechste Gebot

Jone, Kirchenrecht
Gesetzbuch der lateinischen Kirche Sittlichkeits-Delikte von Laien Kanon 2357  § 1. Ist ein Laie wegen eines der im folgenden genannten Sittlichkeits-Delikte rechtmäßig verurteilt worden, dann ist er damit ohne weiteres der infamia iuris verfallen. Außerdem kann er danach dem klugen Ermessen des Ordinarius noch anderweitig bestraft werden. Nach der allgemeineren Ansicht der Autoren ist hier…
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Gesetzbuch Appellation an ein Konzil

Jone, Kirchenrecht
 Gesetzbuch der lateinischen Kirche Gesetzbuch CIC Appellation an ein Konzil Kanon 2332 a) Wer gegen ein Gesetz, ein Dekret oder einen Befehl des jeweilig lebenden Papstes an ein allgemeines Konzil appelliert, ist der Häresie verdächtig und verfällt ohne weiteres der Exkommunikation, die speciali modo dem Apostolischen Stuhle reserviert ist. Es wird nur die Appellation gegen…
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Der Papst kann nicht gerichtet werden

Jone, Kirchenrecht
 Gesetzbuch der lateinischen Kirche Gesetzbuch CIC Die Zuständigkeit eines Gerichtes Der Papst kann nicht gerichtet werden. Kanon 1557 Der Papst, die höchste Instanz in der ganzen Kirche, kann von keiner menschlichen Gewalt vor Gericht gezogen werden. Das Gericht kann weder ein Streit- noch ein Strafgericht sein, weder ein kirchliches noch ein weltliches Gericht. (1) Diese…
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Gesetzbuch Die Jurisdiktionsgewalt des Papstes

Jone, Kirchenrecht
 Gesetzbuch der lateinischen Kirche Der Papst und diejenigen, welche nach dem Kirchenrecht an seiner Gewalt Anteil haben. Gesetzbuch CIC Die Jurisdiktionsgewalt des Papstes Kanon 218  § 1. Als Nachfolger des hl. Petrus im Primat hat der Bischof von Rom nicht nur einen Ehrenprimat, sondern auch die höchste und vollständige Jurisdiktionsgewalt über die ganze Kirche. –…
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Gesetzbuch CIC Verbreitung der Häresie

Jone, Kirchenrecht
 Gesetzbuch der lateinischen Kirche Das Kirchenrecht über die Verbreitung der Häresie Kanon 2315 Wer sich der Häresie verdächtig gemacht hat, soll ermahnt werden, den Anlass zu diesem Verdacht zu beseitigen. Über verschiedene Anlässe, die jemand der Häresie verdächtig machen, vgl. Kanon 2316, 2319 §2, 2320, 2332, 2340 §1, 2371. Außer diesen rechtlich festgesetzten Anlässen kann…
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Gesetzbuch Verkündigung des Wortes Gottes

Kirchenrecht, Jone
Gesetzbuch der lateinischen Kirche Gesetzbuch CIC Verkündigung des Wortes Gottes Kanon 1327 § 1 Zu den rechtmäßigen Verkündern des Wortes Gottes gehört in erster Linie der Papst, der das Amt hat, der Gesamtkirche die Wahrheit zu verkünden. Die Bischöfe haben den Auftrag, ihren Untergebenen das Wort Gottes zu verkündigen. Unter dem Ausdruck „Bischöfe“ werden hier…
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Gesetzbuch Gottesdienst der Akatholiken

Kirchenrecht, Jone
Gesetzbuch der lateinischen Kirche Gesetzbuch CIC Teilnahme am Gottesdienst der Akatholiken Kanon 1258 § 1 Den Katholiken ist jegliche aktive Teilnahme am Gottesdienst der Akatholiken durchaus verboten. Eine aktive Teilnahme ist dann gegeben, wenn die Katholiken tätigen Anteil an den Kulthandlungen nehmen, wenn sie z. B. das Abendmahl empfangen, Taufpate oder Trauzeuge sind, beim akatholischen…