Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Keuschheit
Keuschheit (castitas), regelt die Befriedigung des Geschlechtstriebes nach gottgesetzter Ordnung. Thomas v. Aquin reiht sie unter die Kardinaltugend der Mäßigkeit (temperantia) ein (2, 2. q. 141, a. 4; q. 146), insofern Mäßigkeit Regelung des (begierlichen) Trieblebens nach der Ordnung der Vernunft überhaupt ist. Diese Regelung kann bestehen entweder in zeitweiser oder dauernder Enthaltsamkeit (Jungfräulichkeit) oder im geschlechtlichen Verkehr unter Bedingungen, wie sie von dem Hauptzweck dieses Verkehrs, der menschlichen Nachkommenschaft, verlangt werden. Da diese Bedingungen nur in der ehelichen Lebensgemeinschaft gegeben sind, ist der erlaubte Geschlechtsverkehr auf die Ehe beschränkt, aber auch in der Ehe an sittliche Forderungen gebunden, die alles verbieten, was den Aufgaben der ehelichen Gemeinschaft, was der gegenseitigen Treue der Ehegatten widerspricht (cast. conjugalis).
Außerhalb der Ehe, sowohl vor- wie nachehelich, fordert die Pflicht der Keuschheit volle Enthaltsamkeit (cast. virginalis oder vidualis), so dass jede freiwillig erstrebte Befriedigung des Geschlechtstriebes als Sünde der Unkeuschheit (Unzucht, Unlauterkeit) zu beurteilen ist, die im 6. und 9. Gebot verboten ist und nach den deutlichen Aussprüchen der Hl. Schrift (1. Kor. 6, 9f; Gal. 5, 19f) vom Himmelreich ausschließt. Schutz der Keuschheit ist die Schamhaftigkeit (pudicitia), die Selbstbewachung gegen äußere Einflüsse, welche der Keuschheit schädlich sein könnten; ihr Ausgangspunkt ist das natürliche Schamgefühl, das durch Erziehung erhöht oder herabgesetzt, auch verbildet werden kann. Übertriebene, weil unvernünftige, daher fehlerhafte Scheu in geschlechtlichen Dingen, zumal unaufrichtige, wird Prüderie genannt.
Keuschheit im Sinne des Christentums macht ernst mit der Lehre vom Primat der Geist-Seele über den Leib. Jede Verselbständigung des leiblichen Lebens und der leiblichen Triebe ist Abfall vom Primat des Geistes, deshalb Schwächung des eigentlichen Kraft- und Lebensprinzips im Menschen. Der Leib gehört ferner, und zwar gerade auch insofern er Geschlechtsorgan ist, „dem Herrn“ (1. Kor. 6, 13), weil er Glied ist am Leibe Christi. Es ist Entweihung dieses Einsseins mit Christus, wenn der Christ seinen Leib „zu Gliedern einer Buhlerin“ macht (ebd. 15)
Demgemäß ist Keuschheit der notwendige Ausdruck für die Gottzugehörigkeit des Leibes des Christen (Tempel des Hl. Geistes; nicht mehr sich selbst gehörig! (ebd. 18-20). Auch in der Ehe soll Keuschheit nicht bloß die unbändige Triebhaftigkeit mäßigen, sondern möglichste Vergeistigung und Heiligung der ehelichen Liebe und Lebensgemeinschaft fördern. –
Christus preist die Keuschheit (Mt. 5, 8), betont gegenüber dem Alten Testament auch hier die innere Gesinnung ((Mt. 5, 28) sowie die allgemeine Gültigkeit auch für den Mann (Mt. 5, 32; 19, 7ff) und empfiehlt die jungfräuliche Keuschheit (Mt. 19, 12). Die Apostel erklären die Keuschheit als Frucht des Hl. Geistes (Gal. 5, 22f) und als den Willen Gottes (1. Thess. 4, 3-5), die Fleischeslust als Gegensatz gegen die Liebe zu Gott und als Verbündete von Welt und Sünde (Röm. 6, 11ff; 1. Petr. 2, 11; 1. Joh. 2, 15). Erfahrungsgemäß bedeutet die standesgemäße Keuschheit eine feste Stütze des sittlichen Charakters, so dass das Gegenteil schlechthin als „Unsittlichkeit“ bezeichnet wird.
