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Reichensperger

Lexikon für Theologie und Kirche

Stichwort: Reichensperger

Reichensperger, Name zweier um die katholische Sache hochverdienter Brüder.

August Reichensperger (1808-1895): Photographie um 1874

1. August Reichensperger, Politiker und Kunstschriftsteller, war am, 22. März 1808 in Koblenz geboren und studierte zu Bonn, Heidelberg und Berlin Rechtswissenschaft. Im Jahre 1830 trat er in den preußischen Justizdienst ein, dem er 45 Jahre, zuletzt (1849 bis 1875) als Appellations-Gerichtsrat zu Köln, angehörte.

Seine parlamentarische Laufbahn begann er im Jahre 1848; unvergesslich sind die Verdienste, welche er sich in den fünfziger Jahren durch sein Eintreten für die von der Reaktion bedrohte Verfassung und speziell für die Gleichberechtigung der Katholiken erworben hat. Noch hervorragender war seine Tätigkeit als Mitglied des preußischen Abgeordnetenhauses und des deutschen Reichstages in der Ära des Kulturkampfes. Im Jahre 1884 zog er sich infolge einer Krankheit, die ihn an den Rand des Grabes brachte, aus dem öffentlichen Leben zurück.

Was sein Wirken auf dem Gebiet der Kunst betrifft, so war er als begeisterter Gotiker mit Erfolg bemüht, der „christlich-germanischen Baukunst“ in Deutschland wieder zur Geltung zu verhelfen. Für den Kölner Dom hat wohl niemand mehr getan als er. Sein 1840 erschienenes Schriftchen „Einige Worte über den Dombau zu Köln“ gab die Anregung zur Bildung von Vereinen für den Fortbau des Domes, für den er später (1841 bis 1871) auch als Sekretär des Zentral-Dombauvereins tätig war. Durch Verbindung mit gleichgesinnten Künstlern erreichte er es, dass die sogen. gotische Kunstrichtung am Rhein und anderwärts sehr in Aufnahme kam. Auch die Anregung zur Gründung des Borromäusvereins ging von ihm aus (…).

Er starb zu Köln am 16. Juli 1895. Von seinen zahlreichen Schriften seien erwähnt: … Parlamentarische Reden der Gebrüder Aug. und P. Fr. Reichensperger, Regensburg 1858; Deutschlands nächste Aufgaben Paderborn 1860, ebenfalls gemeinsam mit seinem Bruder; Ein Rückblick auf die letzten Sessionen des preußischen Abgeordnetenhauses und Ein Wort über die deutsche Verfassungsfrage, Paderborn 1864, 2 Teile. (Kirchenlexikon)

Er trat beim Kölner Ereignis (Droste von Vischering) erstmals literarisch hervor; 1848-50 großdeutsches Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung, 1851 bis 1863, 1870-73 und 1879-85 im preußischen Landtag, 1871-85 auch im Reichstag, Führer der „Kath. Fraktion“, dann einer der ersten Zentrumsführer, besonders im Kulturkampf. (Buchberger, Bd. VIII, 1936, Sp. 731)

Peter Reichensperger (1810-1892): Photographie um 1874

2. Peter Franz Reichensperger, der jüngere Bruder des Vorigen, war am 28. Mai 1810 zu Koblenz geboren. Im Jahre 1850 wurde er Appellations-Gerichtsrat in Köln, dann 1859 Obertribunalsrat in Berlin, als welcher er 1879 pensioniert wurde. Als Parlamentarier war er gleichzeitig mit seinem Bruder seit 1848 tätig und wirkte in derselben Richtung. In den fünfziger Jahren gehörte er der Katholischen Fraktion, nach Auflösung derselben 1861 dem (linken) Zentrum an; seit Anfang der siebziger Jahre zählte er zu den Führern der Zentrumsfraktion im Landtag und Reichstag.

Um die Freiheit der katholischen Kirche in Deutschland und um unser Verfassungsleben hat er ebenso große Verdienste wie sein Bruder. Er galt mit Recht als einer der besten Redner des Parlaments, und selbst von Gegnern wurde vielfach die juristische Schärfe seiner Ausführungen gerühmt. Auch als Schriftsteller war er in erster Linie Jurist. Die Schriften, welche er gemeinsam mit seinem Bruder verfasste, wurden bereits oben erwähnt … (Kirchenlexikon)

1848 Mitglied des Frankfurter Vorparlaments, 1849-92 im preußischen Landtag, 1867-92 auch im Reichstag; ebenfalls führend in der „Kath. Fraktion“ und Gründung des Zentrums, trat besonders verfassungs-, rechts- und wirtschaftspolitisch sowie durch seine Reden im preußischen Abgeordneten-Haus gegen die Kulturkampf-Gesetze hervor. Schrieb unter anderem: Erlebnisse im Revolutionsjahr 1848 (1882). (Buchberger, ebd.) –
aus: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 10, 1897, Sp. 956 – Sp. 957

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