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Lexikon für Theologie und Kirche

Stichwort: Pfingstfest bei den Juden

Pfingstfest bei den Juden: Gemälde von Moritz Daniel Oppenheim 1880

Bei den Juden das 2. der 3 großen Wallfahrtsfeste, am 50. Tag oder 7 Wochen nach dem Passah-Fest (Lv. 23, 15f.; Dt. 16, 9), daher auch „Fest der Wochen“ genannt (Ex. 34, 22; Dt. 16, 10; 2. Chr. 8, 13; 2. Makk. 12, 31). An das Passah-Fest, das die Ernte eröffnete, lehnte sich das Pfingstfest an als Erntedankfest. Von der neuen Weizenernte wurden 2 gesäuerte Erstlingsbrote geopfert; daher hieß das Pfingstfest auch „Fest der Erstlinge“ (Lv. 23, 17; Nm. 28, 26) Es war somit ursprünglich ein „Erntedankfest“ (Ex. 23, 16).

Die heutige geschichtliche Beziehung auf die Gesetzgebung am Sinai und der talmudische Name „Tag der Übergabe des Gesetzes“ sind in den Quellen erst seit dem 2. Jahrhundert n. Chr. nachweisbar; die Hl. Schrift erwähnt sie nicht. Sie stützt sich auf Ex. 19, 11, wonach die Gesetzgebung 50 Tage nach der Passah-Feier beim Auszug aus Ägypten stattfand. Die Zurückführung des Festes durch H. Grimme auf ein ursprüngliches Plejadenfest ist ganz unwahrscheinlich.

Die 1-tägige, jetzt 2-tägige (6. und 7. Siwan) Festfeier umfasste das Erscheinen aller männlichen Erwachsenen beim Heiligtum (Ex. 23, 16f.), Arbeitsruhe (Lv. 23, 21) und Darbringung bestimmter Opfer für die Gemeinde sowie freiwillige Gaben seitens der Einzelnen (Nm. 28, 26-31; Dt. 16, 10). Die 1. Nacht des Festes wird jetzt mit dem Studium des Gesetzes zugebracht. –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. VIII, 1936, Sp. 203

Sieben Wochen oder eine Wochenwoche nach dem Passah-Fest folgte das Pfingstfest. Im Pentateuch heißt es Fest der Wochen (Ex. 34, 22; Deut. 16, 10) mit Rücksicht auf die eben genannte Entfernung vom Passah-Fest, Fest der Ernte (Ex. 23, 16), weil es als Schluss- und Dankfest für die Getreideernte gefeiert wurde, und Tag der Erstlinge (Num. 28, 26), weil an demselben die Erstlingsbrote vom neu geernteten Weizen geopfert wurden; bei Josephus (Antt. 3, 10, 6) und im Neuen Testament (Apg. 2, 1) heißt es, ebenfalls mit Bezug auf seine Entfernung vom Passah-Fest der fünfzigste Tag.

Es dauerte nur einen Tag lang, und wenn zuweilen von einer zweitägigen Pfingstfeier die Rede ist, so bezieht sich das bloß auf die auswärtigen Juden, welche in späterer Zeit die Hauptfesttage überhaupt doppelt zu feiern pflegten; und wenn sieben Pfingsttage erwähnt werden, so sind sechs derselben nur compensationes, d. h. solche Tage, an welchen diejenigen, die auf Pfingsten freiwillige Opfer bringen wollten, am Fest selbst aber es nicht konnten, dieses Versäumnis nachholen durften (Lightfoof, Opp. II, 692).

Der Pfingsttag war ein Ruhetag (Lev. 23, 21), und die Hauptsache war die Darbringung des neuen Speiseopfers (Lev. 23, 16; Num. 28, 26), d. h. der Erstlingsbrote von dem neu geernteten Weizen, die als Dankopfer für den Segen der nun zu Ende gehenden Getreideernte gebracht wurden, denn die Zeit zwischen Ostern und Pfingsten war die Erntezeit (Deut. 16, 9).

Sie mussten aus zwei Zehntel Epha Mehl bereitet und gesäuert gebacken werden. Das Mehl durfte nicht von ausländischem, sondern nur von solchem Weizen herrühren, den die Israeliten in Palästina selbst gebaut hatten; wenigstens ist das (Lev. 23, 17) von den Rabbinen von jeher so gedeutet worden. Sie wurden dann zum Opfer verwendet und fielen, weil nichts Gesäuertes auf den Altar kommen durfte, den Priestern zu.

Wie zu der Erstlingsgabe am Passah-Fest, kam auch zu diesen Erstlingsbroten noch ein Brandopfer, bestehend aus siebenjährigen Lämmern, einem Stier und zwei Widdern nebst den zugehörigen Speise- und Trankopfern, und dazu noch ein Ziegenbock zum Sündopfer und zweijährige Lämmer zum Dankopfer (Lev. 23, 18f.). Das Festopfer für Pfingsten bestand aus denselben Tieren, nur dass das Dankopfer wegfiel und bloß ein Widder und dagegen zwei Stiere geopfert wurden (Num. 28, 27f.).

Manche Neuerer finden zwar an beiden Stellen (Lev. 23, 18f. und Num. 28, 27f.) einerlei Opfer, nämlich das Festopfer für Pfingsten, vorgeschrieben. Allein dagegen ist schon die Verschiedenheit der beiderseitigen Vorschrift; und zudem lässt sich im Voraus erwarten, dass, wie zum Erstlingsopfer am Passah-Fest, so auch zu dem am Pfingstfest ein Brandopfer kommen werde, und zwar zu letzterem ein größeres, weil es nicht, wie jenes am Passah-Fest, eine untergeordnete Stelle einnimmt, sondern den Haupt- und Mittelpunkt des Pfingstfestes als eines Erntedankfestes bildet.

Die alten Rabbinen haben daher ohne Zweifel recht gehabt, dass sie an beiden Stellen zwei verschiedene Opfer vorgeschrieben fanden (Jos. Antt. 3, 10, 6; Misch. Menach. 4, 2), Unrecht aber, dass sie bei Lev. 23, 18f. an das Festopfer dachten, da doch hier das Opfer (…) als eine Zugabe zum Brandopfer, Num. 28, 31 dagegen (…) (vgl. V. 23,; 29, 6) als Festopfer bezeichnet wird. Zu diesen Opfern kamen dann noch verschiedene freiwillige Opfer von einzelnen Israeliten (Deut. 16, 10).

Eine historische Beziehung wird dem Pfingstfest im Pentateuch und überhaupt in den alttestamentlichen Schriften nicht gegeben. Die Angabe, dass die Juden das Pfingstfest zum Andenken an die sinaitische Gesetzgebung gefeiert hätten, findet sich erst bei den Kirchenvätern (Leo M. Serm. I den pentec.; Hieron. Epist. Ad Fabiol.) und rabbinischerseits erst bei Maimonides, dem aber schon Abarbanel widerspricht (vgl. Bähr, Symbolik etc. II, 645f.). –
Quelle: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 4, 1886, Sp. 1439– Sp. 1441

Bildquellen

  • Moritz_Daniel_Oppenheim_-_Shavuot__Pentecost___Das_Wochen-_oder_Pfingst-Fest__-_Google_Art_Project: wikimedia
Tags: Judentum
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