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Prosper von Aquitanien

Lexikon für Theologie und Kirche

Stichwort: Prosper von Aquitanien

Prosper, Tiro, von Aquitanien, der hl., der hoch verdiente Verteidiger der Gnadenlehre des hl. Augustinus, stammte aus der Landschaft des südlichen Galliens, welche ihm seinen Beinamen gegeben hat, ohne daß es möglich wäre, den Ort und die zeit seiner Geburt genauer zu bestimmen. Die Geschichte seines Lebens ist fast ausschließlich seinen eigenen Schriften zu entnehmen. Daß er verheiratet war, würde das unter seinem Namen gehende Poema conjugis ad uxorum (Migne 1. c. LI, 611-616) beweisen, wenn nicht die Echtheit dieses hübschen Gedichtes Bedenken unterläge. Unbekannte Umstände führten Prosper aus Aquitanien nach der Provence, wo er mit einem gewissen Hilarius, einem persönlichen Schüler Augustins, Freundschaft schloß. Prosper kannte Augustinus zwar nicht persönlich, brachte aber ebenso wie Hilarius dem Kampf des großen Kirchenlehrers gegen den Pelagianismus das wärmste Interesse und Verständnis entgegen. Ob er damals Laie oder Kleriker (Diakon) war, läßt sich nicht mit Sicherheit entscheiden; Hilarius war jedenfalls Laie. Im J. 428 oder 429 wandten sich die beiden Freunde, ein Jeder in einem eigenen Schreiben, an Augustinus, um ihm über die später als Semipelagianismus bezeichnete Lehranschauung vieler Mönche in Massilia und der Umgegend Bericht zu erstatten und ihm zugleich die dringende Bitte um eingehendere Erörterung verschiedener Fragen und Schwierigkeiten vorzutragen. Aus dem Eingang des Briefes Prospers (Migne 1. c. LI, 67-74) erhellt, daß der Briefsteller früher schon einmal an Augustinus geschrieben und von diesem auch eine Antwort erhalten hatte; diese Korrespondenz ist jedoch zu Grunde gegangen. Augustinus willfahrte den Wünschen der beiden Freunde durch Abfassung der Schriften De Praedestinatione sanctorum liber ad Prosperum et Hilarium primus und De dono perseverantiae liber ad Prosperum et Hilarium secundus. Die zwei Bücher bilden gewissermaßen ein Ganzes und enthalten eine vollständige Darlegung und Begründung der augustinischen Gnadenlehre. Dieselbe vermochte indessen die Massilienser nicht zu überzeugen; vielmehr erhoben letztere nur um so lauteren Widerspruch gegen Augustinus, in einer Weise, welche einer Verunglimpfung des Namens des doctor gratiae gleich kam. Die Bekämpfung und Unterdrückung dieses Widerspruchs war es, welche Prosper sich zur Lebensaufgabe erwählte. Er hatte sich mit hingebender Bewunderung in die Ideen Augustins versenkt, verstand es, in ihre Tiefen einzudringen, und vertrat sie nun mit ebenso großer Sicherheit in der Sache wie Gewandtheit im Ausdruck, in Prosa und wie in Poesie. Seine frühesten Schriften sind ein umfangreicher Brief, an einen sonst nicht bekannten Freund Rufinus, in welchem der Gegenstand und die Bedeutung des Streites klar gestellt wird (Ep. Ad Rufinum de gratia et libero arbitrio; Migne 1. c. LI, 77-90), zwei Epigramme in Distichen zur Beantwortung des Angriffes eines nicht genannten Semipelagianers auf Augustinus (Epigrammata in obtrectatorem Augustini LI, 149-152) und ein über 1000 Hexameter zählendes Gedicht gegen die Semipelagianer…
Die poetische Form sollte ohne Zweifel der Verbreitung und Popularisierung dieser Schriften Vorschub leisten. Kein anderer christlich-lateinischer Dichter des Altertums ist den Forderungen der Prosodie so vollständig gerecht geworden wie Prosper. Die Klarheit der Sprache aber und die Schärfe der Begriffs-Bestimmung erleidet unter dem Zwang des Metrums durchaus keinen Eintrag. Die genannten Schriften sind aller Wahrscheinlichkeit nach noch zu Lebzeiten des hl. Augustinus veröffentlicht worden. Nach seinem Tode (20. August 430) begaben Prosper und Hilarius sich nach Rom, um von Papst Cölestin I. (422-432) eine Verurteilung des Semipelagianismus zu erwirken. Der Papst zögerte nicht, in einem Schreiben an die Bischöfe Galliens das Andenken Augustins nachdrücklich in Schutz zu nehmen und den Bestrebungen Prospers und seines Freundes lebhafte Anerkennung zu zollen. Seitdem tritt Prosper als der von dem Papst bestellte Verteidiger des Glaubens der Kirche auf. Einwürfe der Massilienser gegen die augustinische Prädestinations-Lehre gaben ihm Anlaß zu Pro Augustino responsiones ad capitula objectionum Gallorum calumniantium (Migne 1. c. LI, 155-174) und Pro Augustino responsiones ad capitual objectionum Vincentianarum (ib. 177-186)… Dieser Vincentius ist sehr wahrscheinlich kein anderer als Vincentius von Lerinum. Gegen das Haupt der Semipelagianer, Johannes Cassian, den Verfasser der Collationes, richtete Prosper ein größeres Werk: De gratia Dei et libero arbitrio liber contra Collatorem (Migne 1. c. LI, 213-276). Es ist eine einläßliche und gründliche Widerlegung der dreizehnten Collatio Cassians, welche lehrte, zuweilen komme die Gnade dem Willen, zuweilen komme aber auch der Wille der Gnade zuvor. Auf Ersuchen zweier Presbyter aus Genua schrieb Prosper eine Erläuterung ausgewählter Stellen der vorhin genannten Schriften Augustins De praedest. Sanctorum und De dono persev. unter dem Titel Pro Augustino responsiones ad excerpta Genuensium (Migne 1. c. LI, 187-202). Die Dekrete des dritten allgemeinen Konzils zu Ephesus (431) gegen den Nestorianismus und den Pelagianismus begrüßte Prosper in einem poetischen Epitaphium Nestorianae et Pelagianae haereseon (Migne 1. c. LI, 153-154). Nestorianismus und Pelagianismus seien enge verwandt, und wenngleich der Nestorianismus geschichtlich später aufgetreten sei, so könne er gleichwohl als der Vater des Pelagianismus bezeichnet werden, insofern er den Menschen Christus durch eigene Verdienste zur Vereinigung mit der göttlichen Person gelangen lasse, also die Wirksamkeit der Gnade in dem „Haupt“ (Christus) leugne, während der Pelagianismus die Wirksamkeit der Gnade in den „Gliedern“ (den Christen) nicht anerkennen wolle. Die angeführten fünf Schriften stammen wohl sämtlich aus den Jahren 431 bis 432…
Über die Tätigkeit Prospers in den nächst folgenden Jahren schweigen unsere Quellen. Im J. 440 ward Leo der Große, während er auf einer politischen Mission in Gallien weilte, auf den Stuhl Petri berufen, und allem Anschein nach hat Prosper den neu erwählten Papst nach Rom begleitet, um fortan in der päpstlichen Kanzlei tätig zu sein. Laut Gennadius (De vir. Ill. c. 84; Migne 1. c. LVIII, 1108) wurde Prosper als der Verfasser oder Redaktor päpstlicher Erlasse Leo`s bezeichnet. Während seines Aufenthaltes in Gallien mochte Leo den unermüdlichen Vorkämpfer des kirchlichen Glaubens kennen und schätzen gelernt haben. Zu Rom verfaßte Prosper, abgesehen von den späteren Redaktionen der Chronik, eine dogmengeschichtlich wichtige gewordene Sammlung von Sentenzen aus verschiedenen Schriften Augustins. (Sententiarum ex operibus S. Augustini delibatarum liber; Migne 1. c. LI, 427-496). Es sind 392 meist sehr kurze Zitate, nicht systematisch geordnet, sondern in der Folge an einander gereiht, in welcher sie sich in den zu diesem Zweck benutzten Schriften Augustins vorfanden, aber doch so geschickt ausgewählt, daß sie als eine Summe der augustinischen Theologie gelten konnten. Von den 25 Kanones der berühmten zweiten Synode von Orange (529), durch welche der Semipelagianismus seine endgültige Verurteilung fand, sind nicht weniger als 16 ganz oder zeitweise dieser Sentenzen-Sammlung entnommen…

