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Gottesbeweise

Lexikon für Theologie und Kirche

Stichwort: Gottesbeweise

Die wissenschaftliche Gotteserkenntnis, in der vorwissenschaftlichen, natürlichen keimhaft enthalten, erweist die direkte, spontane Erkenntnis reflex als berechtigt. Sie beweist das Dasein Gottes, das uns nicht unmittelbar evident ist (S. th. 1, q. 2, a. 1: per se notum quoad se, aber nicht quoad nos), aus den Werken Gottes.

Die Gottesbeweise beruhen auf den Grundprinzipien des Seins und Denkens

a) Die Gottesbeweise beruhen, wie jede wissenschaftliche Erkenntnis, auf den Grundprinzipien des Seins und Denkens; des Widerspruchs, des hinreichenden Grundes und der Kausalität. Da aus der Idee des vollkommensten Wesens seine reale Existenz nicht abgeleitet werden kann, wie es das ontologische Argument seit den Zeiten des hl. Anselm immer wieder vergebens versucht hat, kommt nur eine Beweisführung a posteriori in Betracht.

Im Anschluss an die klassische Form, die ihnen der hl. Thomas (S. th. 1, q. 2, q. 3; vgl. dazu Contra Gent. 1, c. 13 15 16 44; 2, c. 15; 3, c. 44; De verit. q. 5, a. 2; De potent. q. 3, a. 4) in seinen „fünf Wegen“ gegeben, hat man eine Reihe von Beweisen aufgestellt. (Schema bei Scheeben I, 475ff), die sich durch ihren Ausgangspunkt und unmittelbaren Zielpunkt unterscheiden, aber gegenseitig ergänzen und alle letztlich bei dem einen unendlich vollkommenen Gott münden, der eben deshalb überweltlich und persönlich ist.

Die bekanntesten schließen so: der kosmologische aus der erfahrungsmäßigen Existenz irgendeines Seins auf das ens a se, das Sein, das seinen Grund in sich hat;

der Kontingenzbeweis, aus dem zufälligen Sein auf das absolut notwendige Sein; der klimakologische aus den Stufen (Graden) des Seins auf die Unendlichkeit Gottes;

der kinesiologische aus der Bewegung, Veränderung auf den ersten, unbewegten Beweger, die reine Aktualität;

der henologische aus der Einheit in der Vielheit auf Gott, das einzige Prinzip aller Dinge;

der ideologische entweder aus dem möglichen Sein oder aus der Wesensnotwendigkeit des existierenden Seins auf Gott als den Grund aller Möglichkeit und Notwendigkeit;

der teleologische aus der Ordnung in der Welt auf den unendlich weisen und mächtigen Weltbaumeister;

der eudämonologische aus dem Natur notwendigen Drang des Menschen nach dem vollkommenen Wahren und Guten auf das im höchsten Maße, unendlich wahre und gute Wesen;

der deontologische aus dem Gewissen auf Gott als obersten Gesetzgeber (Quelle aller Verpflichtung);

der ethnologische aus der Allgemeinheit des Gottesglaubens in der Religionsgeschichte auf Gott als das übernatürliche Wesen, dem alle Menschen Verehrung schulden.

Diese verschiedenen Beweisformen gehen von fest stehenden Erfahrungs-Tatsachen aus, die durch keine spätere Forschung umgestoßen werden können. Das gilt nicht im gleichen Maße von mehreren neueren Beweisversuchen, z.B. vom Entropie- und Elektronenbeweis.

Kants Kritik gegen die Gottesbeweise

Das weit verbreitete Misstrauen gegen die Gottesbeweise geht letztlich auf Kant, ihren sogenannten „Zermalmer“, zurück. Schon Hegel (Die Philosophie der Religion 1928 II 360f 436f) sagte, dass sie durch Kants freilich angreifbare Kritik „in Verruf gekommen“, „antiquiert“, „aufgegeben“ seien. Kants Kritik beruht auf seiner Erkenntnistheorie, die das theoretische Wissen über die Erfahrung hinaus als unmöglich betrachtet, und fällt mit ihr. Seine besonderen Einwände gegen die Gottesbeweise, die er nur aus der protestantischen Zeitphilosophie (Chr. Wolff, A. G. Baumgarten u.a.), nicht aus der Scholastik kannte, sind sachlich nicht begründet.

Kant meint, der kosmologische und theologische Beweis gingen auf den ontologischen zurück (Kritik der reinen Vernunft 1781 606f 625), die Beweise zeigten nicht die Unendlichkeit des ens a se (ebd. 607f), besonders führe der teleologische nur zu einem endlichen, wenn auch sehr mächtigen Weltbaumeister (ebd. 626ff). Lehrreich ist Kants Endergebnis: wohl lasse sich beweisen, dass es ein „regulatives Prinzip der Vernunft“ (ebd. 619f) gebe, ein „fehlerfreies Ideal“ (ebd. 641), „ein Begriff, welcher die ganze menschliche Erkenntnis schließt und krönt, dessen objektive Realität zwar nicht bewiesen, aber auch nicht widerlegt werden kann“. –

Die Evidenz der Gottesbeweise ist eine metaphysische, nicht bloß moralische, wenn sie auch nicht eine mathematische, d. h. von jeder Beziehung auf die subjektive Einstellung ganz unabhängig genannt werden muss (vgl. Scheeben I, 477). Der so bewiesene Gott ist keineswegs bloß der Gott des Pantheismus oder Deismus: er ist in seinem Sein (ens a se) von jedem andern (ens ab alio) grundwesentlich verschieden, der persönliche, allwissende, allgütige und allmächtige Gott, zu dem wir Vertrauen haben und beten. Allerdings lässt sich der Christ leiten vom Gottesbegriff des Glaubens, der den natürlichen Gottesbegriff bestätigt und ergänzt und unvergleichlich reicher, schöner und wärmer ist.

Gottesbeweis aus den übernatürlichen Tatsachen

b) Der Beweis aus den übernatürlichen Tatsachen ist formell ein natürlicher, nach seinem Ausgangspunkt ein übernatürlicher Vernunftschluss, der uns geradewegs zu Gott führt, wie wir ihn in der geoffenbarten Religion verehren. Er schließt aus den historischen durch biblische und nicht-biblische Zeugnisse feststehenden übernatürlichen Tatsachen des Alten und Neuen Testamentes, der Kirche und ihrer Mitglieder, besonders der Heiligen, auf eine überweltliche weise, heilige und mächtige Ursache, die für einige dieser Tatsachen ein unendliches Wesen sein muss, weil sie die zukünftigen freien Handlungen sicher vorher weiß und ohne Aufhebung der Freiheit unfehlbar lenken kann.

Außerdem schließt dieser Beweis aus der in der Offenbarung enthaltenen Selbstbezeugung Gottes, die nach Umständen, Zweck und Wirkungen nicht als unwahrhaftig angenommen werden kann, auf ihre Wahrheit und damit die Existenz des unendlichen, allmächtigen, persönlichen Gottes, dem Anbetung gebührt. Namentlich lässt sich dieser Gottesbeweis führen aus dem Zeugnis der Persönlichkeit, den Werken und Erfolgen Jesu Christi und aus der Kirche (Ecclesia per se ipsa: Vatic. Sess. III, c. 3; Denz. 1794). –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. IV, 1932, Sp. 601- Sp. 603

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