A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T Ü V W Z

Lexikon für Theologie und Kirche

Stichwort: Reformationsrecht

Reformationsrecht (jus reformandi) des Landesherrn heißt in der Geschichte der sogenannten Reformation das Recht, welches sich die Fürsten und Stände des deutschen Reiches beilegten, kraft ihrer Territorialhoheit in ihren Ländern die eigene Konfession einzuführen und andere bestehende Religions-Bekenntnisse abzuschaffen, gemäß dem Satz: Cujus regio, illius et religio. Der Name „Reformationsrecht“ kommt zuerst bei den Verhandlungen zum Westfälischen Frieden vor, wo die protestantischen Stände gegenüber den Beschwerden der Katholiken wegen Verletzung des Augsburger Religionsfriedens sich durch Berufung auf das jus reformandi zu rechtfertigen suchten. Die Sache selber war allerdings tatsächlich in Übung, seitdem deutsche Fürsten und Reichsstände unter Annahme der Augsburger Konfession eigenmächtig die katholische Religion in ihren Gebieten abschafften, die Kirchengüter und Klöster säkularisierten usw. Der Nachweis aber, auf Grund welches „Rechtes“ die Landesherren so verfahren durften, hat seit je den protestantischen Juristen Schwierigkeiten bereitet, und es finden sich bei ihnen fast so viele Ansichten über das jus reformandi, seinen Ursprung und seine Begrenzung, als Autoren darüber geschrieben haben. Hier braucht auf diese Versuche im Einzelnen nicht weiter eingegangen zu werden, da keiner derselben den unlöslichen Widerspruch aufheben kann, welcher nach christlichen Prinzipien der ganzen sogenannten Reformation mit allen ihren Folgen anhaftet. Von einem Reformationsrecht der Landesherren kann demnach gar keine Rede sein, und was man mit diesem Namen zu bezeichnen pflegt, war nichts Anderes als eine Rechtsverletzung, die aber wegen der traurigen Zerrüttung des deutschen Reiches einer legalen Anerkennung teilhaft wurde, als eine Art Provisorium bis zur Wiederherstellung der Einigkeit bezüglich der Religion (vgl. I.P.O. Art. 5, §1. 14. 31).

Nur in diesem Sinne und als communis per totum imperium hactenus usitata praxis wurden beim Westfälischen Frieden auch von Seiten der katholischen Fürsten nicht sowohl das „Reformationsrecht“, als vielmehr die tatsächlichen Zustände, welche aus dem vorgeblichen jus reformandi hervor gegangen waren, als äußerlich zu Recht bestehend anerkannt. Dabei waren aber durch die Aufstellung des Jahres 1624 als Normaljahrs für das „Reformationsrecht“ Grenzen festgesetzt, die freilich von den protestantischen Fürsten zu ihren Gunsten keineswegs inne gehalten wurden. Dies, und auf der andern Seite der Gebrauch, den katholische Fürsten, welche durch Sukzession Herren über andersgläubige Untertanen wurden oder konvertiert waren, von ihrer Landeshoheit zur Einführung des sogenannten Simultaneum machten, ward zu einer ergiebigen Quelle von gegenseitigen Beschwerden. Auf Seiten der protestantischen Juristen ging aber gleichzeitig insoweit eine Wandlung bezüglich des jus reformandi vor sich, als man, seitdem aus diesem Recht für die Protestanten statt der früheren Vorteile mancherlei Schäden drohten, das dem Reformationsrecht zu Grunde liegende Territorialsystem zu bekämpfen suchte, besonders durch Aufstellung des in sich übrigens gleich widerspruchsvollen Kollegialsystems. Bei der neueren staatlichen Entwicklung in Deutschland ist das „Reformationsrecht“ im früheren Sinne nicht mehr von praktischer Bedeutung; ein Nachklang davon zu Ungunsten der Katholiken findet sich jedoch in der Beschränkung der vollen freien Religionsübung in einigen Territorien. –
Quelle: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 10, 1897, Sp. 891 – Sp. 892

Seit dem 18. Jahrhundert verstand man unter jus reformandi den Anspruch der weltlichen Regierung, die Bildung von Religions-Gesellschaften und das Maß ihrer Kultusübung zu bestimmen (Kirchenhoheit), oder das Recht des Staates, Missbräuche in der Kirche abzuschaffen. Allein dadurch beansprucht er geistliche Gewalt für sich. –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. VIII, 1936, Sp. 703

Tags: Protestantismus
Buch mit Kruzifix
Ludwig I. – IV. Könige von Deutschland
Buch mit Kruzifix
Albornoz

Weitere Lexikon-Einträge

Buch mit Kruzifix

Hostie

Lexikon für Theologie und Kirche Stichwort: Hostie Hostie, ehedem Bezeichnung (hostia = Opfer) für die ganze Oblation, Brot und Wein (Amalar., De eccl. Off. Praef. Alt.), während das Opferbrot, wie noch in den älteren römischen Ordines, oblatio oder oblata genannt…
Buch mit Kruzifix

