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Moralsysteme

Lexikon für Theologie und Kirche

Stichwort: Moralsysteme

1. Aufgabe und Richtungen

Unter Moralsysteme im engeren Sinne versteht man systematische Versuche, angesichts des Zweifels, ob eine bestimmte Handlung moralisch erlaubt sei oder nicht, vom Zweifel zu einem Urteil, das ein Handeln nach bestem Wissen und Gewissen ermöglicht, zu führen.

Sie gehen angesichts der Unmöglichkeit in vielen Fällen, auf direktem Wege Gewissheit zu erreichen, von reflexen oder indirekten, d. h. eine mittelbare Lösung ermöglichenden Prinzipien aus. Die Grundfrage lautet: Wann darf man bei vorliegendem Zweifel an der Erlaubnis des Handelns, die allein in Frage kommt, ohne Sünde von der Freiheit Gebrauch machen, d. h. sich für die Erlaubtheit entscheiden? Der einfache Probabilismus antwortet: Sobald die Meinung zu Gunsten der Freiheit gut begründet ist, mag auch die Meinung zu Gunsten des Gesetzes noch besser begründet sein. Der Probabiliorismus antwortet: Wenn die Meinung zu Gunsten der Freiheit besser begründet ist als die zu Gunsten des Gesetzes.

Der Äquiprobabilismus antwortet: Man darf sich für die Meinung zu Gunsten der Freiheit entscheiden, nicht nur, wenn sie besser begründet ist, sondern auch im strikten Zweifel (bei dem man für und wider eine Meinung gleich gute Gründe hat) dann, wenn der Zweifel sich darauf bezieht, ob ein bestimmtes Gesetz überhaupt bestehe, nicht aber darauf, ob ein sicher gegebenes Gesetz nicht fortbestehe oder zu erfüllen sei.

Der Tutiorismus lässt keine Entscheidung im probabilistischen Sinne zu; er verlangt vielmehr stets die Entscheidung im Sinn der pars tutior, d. h. zu Gunsten des Gesetzes. Unter pars tutior versteht man diejenige Meinung, die eher vor Sünde sichert; allgemein wird angenommen, dass die dem Gesetz günstige Meinung an sich oder objektiv die Gefahr der Sünde eher fern hält; deswegen muss aber die Meinung zu Gunsten des Gesetzes nicht ausschließlich stets, wie die Theologen sich ausdrücken, „opinio tuta“ sein; so nennt man nämlich die Meinung, die tatsächlich die Gefahr der formellen oder mit Wissen und Willen begangene Sünde ausschließt; dies kann in manchen Fällen auch die Meinung zu Gunsten der Freiheit sein.

Der gemilderte Tutiorismus billigt die Entscheidung zu Gunsten der Freiheit nur dann, wenn die für die Freiheit sprechende Meinung sehr wahrscheinlich ist. Das entgegengesetzte Extrem bildet der Laxismus, der jegliche Wahrscheinlichkeit, mag sie noch so gering sein, für hinreichend ansieht, um in Hinblick darauf von der Freiheit Gebrauch zu machen.

Die katholischen Moralisten der Neuzeit folgen teils dem Probabilismus, teils dem Äquiprobabilismus; die anderen Moralsysteme sind fast ganz verlassen. Probabilisten sind jetzt ausnahmslos die Jesuiten-Theologen, wie J. Frassinetti, P. Gury,A. Ballerini, D. Palmieri, A. Lehmkuhl, J. Bucceroni, H. Noldin, A. Vermeersch, daneben J. Carrière, F. Göpfert, Fr. Kenrick, Th. Bouquillon, F. Schindler, J. Mausbach; Äquiprobabilisten sind die Ordensbrüder des hl. Alfons v. Liguori, wie A. Konincks, J. Aertnys, J.L. Jansen, Kl. Marc, F. De Caigny, L. Wouters, ferner Th. Gousset, P. Scavini, K. Martin, E. Müller, H. Th. Simar, J.E. Pruner, A. Koch, O. Schilling.

2. Geschichtliches

Die Frage der Moralsysteme wurde erst seit dem 16. Jahrhundert in aller Form gestellt. Früher entschied man eben nach bestem Wissen und Gewissen, wobei man nicht immer tutioristischer Neigung entging; man brachte gelegentlich den Satz „Lex dubia non obligat“ in Anwendung; man entschied sich für die wahrscheinlichere Meinung und bevorzugte das, wofür die Vermutung sprach.

Als erster vertrat ausgesprochen den schlichten Probabilismus der Dominikaner Bartholomäus de Medina 1577 in seinem Kommentar zu Thomas, S. th. 1,2, q. 19, a.6 (Si est opinio probabilis, licitum est eam sequi, licet opposita sit probabilior). Zunächst waren es auch Jesuiten, die diese neue Lehre ablehnten; später schlossen sie sich ihr fast ohne Ausnahme an. Seit 1656 richtete Pascal im Geist der rigoristischen Jansenisten seine Angriffe gegen die laxe „jesuitische“ Moral. Besonders Eintrag taten dem einfachen Probabilismus eine Reihe kirchlicher Verwerfungsurteile, so durch Alexander VII. 1665, Innozenz XI. 1679, Alexander VIII. 1690, wiewohl jene Urteile nicht dem System selbst galten.

