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Windthorst

Lexikon für Theologie und Kirche

Stichwort: Windthorst

Ludwig Windthorst war bereits Abgeordneter im Norddeutschen Reichstag. Er wurde einer der bekanntesten katholischen Politiker im Kaiserreich.

Windthorst, Ludwig, der langjährige Führer der deutschen Zentrumspartei, wurde am 17. Januar 1812 auf dem Gut Kaldenhof in dem Kirchspiel Osterkappeln (bei Osnabrück) geboren, wo sein Vater, ein Doktor beider Rechte, Rentmeister war. Seine Gymnasialbildung erhielt er am Karolinum zu Osnabrück. Studierte dann Rechtswissenschaft in Göttingen und Heidelberg, wurde Advokat in Osnabrück und verheiratete sich 1838 mit einer Tochter des Advokaten und Gutsbesitzers Engelen. Bald wurde er Syndikus der osnabrückischen Ritterschaft und vorsitzender Rat des katholischen Konsistoriums, dessen drei vom König ernannte Räte (ein weltlicher, der den Vorsitz führte, und zwei geistliche) in den wichtigsten katholischen Kirchen- und Schulangelegenheiten selbständig zu entscheiden hatten.

Das Jahr 1848 brachte Windthorst als Oberappellations-Gerichtsrat nach Celle, und die damals entstehenden politischen Bewegungen führten ihn auch der Politik zu. Er wurde als Vertreter für den ersten ländlichen Wahlbezirk des Fürstentums Osnabrück in die zweite Kammer gewählt, und sein Talent, besonders aber seine hervorragenden Charakter-Eigenschaften machten ihn bald zum Führer der ministeriellen Partei.

In den speziell hannoverischen und allgemein deutsche Fragen war er für die Einigung Deutschlands mit Einschluss Österreichs unter möglichster Wahrung der Selbständigkeit der Einzelstaaten, für Verteidigung der verfassungsmäßigen Rechte des Volkes, Unabhängigkeit der Konfessionen und enge Verbindung der Kirche mit der Schule. Im Jahr 1851 wurde er Präsident der zweiten Kammer, und sein Einfluss war schon so groß, dass ihn König Georg V. als Justizminister in das Ministerium v. Schele (bis 1853) berief; dasselbe Amt verwaltete er im Ministerium Brandis (1862).

Ein Beweis seiner hervorragenden paritätischen Gesinnung war es, dass er 1864 in besonderer Weise bei der Vereinbarung einer lutherischen Kirchenvorstands- und Synodalordnung tätig war, mit der er alle Parteien befriedigte. Auch betrieb er, trotz gewichtiger Bedenken, die man geltend machte, von Neuem den Anschluss an den Zollverein, wie er das bei dessen erster Gründung schon getan hatte.

Infolge von Meinungsverschiedenheiten mit dem König nahm er 1865 seinen Abschied und wurde Kronoberanwalt an dem Oberappellations-Gericht in Celle. Als Abgeordneter und Minister hat Windthorst stets seine katholische Gesinnung betätigt. Hier und da ist ihm freilich vorgeworfen worden, dass er die staatliche Oberhoheit der Krone der Kirche gegenüber besonders bei der Anstellung von Geistlichen zu sehr betont habe, – die Juristen der damaligen Zeit hatten eben mit geringen Ausnahmen an den Hochschulen eine Theorie des staatlichen Jus circa sacra gelernt, welche mit den kirchlichen Grundsätzen nicht immer übereinstimmte.

Für Windthorst katholische Gesinnung spricht im Übrigen eine Menge von Tatsachen, z. B. Seine beredte Verteidigung des konfessionellen Charakters der Schule sowie seine Tätigkeit für die Wiedererrichtung des Bistums Osnabrück.

Der Fall des angestammten Herrscherhauses infolge des Krieges von 1866 ergriff Windthorst tief, aber im Gegensatz zu vielen seiner Gesinnungsgenossen nahm er die neue Gestaltung der Dinge an und ließ sich in das preußische Abgeordnetenhaus sowie in den Reichstag des norddeutschen Bundes wählen. Er wurde Vertreter von Meppen und blieb es bis zu seinem Tode.

Aus dem Staatsdienst trat er aus, um als Bevollmächtigter seines früheren Königs, dem er stets eine treue Anhänglichkeit wahrte, die Verhandlungen über die Entschädigung der Welfenfamilie zu führen. Im Jahre 1867 gründete er mit 16 Konservativen den bundesstaatlich-konstitutionellen Verein, dem v. Mallinckrodt als einziger Altpreuße beitrat. Windthorst beantragte zum Schutz der katholischen Minderheit, die kirchenpolitischen Paragraphen der preußischen Verfassung in das Grundgesetz des norddeutschen Bundes aufzunehmen.

