Lexikon für Theologie und Kirche Stichwort: Augsburger Religionsfriede Augsburger Religionsfriede, Vereinbarung, die 1555 auf dem Reichstag zu Augsburg zwischen König Ferdinand I. und den Reichsständen getroffen und am 25. September zum Reichsgesetz erhoben wurde. (1) Kraft dieses Friedens, der die dauernde Scheidung Deutschlands in 2 religiöse Lager besiegelte, wurde das katholische und augsburgische (nicht das reformierte) Bekenntnis im Reich anerkannt. Die Wahl der Konfession sollte aber nur den reichsunmittelbaren Ständen zustehen. Die Untertanen hatten der Religion des Landesherrn zu folgen, durften jedoch, falls sie dies nicht tun wollten, nach Verkauf von Hab und Gut auswandern. In den Reichsstädten, in…