Lexikon A

Adiaphoristenstreit

Lexikon für Theologie und Kirche

Stichwort: Adiaphoristenstreit

Innerhalb des Protestantismus veranlasste das Leipziger Interim 1548 den ersten Adiaphoristenstreit. Auf Anregung des Kurfürsten Moritz von Sachsen erklärten Melanchthon u.a., nicht bloß gewisse gottesdienstlichen Formen und Gebräuche, sondern auch die Sakramente der Firmung, der Letzten Ölung, der Buße, die Messe (ohne Wandlung), die Heiligenverehrung usw. seien Adiaphora oder Mitteldinge, in denen man den Gegnern nachgeben könne. Damit waren jedoch manche nicht einverstanden.

Bald befehdeten sich zwei starke Parteien aufs heftigste; eine Flut von Streitschriften ergoss sich über das protestantische Deutschland. Auf Seiten Melanchthons standen vor allem die Wittenberger Theologen Bugenhagen, P. Eber, G. Major, sodann Joh. Pfeffinger u. Bernhard Ziegler in Leipzig, Justus Menius in Gotha. Gegen die Adiaphora kämpften unter Führung von Flacius Illyricus die strengen Lutheraner N. v. Amsdorf, J. Wigand, N. Gallus, T. Heßhusen, sämtlich in Magdeburg, J. Westphal in Hamburg, K. Aquila in Saalfeld, J. Aurifaber in Weimar, A. Herzberger in Nordhausen, M. Judex in Jena.

Der Streit setzte sich über den Augsburger Religionsfrieden hinaus fort. Zur Beilegung entschied die Konkordienformel (Art. X), dass man zur Zeit der Verfolgung, wo Bekenntnis des Glaubens erforderlich sei, den Feinden des Evangeliums nicht weiche; sonst aber könne jede Kirche Zeremonien, die in Gottes Wort weder geboten noch verboten sind, nach Gutdünken ändern. –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. 1, 1930, Sp. 101

Adiaphoristenstreit, 1. theologische Zwistigkeiten, welche das Augsburger Interim unter den Protestanten des 16. Jahrhunderts veranlasst hat. Obwohl nämlich dasselbe den Lutheranern große Zugeständnisse machte, wurde es doch nur in einigen protestantischen Ländern eingeführt; bei den meisten stieß es auf heftigen Widerstand.

Eine mittlere Stellung aber nahm der junge und kluge Kurfürst Moritz von Sachsen ein, indem er seine Theologen aufforderte, ihr Gutachten darüber abzugeben, wie viel davon ohne Verletzung des Gewissens angenommen werden könne. Nach wiederholten Beratungen brachten dieselben in Celle (Nov. 1548) ein Verzeichnis derjenigen Punkte zustande, worüber man sich vergleichen könne, weil sie Mitteldinge oder Adiaphora seien. Hierauf ward dann in Leipzig (Dez. 1548) von den Ständen dahin Beschluss gefasst, dass man sich betreffs dieser Adiaphora ans Augsburger Interim halten, im Übrigen aber dem lutherischen Lehrbegriff folgen solle.

Durch diese neue Kirchenordnung, welche spottweise das Leipziger Interim genannt wurde, war ein mächtiger Zankapfel unter die Protestanten geworfen. Schon dass dieselbe auf Wunsch des Kurfürsten Moritz verfasst worden war, und dass eine darnach gefertigte Kirchenagende in dessen Landen mit aller Entschiedenheit eingeführt wurde, erregte mannigfache Unzufriedenheit; denn viele hegten von Moritz den wohl grundlosen Verdacht, als wolle er den Katholizismus wieder einführen. Es waren eben unter die Adiaphora Dinge aufgenommen, welche Luther durchaus verpönt haben würde.

Man rechnete zu den „Mitteldingen“ nicht etwa bloß liturgische und rituelle Formen oder Zeremonien, wie den Gebrauch der heiligen Gefäße, der Wachskerzen,, der lateinischen Gesänge, der Messgewänder, des Breviers und des Fastens, sondern auch die Sakramente der Firmung, der letzten Ölung und der Buße (letzteres freilich nicht im katholischen Sinne), ferner die Messe, aber ohne Transsubstantiation, die Beibehaltung der Heiligenbilder und die Heiligenverehrung; dies alles seien gleichgültige, unwesentliche Dinge und könnten von den Protestanten angenommen werden. Zuerst erhob sich gegen diese Ansicht Johann Aepinus, Superintendent von Hamburg (gest. 1553), welcher im Namen der Hamburger Geistlichkeit gegen diese Neuerungen protestierte.

Bald standen sich zwei starke Parteien in heftigster Fehde gegenüber, und eine wahre Flut von Flugschriften für und gegen die Adiaphora ergoss sich über das protestantische Deutschland. Mit vollster Entrüstung stritten gegen die Adiaphora die herzoglich-sächsischen Theologen unter Führung des feurigsten unter Luthers Schülern, Mattias Flacius. Dieser flüchtete aus Ärger über das Leipziger Interim von Wittenberg nach Magdeburg, dessen kühne Bürger dem Kaiser wie dem Papst trotzten.

Auf Flacius Seite standen besonders Nikolaus Gallus (gest. 1570), Johann Wigand (gest. 1587), Nikolaus von Amsdorf (gest. 1565), sämtlich in Magdeburg, Joachim Westphal von Hamburg (gest. 1574), Kaspar Aquila von Saalfeld (gest. 1560), Johann Aurifaber von Weimar (gest. 1575), Anton Otto, genannt Herzberger, von Nordhausen (gest. 1572) und Matthäus Judex von Jena (gest. 1564).