Was die Lehre des Heiligen betrifft, so erhellt schon aus dem Gesagten, daß dieselbe im Allgemeinen in die Verteidigung der augustinischen Gnadenlehre ausläuft. Das zentrale Dogma des Pelagianismus bzw. des Semipelagianismus und die Wurzel aller übrigen Irrtümer erblickt Prosper in der These, daß die Gnade Gottes nach dem sittlichen Verdienst des Menschen erteilt werde (gratiam Dei secundum merita hominum dari; Ep. Ad Ruf. c. 1). Infolge der Erbsünde, lehrt dagegen Prosper, ist der Mensch unfähig, aus eigener Kraft das Gute zu wollen, und der Gnade bedürftig, nicht bloß um das Werk des Heiles fortzusetzen und zu vollenden, sondern auch um dasselbe zu beginnen. Auch der Glaube und überhaupt auch die allerersten Heilsakte und die leisesten Anfänge des Guten werden erst durch die Gnade im Menschen bewirkt. Die Gnade muß demnach ohne alles vorausgehende Verdienst erteilt werden, und erst im Besitz und mit Hilfe der Gnade vermag der Mensch verdienstlich zu wirken. Ohne den fortwährenden Beistand der Gnade ist der Mensch auch nicht im Stande, im Guten fortzuschreiten und im Guten zu verharren. Mit der Lehre von dem donum perseverantiae verbindet Prosper die Lehre von der Prädestination. Nur eine bestimmte und fest umgrenzte Zahl von Menschen (certus apud Deum definitusque numerus; Ep. Ad Ruf. c. 11) ist zum ewigen Leben vorher bestimmt, und diese Vorherbestimmung war durchaus unabhängig von dem göttlichen Vorherwissen des sittlichen Verhaltens der Auserwählten. So sehr auch Prosper die der augustinischen Prädestinations-Theorie anhaftenden oder nur vorgeworfenen Härten zu mildern bemüht ist, so entschieden hat er an einer unbedingten Prädestination festgehalten. Die Nicht-Prädestination oder Reprobation hingegen hat er ausschließlich auf das göttliche Vorherwissen des Verhaltens der Nicht-Prädestinierten zurück geführt.

aus: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 10, 1897, S. 476-480

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