Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Feuertod
Feuertod, im Römerreich Strafe für mehrere gemeingefährliche Verbrechen; traf die Christen teils als magi et malefici (Sueton, Nero c. 16), teils – jedoch nur Angehörige niederer Kreise – als Majestätsverächter (Paulus, Sent. V 23, 17; 29, 1), durch Diokletian die Häupter des Geheimbundes der Manichäer (Baronius ad a. 287, n. 2) In fränkischer Zeit strafte die Volksjustiz Zauberei mit dem Feuertod. Auch bei den Ketzer-Verbrennungen seit dem 11. Jahrhundert in Frankreich und Deutschland war das Volk die treibende Kraft. Staatsgesetzlich wurde hartnäckige Ketzerei zuerst durch die Konstitution Friedrichs II. v. 1224 in der Lombardei, 1231 in Sizilien, 1232 in Deutschland und seit 1238/39 im ganzen Reich mit dem Feuertod geahndet. Gregor IX. billigte das Vorgehen 1231. Bereits Februar 1231 wurden auch in Rom Ketzer verbrannt. In Südfrankreich geschah es gemäß der von Ludwig VIII. 1226 gegebenen, von Ludwig IX. 1238 erneuerten Vorschrift, in Nordfrankreich nach Gewohnheitsrecht, ohne gesetzliche Bestimmungen auch in England. Der Feuertod fand auch Eingang in die Rechtsbücher (Sachsen- und Schwabenspiegel, Majestas Karolina) und wurde durch die Inquisition aufgenommen. Auch die Häupter der Neuerung des 16. Jahrhunderts und die ihr zugewandten Staaten hielten daran fest. Die meisten Opfer forderte er im Zeitalter des Hexenwahns. Die humanere Rechtsauffassung des 18. Jahrhunderts beseitigte ihn als Strafe bei den Kulturvölkern.
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aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. III, 1931, Sp. 1027