Mit gleicher Entschiedenheit traten diesen gegenüber für die Adiaphora die Meißner Theologen ein. Ihr Vorkämpfer war Melanchthon, an den sich die ganze Wittenberger Schule anschloss, namentlich Paul Eber (gest. 1569), Johann Bugenhagen (gest. 1558), Georg Major (gest. 1574), sämtlich in Wittenberg, ferner Fürst Georg von Anhalt, Domprobst zu Magdeburg und Meißen (gest. 1553), Johann Pfeffinger von Leipzig (gest. 1573), Justus Menius von Gotha (gest. 1558), Bernhard Ziegler von Leipzig (gest. 1566) u.a.

Der ganze Streit bewegte sich hauptsächlich um die zwei Fragen, ob das wirklich Adiaphora wären, was Melanchthon und Genossen dafür ausgegeben hatten, und ob man in adiaphoris den Feinden der Wahrheit nachgeben dürfe. Mögen nun Melanchthon und dessen Anhänger aus Konnivenz gegen den Fürsten Moritz, der sich gegen den Kaiser nachgiebig wenigstens zeigen wollte, zu weit gegangen sein, oder mögen sie wirklich die fraglichen Punkte für Adiaphora gehalten haben: Flacius und Genossen verfuhren vom streng lutherischen Standpunkt aus ganz konsequent, wenn sie auch voll glühender Leidenschaft das Maß einer anständigen Polemik weit überschritten und ihre Gegner mit den ärgsten Beschimpfungen verfolgten.

Zu der „Begünstigung papistischer Gräuel“, welche sie denselben zur Last legten, wurde schon die Einführung der Lichter auf den Altären und der Gebrauch der Chorröcke gerechnet; mehrere Prediger verließen lieber ihr Amt, als dass sie sich dazu verstanden, der neuen Vorschrift gemäß in einem Chorhemd aufzutreten.

Eine Hauptbeschuldigung war auch, dass die Wittenberger den Papst nicht mehr als Antichrist erkennen wollten, weshalb man die ganze lutherische Kirche auffordern zu müssen glaubte, an diesem Grundartikel desto eifriger festzuhalten. Sie wurden deshalb von den Adiaphoristen als Sykophanten und Fanatiker gebrandmarkt; sie gaben aber diesen Vorwurf zurück durch den ungleich schwereren, dass die Meißner als bloße Wohldiener gehandelt undLuthers Lehre verfälscht hätten.

Fast drei Dezennien hindurch standen sich so hyperlutherische Flacianer und melanchthonische Adiaphoristen unversöhnlich gegenüber. Wohl räumte der Augsburger Religionsfriede von 1555, durch welchen die Anhänger der Augsburger Konfession das Recht freier Religionsübung erlangt hatten, die Hauptbefürchtung, welche man von der Einführung solcher Adiaphora hegen konnte, aus dem Weg, aber dem Federkrieg war damit noch kein Ende gemacht.

Auch ein Vermittlungsversuch auf dem Konvent zu Coswick 1556, welchen mehrere Fürsten und Städte veranlasst hatten, war vergeblich, obwohl die durchaus friedlich gesinnten Superintendenten und Prediger Valentin Curtius aus Lübeck, Paul v. Eitzen und Joachim Westphal aus Hamburg, Henniges aus Lüneburg, Joachim Mörlin und Chemnitz aus Braunschweig die Vermittlungsrolle übernommen hatten; Melanchthons Leidenschaft zeigte sich hier im hässlichsten Licht.

Desgleichen wurde auf dem Altenburger Colloquium 1568 die Adiaphora-Frage besprochen, ohne dass eine Einigung erzielt werden konnte. Erst durch die Konkordienformel von 1577 wurde der Adiaphoristenstreit einigermaßen beigelegt, indem dieselbe (Solida declaratio art. 10) bestimmte, dass jese Kirche die Macht und das Recht habe, an den Mitteldingen zu ändern, wie sie es nach den Umständen zur Erhaltung einer besseren Ordnung oder auch der Erbauung, des Wohlstandes oder des äußeren Anstandes willen am zuträglichsten erachte.

2. Eine neue Art Adiaphoristenstreit erhob sich in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts auf dem Gebiet der praktischen Ethik, während es sich bei jenem früheren um dogmatische und liturgische Fragen handelte. Jakob Spener und Hermann Francke, wie die Pietisten überhaupt, erklärten nämlich alle weltlichen Vergnügungen und Ergötzungen, wie Tanz, Spiel, Theater, Besuch von Gesellschaften, das Tragen kostbarer Kleider, Luxus im Essen und Trinken u. dgl., zwar nicht für geradezu sündhaft, aber für eines Christen unwürdig und sehr gefährlich, wogegen die Orthodoxen darin nur Adiaphora sahen. Da die Anhänger Speners in ihrem pietistischen Hochmut und rigorosen Eifer immer unduldsamer auftraten, so nahm der Streit große Heftigkeit an; es wurden sogar Prediger, welche das Tanzen erlaubten, abgesetzt und tanzende Gemeindeglieder ausgeschlossen.

Auch mehrere Schriften erschienen für und gegen diese Adiaphora, z. B. Seidels Gespräch vom Zechen, Schwelgen, Spielen und Tanzen nebst einem absonderlichen Anhang von der heutigen sündlichen Tanzart, 1698; Horns neupolierter Tanzspiegel, 1709; desselben Tanzteufel, 1716; u.a.m.

Ohne Zweifel lag der pietistischen Auffassung eine tiefere sittliche Tendenz zu Grunde, wiewohl sie, mit starrer Konsequenz verfolgt, zu vielen, mitunter höchst bedauernswerten Missgriffen Anlass gegeben hat. –
aus: Wetzer und Weltes Kirchenlexikon, Bd. I, 1882, Sp. 232 – Sp. 235

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