Mamachi

Lexikon für Theologie und Kirche Stichwort: Mamachi Mamachi, Thomas Maria, O.Pr.; Archäologe, wurde am 8. Dezember 1713 auf der Insel Chios aus einer vornehmen, ursprünglich aus Frankreich eingewanderten Familie geboren. Er trat in den Dominikanerorden, zeichnete sich durch Talent und…
Buch mit Kruzifix

Ptolemäer

Lexikon für Theologie und Kirche Stichwort: Ptolemäer Ptolemäer hießen die griechisch-mazedonischen Könige Ägyptens nach dem Gründer der Dynastie, Ptolemäus, einem Diadochen. Geläufig ist auch die Bezeichnung Lagiden, nach dessen Vater Lagus, Ptolemäus I. (Lagi) Soter, Feldherr Alexanders d. Gr., Satrap…
Lexikon für Theologie und Kirche Stichwort: Isabella die Katholische Isabella die Katholische, Königin von Spanien * 22.4.1151 zu Madrigal, † 26.11.1504 zu Medina del Campo; Tochter Johanns II. v. Kastilien, vermählte sich 1469 mit dem Thronerben von Aragón Ferdinand d.…
Buch mit Kruzifix

Proterius

Lexikon für Theologie und Kirche Stichwort: Proterius Proterius, hl., rechtgläubiger Patriarch von Alexandria, früher Archipresbyter, wurde nach der Absetzung des Dioskur 451 von den „nobiles civitatis“ unter starkem Widerstand des Volkes zu dessen Nachfolger gewählt; hatte auch später stets eine…

Weitere Lexikon-Beiträge

Buch mit Kruzifix

Schleiermacher

Irrlehrer und Irrlehren
Lexikon für Theologie und Kirche Stichwort: Schleiermacher Schleiermacher, Friedrich Ernst Daniel, der einflußreichste protestantische Theologe des 19. Jahrhunderts und bis zur Gegenwart bedeutender Philosoph der romantischen Richtung, wirkungsvoller Kirchenpolitiker, der für die Trennung von Staat und Kirche, für die preußische Union und gegen die Agende sich einsetzte, und eindrucksstarker Prediger, * 21.11.1768 zu Breslau, †…
Buch mit Kruzifix

Ökolampad

Irrlehrer und Irrlehren
Lexikon für Theologie und Kirche Stichwort: Ökolampad(ius) Ökolampad(ius), eigentlich Husschyn, Hußgen, Heußgen), Johann, Reformationstheologe, * 1482 zu Weinsberg (Württemberg), † 24.11.1531 zu Basel. Er studierte in Bologna die Rechte, in Heidelberg seit 1499 Humaniora und Theologie, wurde 1503 baccal. Artium und 1506 Hauslehrer beim Kurfürsten Philipp von der Pfalz. 1510-12 besaß er eine kleine Pfründe…
Buch mit Kruzifix

Aufklärung

Irrlehrer und Irrlehren
Lexikon für Theologie und Kirche Stichwort: Aufklärung Aufklärung als geschichtliche Erscheinung ist die theoretische und praktische Tendenz, von der christlichen Offenbarung und Kirche und allem, was mit ihr zusammen hängt, als einer „Verfinsterung des Geistes“ sich frei zu machen und nur einen Glauben, den an die sola ratio, anzuerkennen. Im Laufe der Religions-Geschichte haben fast…
Buch mit Kruzifix

Philipp von Hessen

Lutheraner
Lexikon für Theologie und Kirche Stichwort: Philipp von Hessen Philipp „der Großmütige“, 1509 bis 1567 Landgraf von Hessen, * 13.11.1504 zu Marburg, † 31.3.1567 zu Kassel; 1518 für mündig erklärt, 1524 mit Christine, Tochter des streng katholischen Herzogs Georg v. Sachsen, vermählt. Anfangs ohne besonderes Interesse für die religiöse Neuerung, kämpfte er 1522/23 mit Kurtrier…
Buch mit Kruzifix

Beza

Calvinisten
Lexikon für Theologie und Kirche Stichwort: Theodor von Beza Beza (eigentlich de Bèze), Theodor, Mitarbeiter und Nachfolger Calvins, * 24.6.1519 im burgundischen Städtchen Vézelay, † 13.10.1605 zu Genf; frühzeitig in Orléans und Bourges durch seinen Lehrer, den schwäbischen Humanisten Melchior Wolmar, mit dem Protestantismus bekannt gemacht. In Paris, wo er seine juristischen Studien fortsetzte, führte…
Buch mit Kruzifix

Antinomismus

Irrlehrer und Irrlehren
Lexikon für Theologie und Kirche Stichwort: Antinomismus Antinomismus (Anomismus), im allgemeinen soviel wie Bestreitung und Verwerfung des Gesetzes, in der Theologie besonders jene praktische Irrlehre, die unter dem Schein christlicher Wahrheit die Verpflichtung zur Beobachtung des Sittengesetzes leugnet. Antinomistische Richtungen sind, wie in der antik-heidnischen Ethik (Epikur) und in vorchristlichem Judentum (siehe Sap. 2, 1-23),…
Consent Management Platform von Real Cookie Banner