Der wichtigste Abschnitt seiner parlamentarischen Tätigkeit aber begann nach dem deutsch-französischen Krieg von 1870/71, als der „Kulturkampf“ in Szene gesetzt wurde. Die Katholiken ahnten den kommenden Sturm und vereinigten sich zu einer Fraktion, die sich auf Peter Reichenspergers Vorschlag den Namen „Zentrum“ beilegte. Die ganze Natur und die Vergangenheit Windthorsts zog ihn zu den Konservativen, aber er sah ein, dass diese bereit waren, ihre Überzeugung in den bevorstehenden Kämpfen zu opfern, und so schloss er sich dem Zentrum an.

Der Versuch, die preußischen Verfassungsartikel über die Unabhängigkeit der Kirche in die Reichsverfassung zu bringen, misslang; Windthorst begründete den Antrag, indem er in lichtvoller Weise auseinander setzte, dass der Staat nicht die alleinige Quelle des Rechtes sei, sondern zum Schutz de Rechtes seine Tätigkeit zu zeigen habe.

Ebenso energisch bekämpfte er den sog. Kanzelparagraphen, sowie im preußischen Landtag das Gesetz, durch welches den Geistlichen grundsätzlich die Aufsicht über die Volksschule genommen und so die Simultanisierung des ganzen niederen Unterrichte angebahnt wurde. Er beleuchtete auch in der richtigen Weise die Aufhebung der katholischen Abteilung in dem Kultusministerium sowie den Plan der Regierung, den Kardinal Prinzen Hohenlohe zum deutschen Botschafter beim heiligen Stuhl zu ernennen. In der Debatte über das Gesetz, welches die Jesuiten und die mit ihnen „verwandten“ Kongregationen aus dem deutschen Reich verbannte, wies er schlagend und überzeugend nach, wer in dem Streit der herausfordernde Teil gewesen sei.

Die Aufgabe der katholischen Fraktion wurde eine schwierigere, als 1872 mit dem Eintritt des Ministers Falk (gest. am 7. Juli 1900) in die Verwaltung der Kultus-Angelegenheiten in Preußen eine Anzahl von Gesetzen vorgeschlagen und angenommen wurde, deren Durchführung der katholischen Kirche die Lebensadern unterbinden musste … Windthorst erklärte 1873 der Regierung: „Den entschiedensten passiven Widerstand gegen die Gesetze, den müssen, den wollen, den werden wir leisten“, und darnach wurde überall gehandelt.

Mit dem Tod v. Mallinckrodts (26. Mai 1874) fiel Windthorst die führende Rolle der Zentrumspartei in den Parlamenten und überhaupt der Katholiken im ganzen Land zu. Er führte aber den Kampf nicht um des Kampfes willen, sondern dachte selbst inmitten der schärften Gegensätze und der oft leidenschaftlichen Verhandlungen immer an die Herbeiführung eines ehrlichen Friedens, an einen modus vivendi, wozu, wie er schon im April 1873 erklärte, gehöre, „dass man tatsächlich die Dinge ordnet, welche prinzipiell vollständig zu lösen, zu ordnen wahrscheinlich nicht gelingen wird.“

Das war der Weg, der auch von der Regierung eingeschlagen wurde, als mit der Erhebung Leos XIII. auf den päpstlichen Stuhl sich ein freundlicheres Verhältnis zwischen Berlin und der Kurie anbahnte. Die Attentate Hödels und Nobilings auf Kaiser Wilhelm I. öffneten auch den höheren Kreisen die Augen über die Folgen der wachsenden Irreligiosität.

Schon im Juli 1878 knüpfte Bismarck im Bad Kissingen mit dem päpstlichen Nuntius in München, Masella, Beziehungen an, und zwar ohne den Kultusminister Falk davon in Kenntnis zu setzen; letzterer Umstand gab den Ausschlag für den Rücktritt Falks (am 14. Juli 1879). Sein Nachfolger v. Puttkamer sollte zunächst Sorge tragen, dass die Maigesetze nicht mit der früheren Schroffheit ausgeführt würden. Die in Kissingen begonnenen Verhandlungen wurden später in Wien durch den deutschen Gesandten Eulenburg und den Nuntius Jacobini fortgesetzt; zu weit gehende Zugeständnisse von Seiten der Kurie gelang es Windthorst durch eine Reise nach Wien und eine ziemlich lebhafte Auseinandersetzung mit Jacobini zu hintertreiben.

