CIC Exkommunikation der Freimaurer
Gesetzbuch der lateinischen Kirche Delikte gegen kirchliche Behörden, Personen und Sachen Exkommunikation der Mitglieder der Freimaurerei und ähnlicher Vereinigungen Kanon 2335 § 1 a) Wer sich der Freimaurerei anschließt, verfällt ohne weiteres der Exkommunikation, die simpliciter dem Apostolischen Stuhl reserviert ist. Der Anschluss an die Freimaurerei besteht darin, daß man sich als ihr Mitglied eintragen…