Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Sollizitation
Sollizitatio ad turpia, Sollizitation, die Sünde, die der Priester begeht, wenn er einen Pönitenten bei, unmittelbar vor oder nach der Beichte oder auch nur unter dem Vorwand oder Schein der Beichte zu einer Sünde gegen das 6. Gebot verleitet bzw. dazu auffordert. Zur Abwehr eines so ungeheuerlichen Amts- und Vetrauens-Mißbrauchs ist der Pönitent verpflichtet, den schuldigen Priester innerhalb eines Monats (nach erlangter Kenntnis der Verpflichtung) dem Bischof oder dem Hl. Offizium anzuzeigen (can. 904); bei Unterlassung verfällt er der von selbst eintretenden, niemand reservierten Exkommunikation (can. 2368 § 2). Der Beichtvater ist schwer verpflichtet, auf die Anzeigepflicht aufmerksam zu machen (can. 904). Nach durchgeführtem Gerichtsverfahren, für das die Instruktion des Hl. Offiziums v. 9.6.1922 gilt, kann der Bischof über den schuldigen Beichtvater verhängen: Suspension vom Messelesen und Beichthören, Unfähigkeit zum Beichte; Entziehung der Pfründen, Dignitäten, des aktiven und passiven Stimmrechtes, Unfähigkeit hierzu; eventuell sogar Degradation (can. 2368 § 1). Aus besonderen Gründen kann der Bischof den Fall von Anfang an dem Hl. Offizium zuleiten. Die falsche Anklage gegen Priester vor den kirchlichen Vorgesetzten wegen Sollizitation und die Anstiftung dazu ist die einzige dem Hl. Stuhl reservierte Sünde (can. 894) und zieht von selbst die dem Hl. Stuhl speciali modo vorbehaltene Exkommunikation nach sich (can. 2363).
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. IX, 1937, S. 656-657