Allmählich begann der Abbruch der kirchenfeindlichen Gesetze. Mit einer seltenen Ausdauer brachte Windthorst immer und immer wieder Anträge auf Abschaffung der Maigesetze ein, mochten sie auch noch so oft von den beiden Häusern verworfen werden. Während der Verhandlungen zwischen Rom und der preußischen Regierung hatte sich Windthorst eine vornehme Zurückhaltung auferlegt, zufrieden, dass die geführten Kämpfe einen befriedigenden Ausgang genommen hatten. Diese seine Haltung wurde auch von dem heiligen Stuhl ausdrücklich anerkannt.

Sehr schwierig wurde die politische Lage für Windthorst im Jahre 1887, als der römische Stuhl das Zentrum ersuchte, das Militärbudget für 7 Jahre zu bewilligen. Windthorst fürchtete eine Spaltung der Partei, und mit der ihm eigenen Zähigkeit vertrat er den Standpunkt, man dürfe dem heiligen Stuhl in dieser politischen Frage nicht nachgeben; lieber ließ er alte bewährte Mitglieder seiner Partei fallen. Windthorst hatte aber sein Ziel erreicht.

Daß er übrigens geneigt war, für die notwendige Vergrößerung der Armee einzutreten, zeigte seine Befürwortung der Vorlage vom Jahr 1890, und seine letzte Rede am 7. März 1891 galt der deutschen Wehrkraft zur See. Windthorst stand damals auf der Höhe seines Einflusses; aber die Anstrengungen, denen er sich unterzog, waren zu groß für seine 79 Jahre.

Er starb zu Berlin am 14. März 1891 und wurde in der von ihm gegründeten Marienkirche in Hannover begraben; Kaiser und Papst ehrten den Verstorbenen, und die Stadt Meppen errichtete ihm 1895 ein Denkmal.

Selten ist ein Politiker, wenigstens in den ersten Jahren seiner öffentlichen Wirksamkeit, so verschieden beurteilt worden wie Windthorst; nach seinem Tod aber sind Freund und Feind sich einig geworden in dem Urteil, dass er einer der geistig bedeutendsten und sittlich tadellosesten Männer des 19. Jahrhunderts war, und dass er weder im Reichstag noch im Landtag, wo er doch so manchen Strauß mit seinen Gegnern ausfocht, geschweige denn im Land einen persönlichen Feind besaß.

Als „Welfe“ blieb er seiner früheren Dynastie im Herzen ergeben, erfüllte dabei aber durchaus seine Pflicht gegen das neue Herrscherhaus. „Partikularist“ war er, insofern er nicht wünschte, dass die Einzelstaaten im Reich aufgingen, besonders aber auch in seiner Vorliebe für die besonderen Vorzüge der niedersächsischen Rasse, der er entstammte, und die in seinen Augen allen anderen deutschen Stämmen überlegen war.

Ihr verdankte er allerdings auch manche seiner vortrefflichen Eigenschaften: das zähe Festhalten an den einmal als richtig Erkannten, die zurückhaltende Klugheit im Sprechen und Handeln, die Schlagfertigkeit im Antworten und den stets präsenten Humor in Rede und Gegenrede, die rücksichtslose Ausführung dessen, was er für notwendig hielt. Als Politiker war Windthorst in seltenem Maß uneigennützig. Er starb nach seinen Verhältnissen ohne nennenswertes Vermögen; die ihm von dem katholischen Volk zugedachte Dotation (= Geldzuwendung) gestaltete sich zur Marienkirche in Hannover.

Ein Redner im großen Stil war er nicht, er übertraf aber alle als Parlamentarier durch Kaltblütigkeit, geschickte Ausnutzung der Lage und geduldiges Abwarten. Als Fraktions- und Parteiführer war er unübertrefflich durch seine kluge Behandlung der Individualitäten, seine Selbstbeherrschung und seine Ausdauer. Durch diese Eigenschaften sammelte er die oft widerstrebenden Elemente derart unter seine Fahne, dass sie ihm gerne folgten.

Vor allem aber war er stets ein treuer Sohn der katholischen Kirche, und wenn er im Juni 1869 zu Berlin an Besprechungen über das bevorstehende allgemeine Konzil (unter anderem über die Opportunität einer Definition der päpstlichen Unfehlbarkeit) sich beteiligte (Coll. Lac. VII, 1185 sqq.), so tat er nur, was viele gute Katholiken (auch Peter Reichensperger und Jos. Ed. Jörg) damals für erlaubt und der Kirche nützlich ansahen.

In der Geschichte der katholischen Kirche des 19. Jahrhunderts wird sein Name für alle Zeiten neben denen O’Connells und Montalemberts glänzen. (Vgl. J. Menzenbach, Ludwig Windthorst, Trier 1892; J. R. Knopp, L. Windthorst, Dresden u. Leipzig 1898 [Männer der Zeit VII].) –
aus: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 12, 1883, Sp. 1696 – Sp. 1700

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