Protestantismus

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An Au
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Antinomismus

Lexikon für Theologie und Kirche Stichwort: Antinomismus Antinomismus (Anomismus), im allgemeinen soviel wie Bestreitung und Verwerfung des Gesetzes, in der Theologie besonders jene praktische Irrlehre, die unter dem Schein christlicher Wahrheit die Verpflichtung zur Beobachtung des Sittengesetzes leugnet. Antinomistische Richtungen sind, wie in der antik-heidnischen Ethik (Epikur) und in vorchristlichem Judentum (siehe Sap. 2, 1-23), so auch im christlichen Zeitalter häufig aufgetreten, z. B. Bei den Gnostikern und ihren Abarten, im Mittelalter bei manchen mystischen Sekten, in der Neuzeit bei den sogenannten Reformatoren des 16. Jahrhunderts und aller neuestens in der ungläubigen Philosophie. I. Begründung. Seinen Grund hat der…
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Aufklärung

Lexikon für Theologie und Kirche Stichwort: Aufklärung Aufklärung als geschichtliche Erscheinung ist die theoretische und praktische Tendenz, von der christlichen Offenbarung und Kirche und allem, was mit ihr zusammen hängt, als einer „Verfinsterung des Geistes“ sich frei zu machen und nur einen Glauben, den an die sola ratio, anzuerkennen. Im Laufe der Religions-Geschichte haben fast alle Religionen Aufklärungs-Perioden durchgemacht. Im vorzüglichen, gewöhnlichen Sinn versteht man jedoch unter Aufklärung die Aufklärung des 17. und 18. Jahrhunderts in Europa, die bedingt ist durch eine tief gehende Umwandlung des philosophischen Denkens (Skeptizismus und Rationalismus), durch den Überdruss an den Religionskämpfen und durch…
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Augsburger Religionsfriede

Lexikon für Theologie und Kirche Stichwort: Augsburger Religionsfriede Augsburger Religionsfriede, Vereinbarung, die 1555 auf dem Reichstag zu Augsburg zwischen König Ferdinand I. und den Reichsständen getroffen und am 25. September zum Reichsgesetz erhoben wurde. (1) Kraft dieses Friedens, der die dauernde Scheidung Deutschlands in 2 religiöse Lager besiegelte, wurde das katholische und augsburgische (nicht das reformierte) Bekenntnis im Reich anerkannt. Die Wahl der Konfession sollte aber nur den reichsunmittelbaren Ständen zustehen. Die Untertanen hatten der Religion des Landesherrn zu folgen, durften jedoch, falls sie dies nicht tun wollten, nach Verkauf von Hab und Gut auswandern. In den Reichsstädten, in…