Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Altkatholiken
Altkatholiken nennen sich die Glieder einer kirchlichen Gemeinschaft, die sich aus der Opposition gegen das Vatikanische Konzil und gegen die Lehre von der Unfehlbarkeit des Papstes entwickelte. Versammlungen von katholischen Geistlichen und Laien zu Königswinter und Nürnberg (14. u. 25.8.1870) erhoben Protest gegen die vatikanischen Dekrete.
Die Professoren Döllinger, Friedrich und Meßmer in München, Reuch, Langen, Hilgers, Knoodt u. v. Schulte in Bonn, Baltzer, Reinkens u. Weber in Breslau, Michelis u. Menzel in Braunsberg u. Pfarrer Tangermann schlossen sich der Gegnerschaft an; sie wurden deshalb von ihren Bischöfen zum Teil mit Kirchenstrafen belegt. Die Altkatholiken-Kongresse von München (1871) u. Köln (1872) befassten sich mit der Organisation der Bewegung; zahlreiche öffentliche Vorträge brachten sie in Fluss und veranlaßten die Gründung der ersten Gemeinden.
Pfingsten 1874 nahm die 1. Synode in Bonn die Kirchenverfassung an, die der Kirchenrechts-Lehrer v. Schulte geschaffen: jedes Volk hat seine selbständige Nationalkirche; die einzelnen Kirchen sind miteinander vereinigt durch die „Konferenz“ ihrer Bischöfe. Die höchste Behörde ist die Synode, bestehend aus allen Geistlichen und den Laien-Abgeordneten der Gemeinden; sie wählt den Bischof und den Synodalrat, gibt Gesetze und prüft die Verwaltung. In den Gemeinden ist die Kirchengemeinde-Versammlung oberste Instanz mit dem Recht der Pfarrwahl; dem Pfarrer steht der Kirchenrat zur Seite.
In Lehre und Disziplin wollten die Altkatholiken sich auf den Boden der ungeteilten Kirche der ersten 8 Jahrhunderte stellen, verwarfen aber ausdrücklich die Lehre vom Primat und von der Unfehlbarkeit des Papstes,
die Pflicht zum Priesterzölibat, zur Ohrenbeichte und zum Fasten, das Ablasswesen,
die Verehrung (Kult) der Heiligen, Reliquien und Bilder, Prozessionen und Wallfahrten, Rosenkranz und Skapulier,
die unbefleckte Empfängnis Mariä, die Lehre von der Transsubstantiation;
die heilige Messe ist den Altkatholiken bleibendes Gedächtnis und reale Vergegenwärtigung, nicht unblutige Wiederholung des Kreuzestodes, ist nur Gemeinde-Gottesdienst (keine Privatmessen); die Spendung des Abendmahles ist unter beiden Gestalten erlaubt, die Vorbereitung zum Empfang besteht in einer allgemeinen Bußandacht; liturgische Sprache ist die Landessprache; Messgelder und Stolgebühren sind abgeschafft, Feuerbestattung und Mischehen bedingungslos erlaubt; alleinseligmachend ist nur die Kirche Christi, die aber mit keiner Teilkirche zusammenfällt; die Tradition ist nicht selbständige Glaubensquelle. –
Diese Lehre wurde auf der Synode v. 1889 als die offizielle bezeichnet; die Entwicklung hat aus den Alt-Katholiken Neu-Protestanten gemacht. Damit haben sie sich selbst außerhalb der Definition der Altkatholiken-Gesetze gestellt, die, so z. B. in Baden, unter Altkatholiken jene Teile der katholischen Kirchengemeinden verstehen, welche die (vatikanischen) Beschlüsse v. 18.7.1870 verwerfen. Der Fortbesitz katholischer Kirchen stützt sich demgemäß zu Unrecht auf die Altkatholiken-Gesetze.
Seit den von Döllinger berufenen Bonner Unionskonferenzen 1874 u. 75 werden die Einigungsbestrebungen lebhaft fortgesetzt. Das Verhältnis der Altkatholiken zu den protestantischen, anglikanischen und morgenländischen Kirchen war von jeher freundlich. Mit den Anglikanern besteht schon seit 1883 Kommunion-Gemeinschaft, und die anglikanischen Weihen wurden von der altkatholischen Kirche Hollands 1925 ausdrücklich anerkannt. In den Russen Protopresbyter Johann Janischew und General Alexander v. Kirejew sowie in den deutschen Protestanten Willibald Beyschlag, Friedrich Nippold und neuestens Friedrich Heiler fand der Altkatholizismus warme Freunde.
Zu einer wirklichen Union ist es aber weder mit den Orientalen noch mit den Anglikanern gekommen. Auch Reformkatholizismus und Modernismus brachten ihm nicht den erhofften Gewinn. –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. I, 1930, Sp. 318 – Sp. 319
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