Die normale Form der Keuschheit in Sinne des paulinischen melius et nubere quam uri (1. Kor. 7, 9) bleibt die dauernde Beherrschung der geschlechtlichen Triebe in der Form einer durch Seelen- und Liebesgemeinschaft geadelten und bei Christen durch das Sakrament geheiligten Lebensgemeinschaft in der Einehe.
Die Heftigkeit der geschlechtlichen Leidenschaft, durch welche die Natur die Erhaltung der menschlichen Art sichern wollte, verlangt allerdings in der Jugend eine zielbewusste Erziehung zur Keuschheit und im ganzen Leben Wachsamkeit und Selbstbeherrschung. Zur körperliche Ablenkung durch Arbeit und Sport und zur rechtzeitigen Aufklärung muss bei der Jugend vor allem die Stärkung des Willens kommen, die auf der christlichen Gesamtauffassung über das Verhältnis von Leib und Seele und auf der Verantwortlichkeit des geschlechtlichen Verhaltens für die eigene Person und die Nachkommenschaft ruht.
Was die tiefe Marienverehrung hierin seit jeher geschaffen, davon spricht die Geschichte seit den ersten christlichen Zeiten; das christliche Keuschheitsideal ist von Anfang an mit der jungfräulichen Mutter des Herrn verbunden gewesen. –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. V, 1933, Sp. 942 – Sp. 943
Keuschheit, (castitas) ist eine zur Kardinaltugend der Mäßigkeit, durch welche das Begehren irdischen Glückes nach der Ordnung der Vernunft und des göttlichen Willens geregelt wird (S. Th. 2, 2, q. 141, a. 2), gehörige Tugendspezies (pars subjectiva temperantiae). Zumeist bedarf solcher Regelung der Sinnengenuss, und die Mäßigkeit im engeren Sinne (als spezielle Tugend) bezeichnet daher auch die Tugend, durch welche die rechte Ordnung des sinnlichen Genusses gewahrt wird (temperantia qua specialis virtus est solum circa concupiscentias et delectationes, S. Th. 1. c. a. 3-5).
Sie äußert sich als Enthaltsamkeit (abstinentia) und Nüchternheit (sobrietas) (qq. 146 u. 149), d . h. als rechte Ordnung im Genuss dessen, was zur Erhaltung des Lebens dient, der Speise und des Trankes, – Ordnung als Keuschheit (castitas), d. h. als rechte Ordnung in Befriedigung des Geschlechtstriebes, welcher zu Fortpflanzung und Erhaltung des menschlichen Geschlechtes dient (ib. q. 151) Beide Tugenden sind spezifisch von einander verschieden (a. 3).
Die Keuschheit als allgemein notwendige Tugend besteht darin, dass von der freien Seelentätigkeit (Gedanken und Begehren) und vom ganzen äußeren freien Tun alles fern gehalten wird, was Gott in Ansehung des Geschlechtsgenusses verboten hat. Weil Gott den Gebrauch der Zeugungs-Fähigkeit nur in der rechtmäßigen Ehe erlaubt und die dadurch erzielte Fortpflanzung des menschlichen Geschlechtes zum primären Zweck der Ehe gesetzt hat, so ist mit der Keuschheit im ehelosen Leben jede Art von Geschlechtsgemeinschaft und jedes freie Begehren danach, im Ehestand aber jede Geschlechts-Gemeinschaft mit anderen Personen als dem Gatten, und jedes freie Begehren danach, und mit dem Gatten jeder geschlechtliche Verkehr, welcher nach der Natur des Aktes weder mittelbar noch unmittelbar dem Zweck der Ehe dienen kann, unvereinbar.
Aus dem nämlichen Grund steht jede Art von Sünde gegen die Keuschheit im Widerspruch mit der heiligen Ordnung der Ehe. Daher fasst das göttliche Verbot alle zusammen mit einem Wort: „Du sollst nicht ehebrechen“. Die Keuschheit der Unverheirateten muss Jungfräulichkeit sein, – die der Verheirateten ist Heilighaltung der von Gott als Urheber der Natur gesetzten und von Gott als Urheber der Gnade geheiligten Ordnung zur Vermittlung des Lebens an Kinder.
