Lexikon A

Archelaus

Lexikon für Theologie und Kirche

Stichwort: Archelaus

Archelaus, Sohn Herodes‘ des Großen, hatte mit seinem Bruder Antipas eine Samariterin Namens Malthace zur Mutter und war gleich diesem seinem Bruder in Rom erzogen worden (Jos. Antt. 17, 1, 3; 10, 1). Nach dem zweiten Testament des Herodes (in dem ersten hatte er Antipas zum alleinigen Erben seiner Herrschaft bestimmt) sollte das Reich unter seine drei ihn überlebenden Söhne, nämlich unter Antipas als Tetrarch von Galiläa und Peräa, unter Philippus als Tetrarch von Trachonitis, Gaulonitis und Batanea und endlich unter Archelaus als König von Judäa, Samarien und Idumäa verteilt werden.

Da aber Herodes die Gültigkeit seines Testamentes von der Bestätigung des Kaisers Augustus abhängig gemacht hatte, so enthielt sich Archelaus nach dem Tod seines Vaters anfänglich des königlichen Titels und der Herrschaft, und eine von den Juden bei Augustus gegen ihn erhobene Anklage wegen grausamer Ermordung von 3000 Menschen im Tempel, als die Juden nach Herodes‘ Tod einen Aufstand erregten, sowie die Geltendmachung des ersten Testamentes von Seite des Antipas, der sich damals gerade in Rom aufhielt, nötigten ihn, die Bestätigung der im zweiten väterlichen Testament ihm zugedachten Herrschaft in eigener Person bei Augustus in Rom nachzusuchen (Antt. 17, 9, 3-7).

Das Ergebnis seiner Bemühungen war, dass ihm Judäa, Samaria und Idumäa nebst den Städten Cäsarea, Joppe und Sebaste vom Kaiser zuerkannt wurde – nur statt des königlichen Titels, der ihm indes der Kaiser auch künftig zu geben versprach, sobald er ihn dieser Ehre würdig erachte, sollte er vorerst bloß den Namen eines Ethnarchen führen (Antt. 17, 11, 4). Wenn darum Matth. 2, 22 dem Archelaus ein regnare zugeschrieben wird, so ist es nicht im strengen Sinn von königlicher Herrschaft zu fassen.

Im zehnten Jahr seiner Regierung (759 R. C.; 6. Jahr aer. Dionys.; etwa 12 Jahre n. Chr.) ward Archelaus in Folge einer Anklage wegen tyrannischer Bedrückung von Augustus nach Rom gerufen, entthront, seiner Güter beraubt und nach Vienne in Gallien verbannt, woselbst er starb. (*) Judäa und Samaria aber wurden zur Provinz Syrien geschlagen und fortan von Prokuratoren verwaltet (Antt. 17, 13, 2. 3).

(*) Seine Grausamkeit und Willkür und seine 2. Ehe mit der Witwe Glaphyra seines Stiefbruders Alexander erbitterten seine Untertanen, so dass 6 n. Chr. eine Abordnung jüdischer und samaritanischer Aristokraten zur Beschwerde nach Rom ging, worauf der Kaiser ihn absetzte und nach Vienne verbannte. (Buchberger, Bd. 1, 1930, Sp. 615)

Archelaus, Bischof von Kaskar in Mesopotamien, syrischer Kirchenvater, lebte um 278 und war einer der entschiedensten Widersacher des eben aufkeimenden Manichäismus. Als Mani aus Persien nach Mesopotamien entkommen war, nötigte er denselben zu einer öffentlichen Disputation vor heidnischen Gelehrten, die er als Schiedsrichter geladen hatte, und bereitete ihm nach deren Urteil eine schmähliche Niederlage. Ebenso überwand er ihn, als derselbe sich zurückzog und mit einem Presbyter seiner Diözese leichteres Spiel zu haben glaubte. So war er die indirekte Ursache, dass Mani, zur Flucht genötigt, den persischen Soldaten in die Hände fiel und grausam getötet wurde (Eus. H. E. 7, 21; Socr. Hist. Eccl. 1, 22).

Den Inhalt dieser Disputationen brachte Archelaus in syrischer Sprache zu Papier; die Schrift wurde sehr bald ins Griechische übersetzt und weit verbreitet. In der 6. Katechese des hl. Cyrillus von Jerusalem (n. 21 sq.) findet sich ein Auszug daraus. Der größte Teil der Schrift ward von Valois nach einem Codex aus Bobbio in der Ausgabe des Sokrates, Paris 1678 ediert, vollständiger nach einer vatikansichen Handschrift zugleich mit mit Archelaus‘ Briefen an den oben bezeichneten Presbyter von Zacagni unter dem Titel Acta disputat. Cum Manete, Romae 1698, wiederholt bei Migne, PP. gr. X, 1429.

Die Echtheit dieser Texte, welche besonders Beaufobre (Hist. Crit. de Manichée et du Manichchéisme, Amst. 1734, I, 5) angezweifelt hat, ist schon dadurch bewiesen, dass Epiphanius (Haer. 66) dieselben fast ganz in sein Werk aufgenommen hat. (Vgl. Hier., De vir. Ill. 72) –
Quelle: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 1, 1882, Sp. 1252 – Sp. 1253

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