Ausdrücklich verworfen wurde dagegen der Laxismus. Wie den Tutiorismus bekämpfte der Probabiliorismus den einfachen Probabilismus; das Prinzip, das er selbst vertrat, erschien ihm als die rechte Mitte zwischen den Extremen. In dem nun entbrennenden Streit bekannte sich der Dominikanerorden (Anregungen des Generalkapitels v. 1656 im Sinne Alexanders VII.) großenteils zum Probabiliorismus; dasselbe taten einzelne Jesuiten unter dem Einfluss des Ordensgeneral Thyrsus Gonzalez und des Papstes Innozenz XI. Derselbe Papst hat im Dekret vom 26.6.1680 gegenüber dem schlichten Probabilismus den Probabiliorismus begünstigt. Klemens XIII. verurteilte 26.2.1761 eine Reihe von Sätzen, die gegenüber dem Probabiliorismus den Probabilismus zum Ausdruck brachten und diesen sicher (tutus) bezeichneten.

Der Probabiliorismus weist in der Folgezeit keinen namhaften Vertreter mehr auf. Mit bedeutendem Erfolg hat in die Entwicklung der hl. Alfons v. Liguori eingegriffen, der allerdings seit 1762 den schlichten Probabilismus offen und förmlich aufgab und den Äquiprobabilismus verteidigte.

3. Beurteilung

1) Da ausnahmsloser Tutiorismus Vernunft widriger Rigorismus ist, kann er außer Betracht bleiben; die Kirche hat ihn ausdrücklich verurteilt. An unerträglicher Härte steht dem Tutiorismus der gemilderte Tutiorismus wenig nach. Die erste Auffassung wurde besonders von Sinnichius (1666), einem Anhänger des Jansenius, vertreten, die andere von Löwener Theologen.

2) Probabilismus, Probabiliorismus und Äquiprobabilismus siehe unter Probabilismus

3) Den probabilistischen Lösungsversuchen ist neuestens das Kompensationssystem hinzugefügt worden (D. Prümmer nach dem Vorgang französischer Gelehrter): Das zweifelhafte Gesetz verpflichtet wenigstens unvollkommen; will man daher trotzdem von der Freiheit Gebrauch machen, so muss die Gefahr materieller Verfehlung durch entsprechend wichtige Gründe kompensiert werden. Dem kann man zustimmen. Der äquiprobabilistisch gesinnte Beichtvater kann also der milderen Ansicht folgen gegenüber dem probabilistisch gesinnten Pönitenten.

Aber dieser Lösungsversuch ist kein solcher von prinzipieller Natur: die Lösung wird abhängig gemacht von zufälligen Umständen. Und wenn im Fall des strikten Zweifels, sofern das Bestehen eines Gesetzes fraglich ist, auch besondere Gründe verlangt werden sollten, um von der Freiheit Gebrauch zu machen, so würde das eine Unterschätzung der Freiheit bedeuten; denn in einem solchen Fall darf man sich ohne besonderen Grund für die Freiheit entscheiden nach dem Satz: Lex dubia non obligat – Als richtige Lösung erscheint daher das Präsumtionssystem, ergänzt durch das Kompensationsprinzip.

4. Apologetisches

Der Probabilismus wird regelmäßig nur von solchen geschmäht, die ihn nicht kennen. In Wahrheit erzieht er zur Bescheidenheit bei persönlichen Zweifeln, sofern er Achtung vor der Autorität fordert, erzieht zur Toleranz, sofern er Achtung vor fremder Freiheit verlangt, erzieht zu edlem Freiheitssinn, indem er Anleitung gibt, von der Freiheit vernünftigen Gebrauch zu machen. Nicht hoch genug kann das Verdienst des Probabilismus geschätzt werden, das darin besteht, dass er die Sache der Freiheit gegenüber dem Rigorismus beharrlich und erfolgreich verfochten hat.

Auch nicht das leiseste Bedenken kann speziell gegen den Äquiprobabilismus oder das Präsumtionssystem geltend gemacht werden; denn in ihm hat die grundsätzliche Forderung, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln, die vollendete wissenschaftliche Ausprägung gefunden. Wie unberechtigt der gegen die Kirche erhobene Vorwurf der Laxheit ist, geht schon daraus hervor, dass sie allzu milde Sätze verworfen und mehr als einmal den Probabiliorismus begünstigt hat. –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. VII, 1935, Sp. 315 – Sp. 319

Siehe auch den Beitrag auf katholischglauben.online:

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