Nur wenn die Ehegatten von dieser Keuschheitspflicht in ihren gegenseitigen Beziehungen geleitet sind, bleiben sie frei von der Herrschaft niederer Leidenschaften, nur dann beruht ihre Liebe auf sittlichen Motiven, und nur dann bleibt ihre Ehe eine Quelle reinen, gesunden, kraftvollen Lebens des Leibes und der Seele. Übung des an sich erlaubten ehelichen Lebens nur um der sinnlichen Befriedigung willen ist niemals erlaubt, sondern wäre jedenfalls wenigstens lässliche Sünde.
Begleiterin der Keuschheit, ohne welche sie nicht Bestand haben kann, ist die Schamhaftigkeit (pudicitia), d. h. diejenige Tugend, welche von den eigenen Sinnen sowohl als von denen anderer Personen alles ferne hält, was zur Verletzung der Keuschheit anlocken könnte. Tugendhafte Anlagen, welche die Übung der Mäßigkeit überhaupt und der Keuschheit insbesonders erleichtern, und hinwieder durch diese bestärkt werden, sind Ehrbarkeit (verecundia), d. i. Scheu vor allem, was irgendwie ungeziemend ist, und Zartsinn (honestas), feines Gefühl für alles, was schicklich und rein ist (S. Th. 2, 2, qq. 144 sq.).
Die vorzüglichste Tugend (virtus potentialis) der Mäßigkeit und Keuschheit, welche zu ihrer vollkommenen Übung führt, ist die Selbstbeherrschung (continentia). Insoferne sie sich im Kampf gegen die Leidenschaft zu behaupten hat, welche noch nicht vollkommen nieder gekämpft ist, ist sie erst eine Vorstufe der Mäßigkeit und Keuschheit und steht diesen im Range nach (1. c. q. 155).
Die höchste Vollendung der Keuschheit ist der freiwillige, aus wahrem Tugendmotiv geleistete Verzicht auf alle und jede geschlechtliche Befriedigung nach Leib und Seele, die Tugend der Jungfräulichkeit. Ihr eignet eine besondere übernatürliche Kraft und Opferfreudigkeit, weil sie den stärksten Naturtrieb besiegt hat, und eine engelgleiche Schönheit, weil sie Leib und Seele von jeder Befleckung durch Sinnlichkeit frei erhält. Damit ist durch sie zugleich das hauptsächlichste Hindernis für den Verkehr der Seele mit Gott und die Vereinigung mit ihm entfernt. (1. Kor. 7, 32 ff) –
Die Tugend der Keuschheit wird vom göttlichen Wort hoch gepriesen. Dies geschieht schon im Alten Bund (Weish. 4, 1 f; Ekkli. 26, 20), noch mehr aber im Neuen. Der göttliche Heiland zählt sie unter jene Betätigungen des christlichen Tugendlebens, welche zumeist der Seligkeit würdig machen (Matth. 5, 8). Die heiligen Apostel bezeichnen sie als besondere Wirkung (1. Thess. 4, 8) und Frucht des heiligen Geistes (Gal. 5, 23); als ein hauptsächliches Kennzeichen des christlich evangelischen Lebens (1. Thess. 4, 3 ff; Röm. 6, 12 ff; Gal. 5, 16ff; 2. Kor. 7, 1; 1. Petr. 2, 11; 2. Tim. 2, 22).
Dem entsprechend sind auch alle Schriften der heiligen Väter und Lehrer der Kirche und der Heiligen voll des Lobes über die „Engeltugend“. Gleichwohl steht sie an innerem Wert denjenigen Tugenden nach, deren Objekt unmittelbare Vereinigung mit Gott (theologische Tugend) oder unmittelbare Weihung des Geschöpfes an Gott (Religion) oder Hinopferung der höheren Güter des Lebens (Martyrium) und des eigenen Willens (Gehorsams-Gelübde) (vgl. S. Th. 2, 2, q. 152, a. 5) ist. –
aus: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon 1891, Bd.7, Sp. 419 – Sp. 421
Siehe dazu auch den Beitrag: