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Templerorden

Lexikon für Theologie und Kirche

Stichwort: Templerorden

Templer, ein geistlicher Ritterorden, gestiftet von Hugo von Payns († 1136), der 1119 mit 7 französischen Rittern dem Patriarchen Warmund von Jerualem die 3 Ordensgelübde der Armut, der Keuschheit und des Gehorsams ablegte und im besondern noch die Beschützung der Pilger gegen sarazenische Räuber und Wegelagerer gelobte. Sie lebten nach Art der Regularkleriker zusammen, anfangs in großer Armut, indem sie im Tempel des Herrn (Felsendom) dem Gottesdienst beiwohnten.König Balduin II. räumte ihnen einen Teil seines Palastes, des og. Tempels Salomons (heute El-Aksha-Moschee) ein. Daher erhielten sie den Namen Tempelritter oder Templer. Unter dem Vorsitz des Kardinals Matthäus v. Albano gab das Konzil von Troyes, vor dem Hugo erschien, 13.1.1128 den Templern ein vom hl. Bernhard redigierte Regel, die Patriarch Stephan v. Jerusalem 1130 ergänzte. In dieser Zeit erhielt der Orden großen Zuwachs, namentlich infolge der Werbeschrift des hl. Bernhard De laude novae militiae (1128). Damals nahmen die Templer auch den weißen Mantel der Zisterzienser als Ordenstracht an; unter Eugen III. fügten sie noch als besonderes Abzeichen ein rotes Kreuz hinzu.

Der Orden tat sich bald bei den Kämpfen der Christen im Hl. Land als Kerntruppe hervor; auch auf der Pyrenäen-Halbinsel erwarb er sich großen Ruhm gegen die Mauren. Auf der Walstatt bei Liegnitz fochten Templer 1241 mit gegen die Mongolen. Als 1. geistlicher Ritterorden gaben die Templer den Anstoß zur Gründung anderer. Der Johanniterorden, der als geistliche, krankenpflegende Genossenschaft älter ist, nahm nach dem Beispiel der Templer (seit etwa 1137) auch den Kampf gegen die Ungläubigen in seine Obliegenheiten auf; der Deutschorden gestaltete sich im wesentlichen nach dem Muster der Templer. Die Organisation der Templer wurde aber erst vollendet durch die Bulle Omne datum optimum, die nicht erst Alexander III., sondern schon Innozenz II. 29.3.1139 erließ. Damit erhielten die Templer ihre Lebensnorm vom Papst bestätigt, sie wurden exemt, und im besondern wurde durch Innozenz II. das Institut der Ordenskapläne geregelt, die ihre Vorstufe in Gastkaplänen gehabt hatten. Seitdem zerfiel der Orden in 3 Klassen:

1) die Ritter, die von adeliger Geburt sein mussten,

2) die Ordenskapläne, die auf geistliche Funktionen beschränkt waren,

3) die dienenden Brüder, deren Kleid braun oder schwarz war, und die in Waffen- und Handwerker-Brüder zerfielen.

Zur finanziellen Unterstützung der Templer gab es Brüderschaften von Affiliierten, deren Bildung Innozenz II. auf dem Konzil v. Pisa 1135 angeregt hatte. Diese Konfraternitäten empfingen reiche päpstliche Privilegien wie die gleichen Verbände der Johanniter. Auch Schwestern konnten in dieser Form den Templern affiliiert werden. Weiter ausgebildet wurde die Organisation, namentlich hierarchisch und strafrechtlich, in den nur französisch abgefaßten Satzungen, die von den Generalkapiteln ergingen, und deren 1. Zusammenfassung 1188 von Klemens III. bestätigt wurde. Die oberste Leitung hatte der aus den Rittern gewählte Großmeister, dessen Macht aber durch das Generalkapitel eingeengt wurde. Nächst dem Großmeister standen die ebenfalls vom Generalkapitel gewählten Großwürdenträger: der Seneschall als der Stellvertreter des Meisters, der Marschall, der dem Kriegswesen vorstand, der Komtur des Königreichs Jerusalem, der zugleich Schatzmeister war, der Komtur der Stadt Jerusalem, der für das Geleit der Pilger zum Jordan zu sorgen hatte und dem die Obhut der Kreuzreliquie im Krieg anvertraut war, die Komture von Akko, Tripolis, Antiochien und den einzelnen Ländern im Abendland. Der Turkopolier befehligte die leichte Reiterei, der Drapierer hatte die Kleiderkammer unter sich. Den einzelnen Häusern oder Kommenden standen Hauskomture vor. Enge Beziehungen hatten die Templer besonders zu Frankreich (s. Die Briefe des 6. Großmeisters Bertrand de Blanchefort [1155?-68] an König Ludwig VII. [Dict HistGéogr VIII 1042]). Wie hoch der in vielen Schlachten bewiesene Mut der Templer gepriesen wurde, zeigen besonders Dichtungen vom Ende des 12. und Anfang des 13. Jahrhunderts. Abe die Templer zeigten auch die gleichen Schwächen wie die andern Orden, deren Eifersucht untereinander namentlich am Ende der Christenherrschaft im Hl. Land viel Ärgernis erregte.

Nach dem Fall Akkos 1291, bei dessen Verteidigung sie sich ausgezeichnet hatten, suchten sich die Templer in Zypern ein neues Wirkungsfeld, wo sie ebenso ruhmreich hätten dastehen können wie die Johanniter auf Rhodus. Da traf sie 1307 der Vernichtungsschlag des französischen Königs Philipp des Schönen, den wahrscheinlich in 1. Linie der Reichtum des Ordens, dann auch dessen Ausnahmestellung zu seinem Vorgehen anreizte. Er benützte die Denunziationen des Esquiu de Floyran und erhob gegen den Orden durch den französischen Generalinquisitor die Anklagen auf Häresie, Blasphemie und Unzucht. Daß der Orden als solcher diese Anklagen verdient habe, dafür ist kein Beweis erbracht worden. Er weist keine schlimmeren Erscheinungen auf als die andern Orden in dieser Zeit. In Spanien besonders machten die Templer auch damals noch einen ausgezeichneten Eindruck. Die belastenden Geständnisse haben keinen Wert, da sie durch die Folter oder durch die Angst vor der Folter erpreßt wurden.

Clemens V. wollte anfangs die Templer aus den Händen Philipps befreien; später jedoch ließ auch er sich den Glauben an die Schuld beibringen, forderte, um die Angelegenheit in seiner Hand zu behalten, die fremden Herrscher zur Gefangennahme der Templer auf und befahl direkt die Folterung. Auf dem Konzil v. Vienne wurde der Orden, dem keine Verteidigung eingeräumt worden war, 22.3.1312 durch päpstliche Provision aufgehoben, weil er sich anrüchig gemacht habe und unnütz sei.

Die Güter sollten den Johannitern zufallen, was aber nur teilweise zur Ausführung kam. Viel nahmen die Fürsten in Anspruch; in Portugal fiel der Templer-Besitz dem 1319 gegründeten Christusorden zu. Der letzte Großmeister Molay wurde in Paris 11.3.1314 verbrannt, nachdem er angesichts des Todes feierlich die Unschuld des Ordens beteuert hatte. –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. IX, 1937, Sp. 1044 – Sp. 1046

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